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[Brisant] "Asche auf mein Haupt" Skandal um Naziparole: Cathy Hummels äußert sich

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Ungelesen 18.05.24, 09:49   #1
ziesell
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Standard "Asche auf mein Haupt" Skandal um Naziparole: Cathy Hummels äußert sich

Zitat:
"Asche auf mein Haupt" Skandal um Naziparole: Cathy Hummels äußert sich

Bewusste Provokation oder unbedachter Post? Cathy Hummels erregte Aufsehen. Sie teilte plötzlich eine Naziparole im Netz. Nun meldet sie sich bei t-online zu Wort.



Cathy Hummels verdient ihr Geld nicht nur als Moderatorin, sondern auch durch Werbekooperationen. Eine solche ging sie jetzt mit einer europäischen Kaufhauskette ein, wird in dem Rahmen auch beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft am 14. Juni zugegen sein. In einer Instagram-Story rührte sie dafür die Werbetrommel. Doch sie erntete scharfe Kritik.

In dem Post zeigte Hummels einen Fußball des Kaufhauses und drückte in einem Kommentar ihre Vorfreude auf das Event aus. Dabei nannte sie jedoch eine verbotene Parole. "Das wird ein grandioses Erlebnis. Alles für Deutschland", schrieb sie und verwendete damit eine Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP aus dem ehemaligen Nazideutschland.

Naziparole kurz nach Björn-Höcke-Urteil

Cathy Hummels hat die Story inzwischen gelöscht und zu dem Thema gegenüber t-online reuevoll Stellung genommen: "Asche auf mein Haupt, ich habe die Berichterstattung zu dem Höcke-Prozess und dessen Nazi-Spruch nicht mitbekommen und wusste nicht, welchen Hintergrund er hat. Ich habe ihn sofort gelöscht und distanziere mich ausdrücklich von rechtsradikalen Parolen und Parteien wie der AfD", stellt die Moderatorin klar.

Auf ihrem Account war nach der Löschung des ursprünglichen Posts stattdessen ein Clip zu finden, in dem sie ebenfalls über ihre Kooperation zur EM 2024 berichtet und zu dem sie schrieb: "Ich geb' alles dafür, dass Deutschland am 14. Juni gewinnt." Auf der Plattform X wurde der alte Netzbeitrag jedoch geteilt und scharf kritisiert. "Wenn man einfach gar nichts mitbekommt, dann ist man Cathy Hummels und postet eine Parole, für die Höcke gestern verurteilt wurde", schreibt ein User. Er spielt auf einen Skandal von Björn Höcke an, des Vorsitzenden der Thüringer AfD-Fraktion, die vom Verfassungsschutz 2021 "als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft wurde.

Höcke hatte die Parole bei einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 verwendet und wurde daraufhin angeklagt. Er stritt im Prozess ab, sie wissentlich verwendet zu haben. Das Landgericht Halle sah das aber anders und verurteilte ihn am Dienstag, dem 14. Mai, zu einer Geldstrafe. Er muss 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen.

Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe mit der Verwendung der verbotenen Parole Grenzen testen wollen. Die Anwälte des Politikers hatten bereits vor der Urteilsverkündung erklärt, gegebenenfalls in Revision gehen zu wollen.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, oder wie war das noch gleich?
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Ungelesen 18.05.24, 10:55   #2
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Ich finde wer sich in den sozialen Medien bewegt, sollte sich genau überlegen was da eingestellt wird. Meinungsfreiheit hin, Verantwortung her. Nicht umsonst haben Organe der Presse Redaktionen.
Es spricht für Frau Hummels, dass sie ihren Fehler eingesteht und es gilt sicher zu differenzieren, was die Intention zu diesem Satz war.
Aber geschrieben ist geschrieben. Höcke wurde für diesen Satz verdonnert und ich bin mir nicht sicher, ob man Frau Hummels für diese Aussage davonkommen lassen sollte.
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Ungelesen 18.05.24, 12:04   #3
ziesell
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Zitat:
Zitat von Draalz Beitrag anzeigen
Höcke wurde für diesen Satz verdonnert und ich bin mir nicht sicher, ob man Frau Hummels für diese Aussage davonkommen lassen sollte.
so wie ich das vorhin gelesen habe, möchte der Höcke die Frau Hummels wegen der Aussage anzeigen.
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Ungelesen 18.05.24, 14:01   #4
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Kindergarten das alles.
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Ungelesen 18.05.24, 15:23   #5
Melvin van Horne
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Moin,

es ist zumindest sehr unübersichtlich. Darüber, dass der Spiegel 1952 einen Artikel mit eben jener Losung überschrieben hatte, kann man vielleicht noch hinwegsehen. Auch dann, wenn wenige Jahre nach dem Krieg fast alle Deutschen noch genau wussten, woher die Parole kommt. Damals hatten die Leute Probleme, die ihnen keine Zeit liessen, sich mit sowas zu befassen.

Etwas anderes ist es, wenn eben jener Spiegel noch in Ausgabe 37/2023 einen Kolumne mit eben jener Parole als Überschrift veröffentlicht. Die haben sie zwar inzwischen geändert, aber derlei Versuche sind praktisch nie von Erfolg gekrönt.

Was nun? Wussten sie was sie da schreiben? Dann muss ihnen der Prozess gemacht werden. Wussten sie es nicht, müsste jemand schlüssig erklären, warum diese Aussage ihnen helfen soll einem Höcke aber nicht. Schützt Unwissenheit nun vor Strafe oder nicht ?

Die Erklärung Höcke sei Geschichtslehrer und müsse die Bedeutung deshalb kennen, ist für mich albern. Zum einen kann man nicht einfach so behaupten, dass jemand etwas weiß, weil es in seine Fachrichtung fällt. Zum anderen ist er nur eine Einzelperson wohingegen beim Spiegel mehrere Leute vor der Veröffentlichung Kenntnis von der Kolumne hatten und mit jeder Person die Wahrscheinlichkeit wächst, dass jemand von der Strafbarkeit dieser Parole weiss.

Das Argument "Bei der Bewertung kommt es auf den Kontext an." halte ich für schwierig. Für mich lässt das zu viel Spielraum für eine Bewertung abseits der Gesetze. Wenn ein Höcke die Losung im Wahlkampf verwendet, führt das zu einer Verurteilung. Wenn, wie 2002 geschehen Detmar Karpinski, als Geschäftsführer der Hamburger Agentur KNSK für die SPD die Kampagne entwickelte im Interview sagt:

Zitat:
Deshalb zeige man den Kanzler in der Kampagne mit Reportagefotos bei der Arbeit, immer im Dienst, einer für alle, a**** *** **********d. "Da ist nichts gestellt", behauptet Karpinski. Auf den Kanzler kommt es an.
passiert nichts. Das zu erklären ist leicht. Aber gesetzliche Grundlagen zu finden, die keine subjektive Bewertung sind, ist erheblich schwerer. Der entsprechende Paragraph lautet

Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder

2. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
Von "ja aber" steht da nichts. Nach meinem Verständnis kann der Kontext und ähnliche Bewertungen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Aber nicht bei der Frage, ob es strafbar ist oder nicht.

Ich gebe zu, dass ich nicht wusste, das es sich bei dieser Parole um eine verbotene Äusserung handelt. Als Parole der Sa kenne ich etwas anderes. Und damit stehe ich nicht alleine. Mal abgesehen davon, was man hier schreibt. Wer wusste bevor es Thema wurde, dass es sich dabei um eine strafbare Äusserung handelt?
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Ungelesen 18.05.24, 16:31   #6
Draalz
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Wow!

Das ist eine interessante Beleuchtung dieser Fakten. Beide Äußerungen des Spiegels kannte ich nicht. Bei der ersten habe ich noch nicht gelebt, bei der 2. würde ich das auf den Zeitgeist, der die Vernichtung der deutschen Kultur einleitet, zurückführen.

Habt ihr schon mal beobachtet, dass junge Führungskräfte alles neu entdecken, entwickeln und verwirklichen wollen, also Erkenntnisse, die unsere Vorfahren schon lange entschlüsselt haben?
Diese Vorgehensweise ist hochgradig ineffizient, kostet viel Geld und Arbeitskraft.

Für mein Empfinden hätten bei der Kolumne 2023 im Spiegel Köpfe rollen müssen. Eine Redaktion wird auch dafür bezahlt, dass veröffentliche Inhalte rechtssicher und sittlich sind.

Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Nach meinem Verständnis kann der Kontext und ähnliche Bewertungen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Aber nicht bei der Frage, ob es strafbar ist oder nicht.

Ich gebe zu, dass ich nicht wusste, das es sich bei dieser Parole um eine verbotene Äusserung handelt.
Ich wusste das auch nicht und stimme Dir bezüglich der Strafbarkeit zu. Frau Hummels zu 13000 Euro zu verklagen würde ich jedoch für nicht angemessen halten.
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Ungelesen 18.05.24, 19:40   #7
Holgi55
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Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste mit diesen verboteten Zitaten?
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Ungelesen 18.05.24, 22:03   #8
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von Draalz Beitrag anzeigen
Für mein Empfinden hätten bei der Kolumne 2023 im Spiegel Köpfe rollen müssen.
Das finde ich nicht. Denn so wie bei mir selbst gehe ich davon aus, dass die das einfach nicht wussten. Nun habe ich ja selber geschrieben, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Dazu stehe ich auch. Aber es muss ohne grosse Internetrecherche oder ein Geschichts- und Jurastustudium erkennbar sein, dass es sich um Straftaten handelt. Das ist nicht so einfach, wie es das meiner Meinung nach sein sollte.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zählt in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auf, welche Äusserungen strafbar sind. Woher diese Zusammenstellung stammt und welche Rechtskraft sie hat bleibt offen.

Es kann nicht sein, das man sich erst durch einen Haufen von Publikationen wühlen muss, um zu erkennen, ob man sich mit dieser oder jener Äusserung nun strafbar macht der nicht. Zumal das ja jeder anders auslegt. Die Losung "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" zum Beispiel steht in keiner der Aufzählungen, die ich gefunden habe.

Aber sie steht in mehreren Verfassungsschutzberichten wo sie als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]" oder "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]" dargestellt wird. Auch diese Losung hätte ich nie in dieser Richtung ausgelegt. Wie übrigens die Macher [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auch nicht.

Es würde ja nicht einmal ausreichen, sich sämtliche Publikationen zu Gemüte zu führen. man muss das auch kontinuierlich wiederholen.

Wer sich im März 2024 auf der Seite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung unter dem Link [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Sternchen durch ein x ersetzen) informiert hat, hätte die Äusserung Höckes nicht gefunden. Die wurde erst im April 2024 hinzugefügt.

Zitat aus den Kommentaren

Zitat:
„Aktualisierung“
Veröffentlicht von Lea1 am 19. April 2024 - 11:12Antwort auf AW: Bearbeitung von Die Landeszentrale
Ist es zutreffend, dass „A**** *** **********d“ in der ursprünglichen Fassung des Artikels 2013 nicht aufgelistet war und erst bei der letzten Aktualisierung im April 2024 hinzugefügt worden ist?

AW: Aktualisierung
Veröffentlicht von Die Landeszentrale am 19. April 2024 - 13:41Antwort auf „Aktualisierung“ von Lea1
Hallo Lea1, so ist es . Wir aktualisieren alle Beiträge auf unseren Seiten kontinuierlich. Viele Grüße Ihre Landeszentrale
Zitat:
Zitat von Holgi55 Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste mit diesen verboteten Zitaten?
Ich habe keine gefunden. Ich glaube auch nicht, dass es eine feststehende juristisch fundierte Liste gibt. Sonst würde sowas doch nicht passieren.

Ich halte Höcke für einen Nazi. Wie ich zu dieser Einschätzung komme habe ich hier schon oft genug geschildert. Aber ich halte solche Anklagen und die Prozesse für kein geeignetes Mittel, ihm Einhalt zu gebieten. Zumal das Risiko, dass der Schuss wieder einmal nach hinten losgeht enorm groß ist.

So wie bei dem Prozess in dem dem Verfassungsschutz erlaubt wurde, die AfD zu beobachten. Was wie ein Sieg aussieht, ist in Wahrheit eine Schlappe erster Güte.

Zum einen wurde dem Verfassungsschutz de facto verboten, auch nur den Eindruck zu erwecken, die Partei sei erwiesen extremistisch. Und wenn der VS das nicht darf, dann dürfte das auch für Bundeskanzler, Innenministerin und andere Amtsinhaber und Politiker juristisch heikel sein.
Dann wurde durch ein Gericht bestätigt, das es in der AfD zwar demokratiefeindliche Äußerungen gibt, aber „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“.
Und als Krönung der Pleite erklärt das Gericht einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ für verfassungsrechtlich legitim. Man darf ihn nur nicht als Grundlage verwenden um eine ethnisch motivierte Zweiklassengesellschaft des Rechts zu errichten.

Ich wüsste auf Anhieb nicht zu sagen, wie man die Pleite größer hätte gestalten können. So wird das nichts.
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Geändert von Melvin van Horne (18.05.24 um 23:40 Uhr)
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Wenn über dem Gericht die Letter :"Jedem das Seine" steht und er für, "Alles für Deutschland" einen reinkriegt. Dann sollte man überlegen, ob man die Sprache nicht ganz abschafft. Jeder Buchstabe wurde auch von den Nazis zwischen 33 und 45 ausgesprochen.
Da kommt niemand mehr raus, wir sind so schuld, das war es.

Jedes Wort und jeder Satz wurde übernommen und gesagt.

Wähl etabliert und freu dich über Hungerlöhne, fehlende Wohnmöglichkeiten, erbärmliche Renten und unbezahlbare Lebenshaltungs- und Energiekosten.
Hatten über 70 Jahre Zeit und das ist das Ergebnis.

Oder wähle "Opposition", also elitäre Abzocker und Goldmann-Sachs Manager.

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Draalz
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Das finde ich nicht. Denn so wie bei mir selbst gehe ich davon aus, dass die das einfach nicht wussten.
Wie lange hast Du für das Heraussuchen dieser ganzen umfangreichen Texte gebraucht? Wenn ich den Zeitpunkt der Einstellungen betrachte höchstens ein paar Stunden.
Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst, aber von einer Redaktion sollte man eigentlich erwarten können, dass solche Sachverhalte, oder Straftatbestände erkannt, oder recherchiert werden. Das war im Jahr 2023.

Bezüglich Deinen Äußerungen zu Höcke, der AFD, dem Verfassungsschutz und den Prozessen stimme ich Dir jedoch zu.
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Melvin van Horne (19.05.24)
Ungelesen 19.05.24, 13:06   #11
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Melvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt Punkte
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Moin,

Zitat:
Zitat von Draalz Beitrag anzeigen
Wie lange hast Du für das Heraussuchen dieser ganzen umfangreichen Texte gebraucht? Wenn ich den Zeitpunkt der Einstellungen betrachte höchstens ein paar Stunden.
Eher weniger. Aber ich wusste ja auch, wonach ich suchen soll. Wenn man nicht mal eine Ahnung hat, dass eine bestimmte Äußerung problematisch ist, dann kommt man ja nicht auf die Idee zu suchen.

Ich selbst mache einen Haufen Fehler. Und weil ich ein absoluter Durchschnittstyp bin, gehe ich davon aus, dass das anderen auch so geht und versuche, solchen Fehlern mit einem hohen Mass an Toleranz zu begegnen.

Ausserdem bin ich ein Fan von Hanlons Rasiermesser. „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend zu erklären ist“. Wobei man Dummheit hier besser mit "Unwissenheit" übersetzen sollte. Aber das ist Ansichtssache.

Wenn ich darüber nachdenke, war es wohl nur der Mangel an Gelegenheit oder Zufall, dass ich nicht hier im Forum Sachen wie:

"Wenn alle Politiker unseres Landes das Parteiengezänk und die Jagd nach Wählerstimmen hinten anstellen und ihre Arbeit nach dem Motto "Alles für ..... " ausrichten würden, wäre das ein großer Erfolg. Denn ein starkes, demokratisches Deutschland ist gut für Deutschland und gut für Europa"

zu schreiben. Ich wäre nie im Leben auf die Idee gekommen vorher zu checken, ob ich mich damit eventuell strafbar mache.

Zitat:
Zitat von Draalz Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst ...
Ich bin angestellt als IT Administrator in der Verwaltung. Ich gehöre zu einem Team, das mehrere Verwaltungen bei der IT unterstützt. Das geht von klassischen Adminjobs wie die Installation und Wartung von Servern und Clients bis hin zu Projekten zur Einführung neuer Fachverfahren. Je nachdem, welchem Team ich mich zuteilen lasse oder zugeteilt werde. Mir wird schnell langweilig. Deshalb wechsle ich gerne, wenn eine neue Sache ansteht.

Ich hätte auch schreiben können:

"Was machen sie beruflich"
"Ich bin beim Amt angestellt"
"und wie viele arbeiten da?"
"ungefähr die Hälfte"
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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