Zitat:
Zitat von brey2
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Nicht die Polizei hat Einspruch erhoben , sondern die Polizeiführung , die einem gewissen Senator gegenüber weisungsgebunden ist
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Wer also, Deiner Meinung nach, hätte denn Einspruch erheben sollen? Der Einsatzleiter der Hundertschaft vielleicht? Du bist lustig...
Wen die Polizeiführung, genauer gesagt die Polizeipräsidentin Slowik auf Anraten des zuständigen
Stabes, Beschwerde einlegt, dann ist das die gesamte Polizei. Punkt Fertig Aus. Kann ja nicht sein, dass der Hunderführer Schulze hier eigenmächtig seine Vorgesetzten umgeht.
Das mit der
Gewaltenteilung wollen wir auch nochmals lernen. Der Senat wäre, Deiner Meinung nach, sicher überglücklich plötzlich eigene Gesetze machen zu dürfen. �* la Jugde Dredd ^^
Senat und Abgeordnetenhaus sind zwei verschiedene Institutionen.
Das war der Grundkurs in Polizeiorganisation und Politischer Bildung. Nächstes Mal reden wir dann über ethische Grundsätze.