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Ungelesen 09.08.17, 23:29   #21
Wornat1959
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@Dino:
Zitat:
Die Sachlage ist doch klar! In diesem Falle handelt es ja sich um eine Vorankündigung einer Straftat.
Zitat:
Zitat von Artikel auf RBB
Im Oktober 2016 soll in seiner Zelle ein Handy gefunden worden sein, aus dem hervorging, dass der 27-Jährige Kontakte zu gewaltbereiten Islamisten hatte und selber schrieb, die Ungläubigen müssten bestraft werden, wo man sie treffe.
und

Zitat:
Zitat von Artikel auf RBB
"Um ihn in Haft nehmen zu können, müsste ihm eine Straftat nachgewiesen werden."
Meinetwegen nennen das einige jetzt Wortklauberei aber für mich macht es den entscheidenden Unterschied. Da steht "SOLL in seiner Zelle" und nicht "IST in seiner Zelle". Die Artikel berichtet eben nicht von einer Tatsache sonder einer Mutmassung. Da fehlen gesicherte Fakten. Insofern liegt eine Vorankündigung einer Straftat aufgrund dieses Artikels eben nicht vor. Und damit kann auf dieser Grundlage auch keine erneute Verurteilung erfolgen.

Der Artikel hat eigentlich einen viel allgemeinerer Hintergrund den es nicht nur im Bereich Islam gibt. Wie geht man mit Menschen um die für ihre *******n Positionen verurteilt wurden. Andere Beispiele wären Kinderschänder, Massenmörder. Ich denke da fühlen sich die allermeisten genauso bedroht. Es ist eigentlich völlig egal es gibt viele Abarten. Extrem ist gefährlich!

Es gibt so was wie Sicherungsverwahrung. Es ist auch keine optimale Lösung. Wieweit das in solchen Fällen anwendbar ist oder ob es da bessere Gesetze brauch - wahrscheinlich ja. Mir aber wichtig - das gilt eben nicht nur für Menschen die dem Islam angehören sondern für jeden der in diesem Land lebt.
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