Eine Behoerde kann nach Ermessen auch anordnen.
Als Grund reicht schon, dass es eine Gefahrenabwehr fuer den Menschen / fuer die Menschen als relevantestes Motiv gibt.
Aber es wird abgewogen und die Freiwilligkeit aufrechterhalten
Das ist nur in den letzten Jahren bei den ein oder Anderen unter die Raeder gekommen, da der Egoismus, eingekleidet in absurde Argumente dominiert und krude Ansichten, zu mind, zwischen den Ohren derer.
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