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Ungelesen 07.11.16, 18:28   #2
dr.corax
deus ex machina
 
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Das ist für dich als OCH-Leecher völlig wurscht, wie der Dateiname lautet -
für reine Downloads wird man bis dato so oder so nicht abgemahnt.

(Der berühmt-berüchtigte "Abmahnwahn" im P2P-Bereich basiert darauf,
dass P2P-User die Dateien systembedingt immer auch verteilen / hochladen.)

Einen Unterschied macht es höchstens für OCH-Uploader -
und zwar nur bei Hostern, die Wortfilter einsetzen...
und / oder so genannten Takedown-Partnern ("Abusern")
Lesezugriff und Löschzugriff auf Serverinhalte gewähren.

Dann werden DMCA-relevante Dateien bzw. Archive mit Klarnamen
nämlich unter Umständen noch schneller gelöscht -
oder der Upload wird erst gar nicht angenommen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei dr.corax:
Bratwa91 (07.11.16)