Mal etwas grob vereinfacht zur Gefährdung und wegsperren. Dabei jetzt völlig ohne die Person, der Hautfarbe, Ausländer oder sonst was zu berücksichtigen.
Es gibt einen Straftatbestand der Bedrohung. Damit wird u.a. erfasst, wenn jemand androht, einen anderen umbringen zu wollen. Der müsste dann also sofort weggesperrt werden. Wie lange soll man ihn wegsperren ? Eigentlich müsste das ja für immer sein, weil man ja nicht genau weiß, ob er es dann nach Entlassung nicht doch in die Tat umsetzt.
Und jetzt überlegen wir mal, wie oft am Tag so ein Satz gesagt wird. "Ich bring dich noch um".
Wäre da nicht das Hindernis eingebaut, dass man vorher prüfen muss, ob es wirklich ernstgemeint ist und die hohe Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung gegeben ist, so würde die Hälfte aller Leute im Lande für immer weggesperrt sein.
Einigermaßen logisch denkende Menschen sollten dieses abstrakte und vereinfachte Beispiel auch ohne Jurakenntnisse verstehen können.
Andere werden jetzt wieder mit "Wortklauberei" und mehr daherkommen. Darauf verzichte ich aber dankend.
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