Mal davon abgesehen das nie von Andersgläubigen, sondern von Gefährdern die Rede war, was zumindest Mengenmäßig einen nicht unwesentlichen Unterschied ausmacht...
Man stelle sich vor man hat einen Gegner der völlig skrupellos ist, in der Wahl seiner Mittel keinerlei Einschränkungen unterliegt, fanatisch und grausam ist. Wenn es zur Durchsetzung seiner Ziele notwendig ist wird dieser Gegner Millionen Andersdenkende in die Luft sprengen, köpfen, ihnen die Kehle durchschneiden oder anderweitig abschlachten und danach nicht einen Deut schlechter schlafen als vorher. Vor Allem da er sich danach mit den versklavten Frauen der Getöteten "amüsieren kann"....
Und diesen Gegner will ich dadurch bekämpfen das ich mich buchstabengetreu an ein Gesetz halte welches mir fast alle wirksamen Gegenmaßnamen untersagt und zusätzlich
über massenhaft eingebaute Täterschutzfuktionen verfügt.
WIE BITTE; GEHT´S NOCH???
Sinnbildlich gesehen -wessen Kopf soll am Ende auf Stange stecken, der eines fanatischen Islamisten oder Dein eigener? NOCH haben wir die Wahl...
Zumindest der FANATISCHE Islam hat uns den Krieg erklärt. Und dem begegnen wir nicht in dem wir mit juristischen Wattebäuschchen werfen...
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