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[Brisant] Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen

 
 
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Ungelesen 17.07.17, 11:53   #1
SUNWARRIOR
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Standard Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen

Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen

Zitat:
Was hat der VS-Beamte Temme mit dem Mord in Kassel zu tun? Eine absurd lange Sperrfrist soll vor allem eines signalisieren: "Bei uns kriegt Ihr nichts mehr raus!"

120 Jahre - für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: 'Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!'

Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.

Mit Irritation und ungläubigem Staunen reagierte die Öffentlichkeit, als vor wenigen Wochen die Nachricht von der 120 Jahre-Sperrfrist bekannt wurde. Er habe zunächst gedacht, es handle sich um einen Tippfehler und müsste "20 Jahre" heißen, so ein Parlamentarier, der im eben zu Ende gegangenen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages saß. Doch langsam weicht die Überraschung dem Widerspruch.

Was ist derart geheim am Mord in Kassel, dass es fünf Generationen nicht wissen dürfen? Zunächst wurde er nicht aufgeklärt. Seit November 2011 rechnet ihn die Bundesanwaltschaft, wie alle zehn Morde, dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe zu. Tatsächlich ist er einer der Schlüsselfälle des NSU-Skandals, dessen Hintergründe weiterhin im Dunkeln liegen.

Als der junge Deutschtürke Halit Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé mit zwei Kopfschüssen ermordet wurde, hielten sich fünf Kunden und ein Kleinkind in den Räumen auf. Wer nimmt ein solches Risiko auf sich? Einer der fünf Kunden war der Beamte des LfV Hessen, Andreas Temme. War das wiederum lediglich Zufall?

Zwei Hausnummern neben dem Anschlagsort befindet sich ein Polizeirevier. Wurde das von dem oder den Tätern übersehen oder existiert ein unbekannter Zusammenhang mit der Tat? Der Verfassungsschützer Temme verließ als einziger nach dem Mord unerkannt den Laden. Hat er das Opfer tatsächlich nicht liegen sehen, wie er behauptet? Kam der Täter überhaupt von außen, oder wurde der Mord von innen begangen?


Fragen, die sich bis heute stellen, der amtlichen Version zum Trotz.


Die Verwicklung des hessischen Verfassungsschutzes (VS) geht über die Person Temme hinaus. Ende März 2006, zwei Wochen vor dem Mord in Kassel, schickte eine Abteilungsleiterin des Amtes eine Mail an die Dienststelle des VS in Kassel und wies auf die ungeklärte Ceska-Mordserie hin, der bis dahin bereits sieben Migranten zum Opfer gefallen waren. Der letzte Mord lag neun Monate zurück, im Juni 2005. Warum nun, im März 2006, plötzlich diese Aktivität des Verfassungsschutzes? Warum in Hessen?

Das soll auf das Bundeskriminalamt (BKA) zurückgegangen sein, das sich an das LfV Hessen gewandt und die Ceska-Mordserie thematisiert haben soll. Doch warum wandte sich die Bundesbehörde BKA nicht an das Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern lediglich an die Hessen? In Hessen war bis dato kein Ceska-Mord begangen worden. Die Schwerpunkte lagen in Nürnberg und München. Außerdem waren in Hamburg und Rostock türkisch-stämmige Menschen ermordet worden. Allerdings stammte das erste Opfer aus Hessen. Der Blumenhändler Enver Simsek, der im September 2000 an seinem Blumenstand in Nürnberg niedergeschossen wurde, lebte mit seiner Familie in Schlüchtern zwischen Frankfurt und Fulda.

In der VS-Dienststelle in Kassel zeichnete Temme die Mail seiner Vorgesetzten über die Ceska-Mordserie mit seinem Kürzel ab. Nur wenige Tage später wurde in eben dieser Stadt ein Mord mit eben dieser Ceska-Pistole verübt - und dieser Verfassungsschützer war zugegen. Zwei Tage vorher war in Dortmund bereits ein weiterer Mord mit der Waffe geschehen. Hatte sich das BKA, wie in Hessen, auch an den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gewandt? Darüber weiß man bisher nichts.

Warum Kassel, warum der Verfassungsschutz, warum Temme? Hat die Abteilungsleiterin des hessischen LfV ihre Mail auch an V-Mann-Führer mit Quellen in anderen Teilen des Bundeslandes gesandt? Hatte das Amt Kenntnisse, die auf Kassel hinwiesen? Gab es Rückmeldungen von V-Mann-Führern? Unklar ist unter anderem, wie viele Quellen die Dienststelle in Kassel damals hatte und wo sie eingesetzt waren. Die Mordermittler der Kriminalpolizei durften sie nie befragen.


Das Zeitmaß spiegelt das Maß des Giftes wider, das in der Akte stecken muss


Es müssen diese und ähnliche Fragen sein, denen das LfV Hessen nach dem Auffliegen des NSU und dem Verdacht, der auf das Amt fiel, intern nachgegangen ist, in den Jahren 2012 bis 2014. Entstanden ist ein 250 Seiten umfassender Bericht, der erst zweieinhalb Jahre später, im Juni 2017, nun öffentlich bekannt geworden ist. Und der für 120 Jahre weggesperrt werden soll.

Im Zeitmaß spiegelt sich offensichtlich das Maß des Giftes wider, das in der Akte stecken muss. Als wenn erst heute Akten aus dem Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts frei würden.

Was genau in dem Dossier steht, wissen bisher nur seine Urheber. Die Unterlagen können die Mitglieder des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses (UA) zwar im Geheimschutzraum unter Aufsicht und ohne Schreibzeug einsehen, sie seien aber zu über der Hälfte geschwärzt, erfährt man. Was geschwärzt wurde, dürfen wiederum ausschließlich die Abgeordneten des UA, nicht aber deren Mitarbeiter, lesen. Allerdings erst nach einem komplizierten und langwierigen Verfahren in Absprache mit dem LfV. Das hat bisher noch keiner der Abgeordneten in Angriff genommen. Auch, weil sie erst eine Methode finden müssen, wie sie mit dem Gelesenen umgehen können. Denn die MdLs dürfen anschließend mit niemand darüber reden. Nicht einmal mit ihren Mitarbeitern, die üblicherweise die Sacharbeit machen und sich in der Materie auskennen. Wie also mit Geheimwissen umgehen?

Dass es das Geheimdossier gibt, wissen die UA-Mitglieder seit einem halben Jahr. Sie konnten das aber nicht erwähnen, weil das Konvolut komplett "eingestuft" war. Das Dokument durfte es nicht geben.

Inzwischen ist es im Ausschuss gelungen, zumindest die Existenz der Akte bekannt zu machen. Bei der Zeugenvernehmung des früheren Innenministers und heutigen Regierungschefs Volker Bouffier (CDU) Ende Juni führte der Obmann der Linken Teile der Akte ein. Dadurch wurde der gesamte Sachverhalt nun bekannt und sorgt seither für Kopfschütteln.

Das Verfassungsschutzamt verteidigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung die Frist mit dem "Schutz der Zuträger" und deren "Nachkommen".

So etwas sei ihm noch nie vorgekommen, sagt ein langjähriger Bundestagsabgeordneter, der unter anderem als Mitglied im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) viel mit Geheimakten zu tun hat. Üblich sei eine Sperrfrist von etwa 30 Jahren. Bei Dokumenten, die als "streng geheim" eingestuft werden, sind es 60 Jahre.

Ein Beispiel dafür ist die interne Untersuchung des stern-Berichtes vom 30. November 2011 durch Bundeskanzleramt, BND, MAD und Bundesanwaltschaft. Das Magazin hatte berichtet, der Anschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn vom April 2007, zehnter und letzter NSU-Mord, sei möglicherweise von deutschen und amerikanischen Sicherheitsbeamten beobachtet worden. Der Vorfall ist nicht geklärt. In Stuttgart muss sich der baden-württembergische NSU-Ausschuss bis heute damit befassen.

Im hessischen Staatsarchiv äußert man sich gleichfalls erstaunt über die 120 Jahre-Frist. Laut Aktenführungserlass des Landes obliege es zwar den hessischen Behörden selber, welche Frist sie festsetzten, ehe sie verpflichtet sind, die Akten dem Staatsarchiv zur Übernahme und Aufbewahrung anzubieten. In der Regel seien das 30 Jahre. In besonderen Fällen, wenn das "Wohl der Bundesrepublik gefährdet" sei, könnten es auch 60 Jahre sein. Aber eine Frist von 120 Jahren kannte man bisher nicht.

Rechtsanwalt Alexander Kienzle vertritt die Familie des Mordopfers Halit Yozgat. Mit Kollegen wechselt er sich im mittlerweile mehr als vier Jahre dauernden Prozess in München ab. Er besuchte und besucht auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Berlin und in Wiesbaden. Er erkennt in der Sperrfrist von 120 Jahren eine Botschaft des Verfassungsschutzes: "Das ist ein Zeichen: Hier ist jetzt Ruhe, hier geht gar nichts mehr! Ihr braucht euch keine Hoffnungen auf Aufklärung mehr zu machen!" Für Kienzle stellt sich die Frage, ob der Inhalt der Akte eine derartige politische Brisanz besitzt, dass das "Vertrauen in staatliche Institutionen verloren" gehen könnte, wenn er bekannt wird.

Selbst wenn die überlange Aktensperrung formal eine Rechtsgrundlage habe, zweifelt der Jurist die "Rechtmäßigkeit des 120 Jahre-Verschlusses" an. Sie bedeute nämlich, dass im Mordfall Yozgat praktisch keine Aufklärung mehr möglich sei. Der Sachverhalt müsse deshalb juristisch geprüft werden. Konkret hieße das, so Kienzle: "Über das Verwaltungsgericht und letztlich den Staatsgerichtshof müsste geklärt werden, dass es bei der Aufklärung eines Mordes nicht rechtmäßig sein kann, alles dem Geheimhaltungsinteresse einer Behörde unterzuordnen."

Auch die Linksfraktion im hessischen Landtag will die Speicherdauer sowie Löschfristen juristisch prüfen lassen.


"Täuschung des deutschen Parlamentes"


Im November 2014 war der interne Prüfbericht des LfV Hessen fertiggestellt und wurde als streng geheim eingestuft. Das erklärt die Sperre bis zum Jahr 2134. Im Dezember 2016 war die dafür mitverantwortliche Abteilungsleiterin der Behörde, Iris P., als Zeugin vor den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages geladen. Sie verschwieg dem Parlament die Existenz des Geheimberichtes. Die Abgeordneten plagen sich durch Akten, versuchen durch Fragen und Nachfragen Licht in die Angelegenheit zu bringen - und werden im Unklaren gelassen, dass im Amt eine eigene Untersuchung stattgefunden hatte.

Das CDU-geführte hessische Innenministerium rechtfertigte laut Frankfurter Rundschau dieses Vorgehen damit, dass ein Bundestags-UA nicht befugt sei, Verwaltungshandeln einer Landesbehörde zu betrachten. Eine Position umso befremdlicher, als das Landesministerium dem Bundestagsausschuss ja Landesakten geliefert hatte - nur eben unvollständig und obendrein erst ganz kurz vor der Sitzung. Für Telepolis war ein Vertreter des Ministeriums nicht zu sprechen, eine Woche lang.

Für Rechtsanwalt Alexander Kienzle, der die Ausschusssitzung damals in Berlin miterlebte, handelte es sich bei dem Verhalten des hessischen LfV um nichts weniger als "eine Täuschung des deutschen Parlamentes".

Das wird im Übrigen auch Andreas Temme, dem einstigen Verfassungsschutzbeamten, vorgeworfen. Temme musste im September 2012 zum ersten Mal im Bundestagsausschuss Rede und Antwort stehen. Mittlerweile wurde er gut ein Dutzend Mal sowohl in den Prozess vor dem Oberlandesgericht München als auch vor den Untersuchungsausschuss in Hessen zitiert. Er stritt ab, was nun belegt werden kann: Dass er durch die Mail seiner Vorgesetzten über die Ceska-Mordserie informiert war. Im März 2017 erstattete die hessische Linksfraktion Strafanzeige gegen Temme wegen uneidlicher Falschaussage. Das Verfahren liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Im Ausschuss in Wiesbaden ist Temme für die nächste Sitzung am 25. August erneut als Zeuge geladen.
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