Zitat:
Zitat von nightmare1942
der torrent verkehr bzw p2p wird immer stärker überwacht und man kann die dateien zum teil schon öffnen, bevor sie vollständig geladen wurden! packete können mittlerweile auch nachverfolgt werden!
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Wir reden aber von Torrents und deren Teile dürften sich kaum öffnen lassen und vor Gericht verwertet werden können.
Dass ein eventuell von mir dowloadbares Dateiteil Bestandteil einer schützenswerten zB. Filmdatei sei, könnte kaum anhand eines klickbaren Namens auf einer Webseite Beseiskraft haben. Hier müsste schon die Zugehörigkeit der von meiner IP abgesaugten Bits zu dieser geschützten Datei belegt werden können.
Diese Beweisführung dürfte sehr interessant sein.
Zumal diese Bits zu einer Freeware Linux-Distri gehören würden, was ich zB. zwar auch nicht beweisen könnte, aber vor Gericht auch nicht müsste.
Bei (klasischem) P2P liegt der Fall anders.