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Hausdurchsuchung und nun?

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Ungelesen 26.04.12, 22:08   #1
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Das ist natürlich richtig, das die dann Pech haben wenn die Beweise schon vernichtet sind, es muss man aber halt darauf aufpassen das wirklich dann nichts davon mehr übrig bleibt
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Ungelesen 20.11.12, 01:44   #2
Style-Kill
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Zitat:
falls man zur Herausgabe des Passworts gezwungen wird.
Dich kann Niemand zu etwas Zwingen, schon gar nicht ein PW raus zu geben, was wollen die machen dich Foltern xDDD

So was kann die Staatsmacht in anderen Ländern tun, aber nicht in Europa und schon gar nicht in Deutschland!
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Ungelesen 20.11.12, 12:23   #3
AtPeterG
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Zitat:
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aber nicht in Europa und schon gar nicht in Deutschland!
Bist du dir da wirklich sicher?
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Ungelesen 20.11.12, 13:23   #4
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AtPeterG

In Deutschland zu 100%, da man sich ja nicht selbst Belasten muss!

In Europa kann es natürlich noch einige Länder geben die so was anders handhaben, was ich aber nicht hoffe, wir Leben ja nicht mehr im Mittelalter wo man einen vor dem Gericht sitzt solange Gefoltert oder in Untersuchungshaft stecken bis die Person das sagt was das Gericht hören will!
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Ungelesen 20.11.12, 15:20   #5
AtPeterG
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Zitat:
Zitat von Style-Kill Beitrag anzeigen
In Deutschland zu 100%,
Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Ist zwar schon 30 Jahre her, aber die Narbe habe ich heute noch.
Es hat den Verantwortlichen damals zwar nichts gebracht, trotzdem war es für mich sehr lehrreich.
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Ungelesen 20.11.12, 16:15   #6
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Zitat:
Zitat von AtPeterG Beitrag anzeigen
Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Ist zwar schon 30 Jahre her, aber die Narbe habe ich heute noch.
Es hat den Verantwortlichen damals zwar nichts gebracht, trotzdem war es für mich sehr lehrreich.
bei so etwas hast du hoffentlich zum anwalt gegriffen. siehe grundgesetz
Es hat ja schließlich auch schon RAF-Mitglieder, die sich aufs GG bezogen haben und so Polizisten angezeigt und Schmerzensgeld bekommen haben, was zwar paradox ist, aber trotzdem noch vollkommen richtig, weil jeder Mensch das Recht hat, dass er unversehrt ist etc.

LG
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Ungelesen 20.11.12, 16:20   #7
pauli8
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Unser Prince Porn wusste da schon 2010 gut bescheid.
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Es handelte sich dabei um Kinderpornographie/sexueller Missbrauch Minderjähriger. Weiterhin sind dabei durch gen. Gesetz (also keine Willkür) Kapitaldelikte betroffen...

Zitat:
Erste Passwort-Erzwingungshaft in Großbritannien

In Großbritannien sind zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 erste Haftstrafen verhängt worden, weil Beschuldigte die Herausgabe von Passwörtern bzw. von kryptografischen Schlüsseln verweigerten. Das geht aus dem jährlichen Bericht (PDF-Datei) der Polizeikontrollbehörde Office of Surveillance Commissioners an die Regierung hervor. Zwei Personen seien auf Basis eines seit Oktober 2007 geltenden Passus des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) verurteilt worden. Damit können Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Details über die Vergehen, zu denen dabei ermittelt wurde, und ob es sich um zwei getrennte Strafverfahren handelt, gehen aus dem Bericht nicht hervor. Insgesamt seien in dem Berichtsjahr wegen Passwortverweigerung 15 Anordnungen ergangen, der sich 4 Personen beugten. Von den restlichen 11 wurden 7 angeklagt, 2 kamen ins Gefängnis. In den Fällen sei es um "einheimischen Extremismus", "Anti-Terrorismus" und "Unanständigkeit gegenüber Kindern" gegangen.
...aber nicht doch die Down- oder Uploader, und darum ging es ja hier ursprünglich..
Bitte mal einen Fall in Deutschland benennen...wäre ein gefundenes Fressen für die "Pressegeier".

Die Beugehaft gibt es in Deutschland nur als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.11.12, 17:18   #8
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Aua..trovato, nicht böse sein.
Ja, ja der liebe Herr Gäfgen und die verschlüsselte Festplatte mit urheberrechtsgeschützten Daten ?

Bei der Anfrage nach dem PW sollte aber Androhung von Folter im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht mehr ausreichen, da sollte es aber mal so richtig zur Sache gehen.

Ich sag nix mehr, denn diese Problematik wurde schon bis zum Erbrechen "diskutiert".
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.11.12, 19:33   #9
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Ganz im ernst trovato was soll das denn?

habe den Scheiß vielleicht nicht im TV gesehen als er Aktuell war, aber da brauch ich ja auch nur im Wiki nachlesen:

Zitat:
"Im Juni 2005 legte Gäfgen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er berief sich auf eine Verletzung der Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und Art. 6 EMRK (faires Verfahren). Nach Auffassung Gäfgens wurde die Folterdrohung im späteren Strafverfahren gegen ihn nicht ausreichend berücksichtigt. Das Verfahren hätte wegen der Folterdrohung eingestellt werden müssen. Er sei daher immer noch ein Folteropfer. Darüber hinaus seien durch sein Geständnis Beweismittel erlangt worden, die nur infolge dieser Aussagen von den Behörden hätten sichergestellt und verwertet werden können (vgl. Früchte des verbotenen Baumes). Dies verletze seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.[9] Am 30. Juni 2008 wies der EGMR die Beschwerde Gäfgens als unbegründet zurück.[10] Der Gerichtshof urteilte mit 6 zu 1 Stimmen, dass Gäfgen zwar Opfer einer Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) geworden sei, den Opferstatus bei Einleitung des Verfahrens vor dem EGMR aber verloren habe, weil die deutschen Gerichte – allen voran das Bundesverfassungsgericht – die Vernehmungsmethode als Verstoß gegen Art. 3 EMRK anerkannt hätten, die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verurteilt worden waren und das durch verbotene Vernehmungsmethoden erlangte Geständnis im Strafverfahren nicht gegen Gäfgen verwertet wurde."

Quelle:Wiki
Ja er Wurde Bedroht gefoltert zu werden, ist aber Verboten, die 2 Beamten wurden deswegen sogar verurteilt... Was geht denn bei dir also bitte?

Wir Leben in Deutschland wo es noch Menschenrechte gibt und nicht irgendwo in Russland oder China, eine Ungleichbehandlung oder sogar Folter in irgendeiner weise sind Verboten, zumal dies ja extrem von diesen Thema abschweift...

Zitat:
Vielleicht solltest du deine kindliche Naivität mal so langsam ablegen.
Ob du so was schreibst, oder die Welt Untergeht, ist mir ziemlich egal, da ich sowieso so was Ignoriere und nicht näher darauf eingehe, also erspare dir lieber die mühe jemanden zu Belehren denn du nicht mal Kennst!
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