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Ungelesen 12.09.20, 13:56   #409
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Zitat:
Nicht an Auflagen gehalten
Münchener Corona-Demo bereits nach kurzer Zeit gestoppt



Eine Teilnehmerin einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen auf der Theresienwiese: Am Samstag demonstrieren erneut Menschen.
(Quelle: Sven Hoppe/dpa)
12.09.2020, 13:50 Uhr | dpa

Schon vor der Demo gab es Streit vor Gericht. Am Ende durften die Corona-Gegner in München doch demonstrieren. Doch der Demo-Zug kam nicht weit.

Die Polizei hat den Demonstrationszug gegen die Corona-Maßnahmen in München am Samstag kurz nach dem Start wieder gestoppt. Anschließend brachen die Initiatoren den Demo-Zug ab. "Die Teilnehmer halten sich nicht an die Infektionsschutzauflagen, es wird nur vereinzelt Mund-Nasen-Schutz getragen", hatte die Polizei auf Twitter mitgeteilt. Es seien mehr als die zugelassenen 500 Teilnehmer dabei und kaum jemand trage Maske.

Die Polizei hatte zunächst mit der Versammlungsleitung über das weitere Vorgehen diskutiert. Zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kam man offensichtlich nicht. Die Versammlungsleitung habe den Demonstrationszug von sich aus beendet, schrieb die Polizei wenig später auf Twitter.

Der Zug war am Odeonsplatz gestartet und hatte die Theresienwiese als Ziel. Dort soll am Nachmittag wie geplant die Hauptkundgebung stattfinden. Die Polizei ist mit 1.400 Kräften im Einsatz.

Streit um Demo vor Gericht

Schon vor Beginn gab es eine juristische Auseinandersetzung um Form und Größe der Demonstration. Erst in der Nacht zum Samstag kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine von der Stadt ausgesprochene Teilnehmerbeschränkung auf 1.000 Protestierende. Die Veranstalter hatten 5.000 für die Abschlusskundgebung und 500 für den Demonstrationszug angemeldet.

"Eine fixe Obergrenze gibt es nicht, entscheidend ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden (können)", teilte die Sprecherin des Gerichtshofes mit. Der zuständige Senat habe keine Probleme gesehen, wenn die angemeldete Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht eingehalten werden.

Kundgebung auf Odeonsplatz verboten


Damit widersprach der Gerichtshof dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München und den Vorgaben der Stadt. Auch ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt wurde erlaubt. Die geplante Haupt-Kundgebung auf dem Odeonsplatz wurde allerdings untersagt und auch vom Gerichtshof auf die Theresienwiese verlegt. Dort gibt es deutlich mehr Platz und damit auch mehr Möglichkeiten, Abstandsregeln einzuhalten.

Die Stadt hatte die unter dem Motto "Frieden, Freiheit und Gesundheit" angemeldete Kundgebung in ihrer geplanten Form zunächst untersagt und auf die Beschränkungen bestanden. Gegen diese Auflagen hatten die Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte die Entscheidungen der Stadt zunächst bestätigt, der Gerichtshof revidierte sie letztlihc.

In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Teilnehmerbeschränkung bestätigt habe. Dies war ein Fehler. Wir bitten um Entschuldigung.
Quelle:https://www.t-online.de/nachrichten/...-gestoppt.html
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