Das ist für dich als
OCH-Leecher völlig wurscht, wie der Dateiname lautet -
für reine
Downloads wird man bis dato so oder so nicht abgemahnt.
(Der berühmt-berüchtigte "Abmahnwahn" im P2P-Bereich basiert darauf,
dass P2P-User die Dateien systembedingt immer auch verteilen / hochladen.)
Einen Unterschied macht es höchstens für OCH-
Uploader -
und zwar nur bei Hostern, die Wortfilter einsetzen...
und / oder so genannten Takedown-Partnern ("Abusern")
Lesezugriff und Löschzugriff auf Serverinhalte gewähren.
Dann werden DMCA-relevante Dateien bzw. Archive mit Klarnamen
nämlich unter Umständen noch schneller gelöscht -
oder der Upload wird erst gar nicht angenommen.