Auch die Polizei gibt nur eine Einschätzung ab - Beweise liegen keine vor. Sonst würde der Mann sicher nicht freikommen. Deutsches Recht sagt aber "In dubio pro reo" - also "Im Zweifel für den Angeklagten". Solange keine Beweise vorliegen kann man nichts machen.
Also nochmals! Wo liegen da keine Beweise vor?
Zitat:
Im Oktober 2016 soll in seiner Zelle ein Handy gefunden worden sein, aus dem hervorging, dass der 27-Jährige Kontakte zu gewaltbereiten Islamisten hatte und selber schrieb, die Ungläubigen müssten bestraft werden, wo man sie treffe.