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MunichEast 18.08.20 20:30

Acht Polizisten und ein Jugendlicher
 
Zitat:

https://www.mopo.de/image/37202168/2...stgenommen.jpg

Acht Polizisten und ein Jugendlicher Kommentar: Bei diesem Einsatz ging vieles schief

Die Szene in dem etwa vier minütigen Video ist verstörend. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. Der kräftige Teenager wehrt sich, er schubst die Beamten, er wedelt mit den Händen. Schließlich bringen ihn die Polizisten mit Gewalt zu Boden.

Jetzt streitet Hamburg: War das Verhalten der Beamten angemessen? Das Problem ist: Allein aufgrund des Videos lässt sich das schwer beurteilen. Eines aber ist klar: Die Beamten sehen bei dem Einsatz nicht gut aus.

Hamburg: Polizeieinsatz gegen Jugendlichen sorgt für Kritik

Erst schaffen sie es nicht, einen zumindest von außen verängstigt wirkenden Jungen mit Worten zu überzeugen, ihren Anweisungen zu folgen. Dann schaffen sie es nicht, ihn mit Griffen festzusetzen. Schließlich greifen sie zu Pfefferspray und fixieren den Jungen.

Dass dieser dabei offenbar „Ich bekomme keine Luft“ sagt, während über ihm „I can't breathe“, der Slogan der Anti-Polizeigewalt-Bewegung aus den USA, an der Hauswand prangt, macht die Szenerie beinahe surreal.

Hamburg: War der Polizeieinsatz unverhältnismäßig?

Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Einsatz unverhältnismäßig war. Erst recht, wenn man hört, was der Auslöser war: Der Junge war mehrfach mit einem E-Roller auf dem Gehweg unterwegs – was nicht erlaubt ist.

Man sollte sich aber hüten, aus diesem Eindruck ein abschließendes Urteil abzuleiten. Für die Aktivisten der „Seebrücke Hamburg“ etwa steht umgehend fest: Der Einsatz war rassistisch, der Polizeipräsident muss zurücktreten. Ein Beweis oder zumindest eine Nennung von Indizien bleibt aus. Allein die Tatsache, dass der Junge offenbar Migrationshintergrund hat (wie jeder zweite Jugendliche in der Neustadt), soll das polizeiliche Handeln rassistisch machen – das ist zu schlicht.

Die lächerliche Forderung der Gewerkschaft der Polizei

Nicht besser ist die Gewerkschaft der Polizei. Ohne die interne Untersuchung des Vorfalls abzuwarten, wird gefordert, dass sie Politik und Polizeiführung hinter die Beamten stellen. Weil: Fehlverhalten gab es nicht, basta. Geradezu lächerlich ist die Forderung, dass jeder, der im Internet unter das Video „A.C.A.B“ („all cops are bastards“) schreibt, pauschal 1000 Euro Strafe zahlen soll. Dabei hat dazu schon das Verfassungsgericht anders geurteilt.

Die Linke meint, das Ursprungs-Vergehen des Jungen sei ja nur eine Lappalie, allein deshalb sei das Vorgehen der Beamten falsch. Wenn es allerdings nicht erlaubt sein soll, dass die Polizei Alltags-Vergehen kontrolliert und Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten durchsetzt, entscheidet künftig jeder selbst, welche Regeln gelten – und welche nicht.

Arbeit der Polizei wird mit Smartphones dokumentiert

Vor ein paar Jahren noch hätte es Berichte über den Einsatz gar nicht gegeben – weil es keine Smartphones gab. Jetzt werden ständig Einsätze gefilmt. Für die Polizei ist das eine zusätzliche Belastung, sie gerät schnell in Erklärungsnot. Für die Demokratie kann es gut sein. Denn die Polizei muss wegen ihres Gewaltmonopols unter besonderer Beobachtung stehen. Ein Video als Kontrollmechanismus funktioniert aber nur, wenn die, die die Bilder diskutieren, bei den Reaktionen ihre Emotionen im Griff behalten.

Jetzt muss aufgeklärt werden, warum hier eine Deeskalation nicht möglich gewesen ist. Warum acht Beamte gegenüber einem Jugendlichen, der nicht bewaffnet und nicht offensiv war, keine souveränere Lösung finden als draufzuhauen.[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Das acht Polizisten und Polizistinnen einen jugendlichen unbewaffneten und nicht erkennbar aggressiven Migranten so hart angehen ist wirklich nicht nachvollziehbar. Das [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ist noch hier erhältlich. Leider nutzen das gerade viele Rechte und Spinner auf Youtube und Facebook für menschenverachtende Kommentare.

nichdiemama 19.08.20 06:38

In einem bericht den ich gestern dazu gelesen hatte aber gerade nicht wiederfinde, fand ich es etwas besser formuliert.
Das video steigt erst nach der ersten eskalation ein. Der jugendliche sollte kontrolliert werden, hat die kontrolle aber sowohl lautstark verbal als auch mit körpereinsatz behindert bzw sich dagegen gewehrt. Die ursprünglich 2 beteiligten polizisten haben daraufhin verstärkung angefordert. Das video setzt erst ein als die versstärkung und weitere schon vor ort ist.

Aber im artikel werden schon direkt die wichtigen punkte angesprochen. Soll jetzt jeder, der sich gegen polizeiliche kontrollen lautstark und/oder gewalttätig wehrt, direkt in ruhe gelassen werden? Auch die aufklärung, ob es keine anderen deeskalationsmöglichkeiten gab, wird wichtig und sicher auch interressant. Ich finde die ansprache des polizisten alles andere als deeskalierend, verstehe aaber auch, dass der mann irgendwie mal deutlich machen muss dass es ihm ernst ist.

GrowJoe 19.08.20 08:01

Der "Junge" ist scho a Bulle von Gestalt her,jeder hat die Pflicht sich ausweisen zu können und was ich so an nach Recherchen rausfinden konnte war der Junge Mann schon Tage zuvor auffällig geworden.Wenn er dann Kontrolliert wird und sich wehrt oder aufmuckt dann find ich das Verhalten der Polizei nur angemessen, wirklich grob waren sie auch nicht. Hauptsache man sieht hier irgendwo wider was Rassistisches,da macht man es sich wirklich zu einfach.

"Gegenüber der „Bild“ sagte der Zehntklässler, dass er die Polizisten provoziert habe. Gewehrt habe er sich aber nur, weil er gegen die Wand gedrückt worden sei, wo er keine Luft mehr bekommen habe – er sei Asthmatiker. "
Wie passend das genau der richtige Spruch an der Wand im Hintergrund stand.

"der Jugendliche sei wegen zweier Attacken auf Lehrkräfte bereits polizeibekannt. Für die Beamten sei es auch nicht einfach gewesen, mit ihm umzugehen. Der 15-Jährige sei 1,85 groß. Zudem boxe er in einem Verein."

Solang wir nicht wissen was da wirklich abgelaufen ist,wäre ich mal gaaaaanz vorsichtig mit der Behauptung hier würde es sich wider um Rechte Cops handeln die den armen Migranten nur an das Leder wollen.

wennsdennseinmuss 19.08.20 10:30

Sich gegen die Polizei mit "Kraft" zu wehren ist immer eine dumme Reaktion, da kann man nur verlieren. Schaut später vor Gericht, wenn was vorliegt, auch nicht gut aus. Und genau dieser Widerstand kann dann erst Gegenstand eines eigenen Verfahrens werden.

Die Menge der Polizisten, für eine Person ist sicher übertrieben. Aber es geht auch darum abzuschirmen, wie oft ist es schon passiert, das sich Passanten plötzlich einmischten? Gerade bei Migranten. Diese Fälle häufen sich übrigens. Und so ein Brocken kann auch schon mal zwei drei Polizisten in Schach halten und darauf lassen die sich nicht ein. In Ausübung seiner Pflicht muss man sich nicht verletzen lasen wollen. Einfach ruhig mitgehen, alles andere klärt sich dann schon. Ist auch völlig sinnlos.

Nicht gut kam von der Polizistin, das Filmen in dieser Situation zu untersagen. Sie zog wohl auch wieder ab. Man darf jetzt nicht verwechseln, es gibt diese sogenannten Gaffer, die Unfälle filmen, das ist difinitv strafbar, aber beim Einsatz von öffentlichen Interesse wie eine Verhaftung, dürfte nichts dagegen sprechen. Lediglich in der Veröffentlichungsfrage wird es problematisch, besonders falls man Personen erkennt. Bin allerdings kein Jurist, aber so meine Einschätzung.

Caplan 19.08.20 13:31

Eins ist auch ein immerwaehrender Irrtum

es besteht keine permanente Ausweis-mitfuehr-pflicht.

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

eitch100 19.08.20 14:06

Leider ist mein Mitleid für den "Jugendlichen" beschränkt. Der ist für mich eindeutig auf Krawall gebürstet und wundet sich, dass er auf Polizeigewalt trifft. Der ist doch jetzt erst mal der King in seiner Community. Wer schon auf seine Lehrer losgeht (falls das denn stimmt), hat bei mir nicht wirklich ein Stein im Brett.

TinyTimm 19.08.20 14:28

https://i.ibb.co/nPmfDzG/Efugw9b-Xg-AAq-Ed0.jpg

ShiiRLoXX 19.08.20 14:41

Ich frag mich auch was die "alte" da die ganze Zeit so Blöd kommentiert mit ja er macht doch nichts!?

Da sieht doch jeder Blödmann das er sich Massiv gegen die Festnahme wehrt. Also in meinen Augen alles Verhältnismäßig.

Und angeblich soll er sich ja hinterher nachdem er Festgenommen war ohne weitere Zwischenfälle in den Streifenwagen gesetzt haben.

Für mich wieder das übliche Polizei/Rassisten gebashe


Zitat:

Zitat von TinyTimm (Beitrag 38225803)

Das sagt ja wieder alles!
Ich brauch mich für nichts entschuldigen wenn ich nichts gemacht habe und unverhältnismäßig Festgenommen wurde!

eitch100 19.08.20 14:56

Zitat:

Zitat von ShiiRLoXX (Beitrag 38225926)
Ich frag mich auch was die "alte" da die ganze Zeit so Blöd kommentiert mit ja er macht doch nichts!?
!

Ich wollte anfangs erst schreiben, dass es für mich fast so aussah, wie diese schlecht gemachten Doku-Soaps auf RTL und Sat1. Da gibt's ja auch fast immer solch dämliche Kommentare :D

Dass er sich entschuldigt hat, finde ich allerdings beachtlich. Das macht mir wiederum Hoffnung für diesen pubertierenden Jungspund.:T

nichdiemama 19.08.20 21:18

Zitat:

Zitat von Caplan (Beitrag 38225400)
Eins ist auch ein immerwaehrender Irrtum

es besteht keine permanente Ausweis-mitfuehr-pflicht.

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Passage aus dem verlinkten artikel:
Zitat:

Wie bereits erläutert, brauchen Sie keinen Ausweis mit sich zu führen. Entsprechend kann von Ihnen auch nicht verlangt werden, ein solches Dokument vorzulegen. Das gilt auch bei Kontrollen durch die Polizei. Nach den verschiedenen Polizeigesetzen der Bundesländer und der StPO kann die Polizei jedoch berechtigt sein, Identitätsfeststellungen durchzuführen. Übrigens darf Ihre Identität in Deutschland gemäß § 23 I Nr. 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) „im Grenzbereich bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern“ durch die Bundespolizei festgestellt werden. Ebenfalls ist eine Identitätsfeststellung etwa auf Bahnhöfen, Flughäfen oder Regierungsgebäuden zulässig (§ 23 I Nr. 4 BPolG).

Sollten sie sich vehement weigern Ihre Personalien preiszugeben oder bestehen Zweifel an der Wahrheit dieser Angaben, kommen weitere Maßnahmen durch die Polizei in Betracht. So kann eine erkennungsdienstliche Maßnahme oder gar ein Festhalten der Person erfolgen. Wer die Angabe seiner Personalien verweigert, begeht daneben eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG.

Kirkwscks4eva 19.08.20 21:27

Respekt dass der Junge sich wohl entschuldigt hat. Aber vielleicht war dies ja auch eine Art Warnschuss und er macht in Zukunft solche Sachen nicht mehr und wird vielleicht ein besser Mensch. Ich hoffe es für ihn und seine Mitmenschen.

sauger2008 22.08.20 09:36

Früher hätte das der ABVer geregelt.


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