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Bivsi und ihre Eltern sollen wieder zurück nach Deutschland

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Ungelesen 03.06.17, 21:59   #1
Wornat1959
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Standard Bivsi und ihre Eltern sollen wieder zurück nach Deutschland

Zitat:
Die 14 Jährige Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, doch sie wurde mitten aus dem Unterricht an einem Duisburger Gymnasium rausgeholt und gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben.
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Dies ist eine Bitte um Mithilfe. Mir geht nicht darum eine Diskussion zum Thema Abschiebungen zu führen. Aber jeder der sich über diesen, für mich einfach nur unmenschlichen Vorgang genauso betroffen zeigt, kann mithelfen. Einfach mal dem Link zur Online-Petition folgen und unterzeichen. Danke.

Hier der Link zur Petition:
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nolte (02.08.17), SUNWARRIOR (05.06.17)
Ungelesen 05.06.17, 00:01   #2
Wornat1959
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Das Skype-Interview, das die WDR Lokalzeit aus Duisburg mit Bivsi geführt hat, kann man sich hier anschaun:
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Ungelesen 05.06.17, 16:42   #3
imperator palp
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Sie soll in Nepal Bleiben , Deutschland ist kein Schlaraffenland.
Wäre ja noch schöner wenn jeder Hinz und Kunz hier einreisen darf.
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Oyabun (07.06.17)
Ungelesen 05.06.17, 17:00   #4
SUNWARRIOR
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...Deutschland ist und bleibt ein Schlaraffenland!
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Ungelesen 05.06.17, 17:25   #5
AlittleR2D2
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Zitat:
Zitat von imperator palp Beitrag anzeigen
Sie soll in Nepal Bleiben , Deutschland ist kein Schlaraffenland.
Wäre ja noch schöner wenn jeder Hinz und Kunz hier einreisen darf.
Sie ist aber in Deutschland geboren und aufgewachsen ! Das sollte man nicht vergessen ! Wahrscheinlich hat sie außer den Eltern keinen Bezug mehr nach Nepal. Aber mit den Nepalesen kann man es ja machen !
Wenn man so konsequent auch die anderen nicht anerkannten Asylbewerber abschieben würde , das wäre mal was !
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Ungelesen 06.06.17, 12:37   #6
TinyTimm
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Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das Fälle wie Bivsi eine Strategie verfolgen.
Will man mit dieser offensichtlich ungerechtfertigten Abschiebung allgemein Stimmung gegen Abschiebungen machen?

Warum hat man nicht den Asylbewerber abgeschoben, der in Bayern das fünfjährige Kind erstochen hat?
Er war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel.
Der Mann hatte bis Jänner 2015 eine Haftstrafe von fast sechs Jahren wegen schwerer Brandstiftung verbüßt. Seither lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang.
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Ungelesen 06.06.17, 20:26   #7
imperator palp
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Wer dafür ist das Bifi nach Deutschland einreisen und asyl erhalten soll, der soll bitte dafür das land verlassen.

Danke Schön
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Ungelesen 06.06.17, 21:06   #8
Wornat1959
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@TinyTimm:
Ich will mit diesem Thema keine Stimmung gegen Abschiebungen machen. Steht ja auch im Eingangspost. Keine Diskussionsabsicht zu dem Thema. Ziel ist nur Aufmerksamkeit für die Petition zu bekommen. Danach kann das ganze Thema auch gelöscht werden wenn es den Eindruck erwecken sollte. Aber erst mal brauch sie noch gut zwanzigtausend Unterschriften. Solange wäre ich dankbar es kann hier bleiben.

@imperator palp:
Wenn du überhaupt ernst genommen werden willst, lerne erst mal einen Namen von einem Menschen richtig zu schreiben. Ist schon peinlich. Sonst kommt demnächst jemand zu dir und schreibt ipator kalb. Dann kannst du dich auch nicht beschweren.
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Ungelesen 06.06.17, 22:48   #9
K:Laus
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Typisch Deutschland - mit den Unschuldigen und Schwachen kann man es ja machen.
An die Verbrecher traut sich keiner ran.

Und wo ist denn hier die fettgefressene Merkel ?
Die hält sich schön raus, es sind ja bald Wahlen.

Ich halte nichts von der Aufnahme von unzähligen Flüchtlingen, aber wenn solche wie Bivsi schon mal da sind und sich benehmen, gibt es unzählige Andere die man stattdessen abschieben sollte.
K:Laus ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei K:Laus bedankt:
Diamanten Pony (05.08.17), Dino99 (02.08.17)
Ungelesen 06.06.17, 23:53   #10
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Zitat TinyTimm:
Zitat:
Warum hat man nicht den Asylbewerber abgeschoben, der in Bayern das fünfjährige Kind erstochen hat?
Der Kindermörder von Arnschwang konnte bis zum Zeitpunkt der Tat noch nicht abgeschoben werden, weil das Verwaltungsgericht München dagegen entschied.

Zitat:
Wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, durfte der afghanische Asylbewerber trotz einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung zu knapp sechs Jahren Haft nicht abgeschoben werden. Das hatte laut Herrmann das Verwaltungsgericht München entschieden, weil die Richter Todesgefahr für den Afghanen in seinem Heimatland sahen. Der Grund: Der verurteilte Brandstifter war zum Christentum konvertiert. Noch während seiner Haft stellte er 2012 einen Asylantrag. Die Abschiebung hätte ihm auf Antrag der Stadt München nach der Haft gedroht....
Dazu kommt auch noch das hier:
Zitat:
Eine im Juni 2015 beantragte Aufenthaltserlaubnis wurde vom Landratsamt Cham abgelehnt. Wegen des Abschiebungsverbotes war das Landratsamt Cham allerdings verpflichtet, eine ausländerrechtliche "Duldung" zu erteilen. Das Landratsamt Cham hat diese Duldung nach eigenen Angaben monatlich überprüft.
Näheres in der Quelle:
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Ich hätte mir auch nach der Haftverbüßung eine schnelle Abschiebung gewünscht, Es wäre viel Leid erspart geblieben, aber auch ein Innenminister steht nicht über einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Die elektronische Fußfessel dient nur zu Überwachung und Kontrolle im Rahmen des räumlich beschränkten Aufenthalts. Die Tat hätte es nicht verhindern können.
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Shao-Kahn (09.06.17)
Ungelesen 07.06.17, 03:44   #11
SUNWARRIOR
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Zitat:
Zitat von TinyTimm Beitrag anzeigen
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das Fälle wie Bivsi eine Strategie verfolgen.
Will man mit dieser offensichtlich ungerechtfertigten Abschiebung allgemein Stimmung gegen Abschiebungen machen?
Das bei dir solche Überlegungen grundsätzlich in rechten Verschwörungsphantasien münden ist nichts Neues. Das kenne ich so auch von anderen Mitmenschen. Neu ist allerdings, soetwas unbedarft öffentlich zu Posten und gleichzeitig die Erwartungshaltung zu hegen das dies als ernsthaften Debattenbeitrag wahrgenommen werden soll.
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Fietze (07.06.17)
Ungelesen 07.06.17, 20:27   #12
bambamfeuerstein
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Zitat:
Zitat von TinyTimm Beitrag anzeigen
Will man mit dieser offensichtlich ungerechtfertigten Abschiebung allgemein Stimmung gegen Abschiebungen machen?
ich persöhnlich finde es auch beschissen, das die 14 jährige, die auch noch hier geboren ist und ihr heimatland nur auf dem papier kennt, abgeschoben wurde, aber juristisch gesehen ist die abschiebung eindeutig zu rechtfertigen.

deswegen bezweifel ich auch, das die petition was bringt, das die betroffenen personen bereits deutschland verlassen haben.

aber vielleicht ändert sich ja gesetzmässig was, damit sowas nicht nochmal passiert....hoffentlich
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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TinyTimm (08.06.17)
Ungelesen 08.06.17, 15:44   #13
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.....Wornat1959 an @imperator palp:
Wenn du überhaupt ernst genommen werden willst, lerne erst mal einen Namen von einem Menschen richtig zu schreiben. Ist schon peinlich. Sonst kommt demnächst jemand zu dir und schreibt ipator kalb. Dann kannst du dich auch nicht beschweren....


Dir ist aber schon aufgefallen das es sich wohl eher NICHT um einen Rechtschreibfehler, sondern um eine "satirische" Verballhornung des Namens
handelt...Was auch immer davon zu halten ist, einen dämlichen Schreibfehler
würde ich ihm nicht vorwerfen...Und deklarierte Satire darf so ziemlich Alles - siehe Böhmermann...
acherontia ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei acherontia:
imperator palp (08.06.17)
Ungelesen 08.06.17, 20:38   #14
Wornat1959
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@acherontia
Es ist nicht der "bewusste" Rechtschreibfehler sondern der fehlende RESPEKT vor einem Menschen. Wenn jetzt alle anfangen würden diesen Stil zu teilen, dann werfen wir uns gegenseitig absichtliche "Schimpf"-Namensänderungen an den Kopf ohne Sinn und Verstand. Mal sehen wie lustig das die Moderation nimmt, wenn das Auswüchse bekommt.

Aber Pastor Kalb darf ruhig ein paar Gebete zur dunklen Seite schicken, vielleicht wird er dann heilig ...
Wornat1959 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Wornat1959 bedankt:
AlittleR2D2 (08.06.17), Fietze (09.06.17), nolte (02.08.17), pauli8 (09.06.17), Samonuske (09.06.17), TinyTimm (09.06.17)
Ungelesen 02.08.17, 19:22   #15
Avantasia
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Zitat:
Der Albtraum für die 15-jährige Bivsi Rana aus Duisburg ist zu Ende. Zwei Monate nach ihrer plötzlichen Abschiebung nach Nepal ist das Mädchen wieder zurück in Deutschland – dank eines Schülervisums.


Bei ihrer Rückkehr mit den Eltern am Flughafen in Düsseldorf haben sich am Mittwochmorgen bewegende Szenen abgespielt. Die Nepalesin war Ende Mai völlig ahnungslos von den Behörden während des Unterrichts aus dem Klassenraum geholt und dann mit ihren Eltern zum Flughafen gebracht worden. Dort wurde sie in ein Flugzeug gesetzt und nach Nepal geflogen, ein Land, in dem sie noch nie zuvor war.

Rechtlich war die Abschiebung der Familie nicht zu beanstanden. Denn nachdem die Klage der Eltern gegen die Ablehnung des Asylantrags von Bivsis Eltern 2016 in letzter Instanz abgelehnt worden war und auch die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen eine Ausnahme ablehnte, war die Abschiebung nur noch eine Frage der Zeit.

Doch warum durfte sie zurückkommen? Und könnten auch andere von dieser Regelung profitieren? FOCUS Online zeigt die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

1. Wie bekam sie das Visum?

Ein Schülervisum ist eine legale Möglichkeit für minderjährige Ausländer, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bekommen. „In der Regel wird ein solches Visum aber nur für wenige Wochen, allenfalls ein paar Monate erteilt“, sagt die Ausländerrechtsexpertin Füsun Yavuz zu FOCUS Online. Da Bivsi durch das Visum ermöglicht werden soll, das Abitur in Deutschland zu beenden und sie jetzt in die 10. Klasse kommt, ist klar, dass die Laufzeit mindestens drei Jahre beträgt. „Das ist eine ganz, ganz große Ausnahme“, so die Münchner Anwältin. „Aus meiner Sicht liegt das zum einem an der großen Resonanz, die der Fall in der Öffentlichkeit erzeugt hat“. Dies sei vor allem ihren Mitschülern zu verdanken. „Und vermutlich dürfte auch das schlechte Gewissen der Behörden über die wirklich unschöne Vorgehensweise im Klassenraum eine Rolle gespielt haben. Bivsi hat also wirklich großes Glück gehabt.

2. Warum durften auch die Eltern wieder zurückkommen?


Der Hauptgrund ist das Alter von Bivsi. „Sie braucht einen Sorgeberechtigten, der sich um sie kümmert“, sagt Yavuz. Bivsis Eltern genießen damit zwar einen Vorteil gegenüber anderen Abgeschobenen. Doch ist die Genehmigung aus humanitären Gründen durchaus nachvollziehbar.

3. Könnte diese Regelung auch für andere Fälle gelten?

Wenn die Voraussetzungen gleich oder zumindest ähnlich sind, müssten die gleichen Regeln auch für andere Fälle gelten. Doch jede Abschiebung ist anders. Und die Behörden müssen daher auch jeden Fall und seine Begleitumstände einzeln abwägen. Ausländerrechtsexpertin Yavuz hält ähnliche Fälle jedoch für extrem unwahrscheinlich. „Ich habe in den zwölf Jahren als Anwältin jedenfalls noch von keinem anderen ähnlichen Fall gehört“, sagt Yavuz. „Hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung von Ausländerbehörde und Konsulat und nicht um feste Regeln.“

4. Was passiert mit Bivsi und ihren Eltern, wenn die Visa ablaufen?

Theoretisch könnte sowohl Bivsi als auch den Eltern erneut die Abschiebung drohen, wenn sie ihr Abitur gemacht hat. Die Chancen, dass Bivsi ihr Visum verlängern kann, sind nach Einschätzung von Ausländerrechtsanwältin Füsur Yavuz durchaus vorhanden – für den Fall, dass sie eine Ausbildung in Deutschland beginnt. Was die Eltern betrifft, könnte dies allerdings schwieriger werden.

5. Welche politischen Folgen könnten sich aus dem Fall ergeben?

Bivis Fall hat neuen Schwung in die Debatte um die Einführung eines Einwanderungsgesetzes gebracht, das etwa von SPD und Grünen gefordert wird. Ein Aspekt, der dabei immer wieder diskutiert wird, ist, auch jenen Ausländern bevorzugt die Einwanderung zu ermöglichen, die sich schnell und gut integrieren.


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Arme Bivsi , das alles musste nicht sein. Dummerweise werden immer die falschen abgeschoben.

Bivsi biste in der nähe komm in mein Türkisch tee stube , kriegste cay und baklava meine kleine.
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Das die 15-jährige Bivsi Rana aus Duisburg wieder hier ist finde ich völlig in Ordnung.
Das alles so gekommen war ist natürlich die Schuld unserer Behörden die 15 Jahre geschlafen haben. Immerhin ist Sie offensichtlich voll integriert.

Um mehr solcher Fälle in Zukunft zu vermeiden ist vorzeitige Abschiebung unumgänglich.
Ich kann mir auch vorstellen das in mancher Flüchtlingsfamilie die Vision entsteht wenn man Nachwuchs bekommt daß man nicht abgeschoben wird.
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Das Bivsi und ihre Eltern wieder in Deutschland sind verdankt sie vor allem ihrer Schulklasse. Die haben nie Ruhe gegeben und unheimlich viel organsiert. Es gab eine Demonstration vor dem Duisburger Rathaus, es gab ein Benevizkonzert zugunsten von Bivsi und ihrer Familie, es gab mehrere Petitionen (eine hatte mehr als 50000 Unterschriften), es gab die WDR Berichterstattung, Bivsi hat es sogar bis zu Maischberger in die Sendung geschafft per Direktschalte.

Der ganze Vorgang zeigt erstmal, das sehr viele Menschen sich eben nicht mit dieser Abschiebung abfinden wollten und betroffen waren. Die Rechtmässigkeit mag zwar nicht in Frage gestanden haben, die Moral aber doch wohl.

All das hat dazu geführt das der Petitionsausschuss des Landtages NRW sich einstimmig für eine Rückkehr ausgesprochen hat.

Auch zu Bivsis Vater noch ein persönliche Meinung:
Der Mann hat bei der Einreise vor 20 Jahren, als in Nepal Bürgerkrieg herrschte, falsche Angaben zur Identität gemacht. Er hatte eben Angst, er wollte seine Verwandten die in Nepal waren schützen. Moralisch ist das für mich absolut verständlich. Ich wüsste nicht wie ich handeln würde in einer solchen Drucksituation. Er hat dann von sich aus sich gestellt und es gab auch ein Strafverfahren das aber laut meinen Wissensstand eingestellt wurde. Wenn ich an Steuersünder denke, die sich selber stellen können und die straffrei bleiben dann frag ich mich was diesen Fall so schwerwiegender macht? Eigentlich war der Mann nie wirklich unehrlich sondern hatte Angst um das Leben von Verwandten.


Was jetzt bleibt sind Fragen wie es weitergeht?
Brauchen wir ein Einwanderungsgesetz das eben wirklich gut integrierten Menschen das permanente Bleiberecht ermöglicht.
Ich sehe dabei auch den Punkt, das eine Abschiebung wie im Fall Bivsi ein Schlag ins Gesicht von ganz vielen Helfern ist. Warum soll man sich denn überhaupt darum bemühen jemand zu integrieren, wenn am Ende die Abschiebung steht? Das kann nicht sein.
Sicherlich gehören Straftäter abgeschoben, das perfide daran ist aber das die trotz erheblichen Rechtsbrüchen im Land bleiben, weil sie aus ihrem Herkunftsland keine Papiere bekommen und gar nicht abgeschoben werden können. Ehrliche Menschen werden dagegen bestraft.
Auch wird Deutschland nicht die ganze Welt retten können. Trotzdem ist es für mich völlig unverständlich wenn eine große Gruppe von deutschen Mitbürgern (Lehrer, Eltern, Schüler, Brerufskollegen, Vereine usw.) sich erheblich dafür einsetzt das die Integration gelingt und wenn die Personen sich wirklich integrieren wollen sie danach wegzuschicken.

Ich hoffe sehr das sich daran gesetzlich was ändert. Die neue NRW-Landesregierung in Person von Integrationsminister Joachim Stamp hat zumindest angedeutet diesen Punkt weiter ins Rollen zu bringen.
Zitat:
„Das Recht des Kindes hat bei der Entscheidung im Vordergrund gestanden“, erklärt Integrationsminister Joachim Stamp: „Der Fall Bivsi verdeutlicht, dass wir dringend klare Regeln und schnellere Verfahren brauchen.“

Ziel müsse es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu geben, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben, so Stamp weiter.
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Ich kann nur hoffen das sich in diesem Punkt wirklich was ändert.
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Ungelesen 03.08.17, 11:12   #19
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Der deutsche Amtsschimmel hat jedenfalls beweisen, wenn die Gaeule durchgehen, dann gibt es kein Halten mehr. Passiert meist wenn die Scheuklappen ganz dicht die Augen verschliessen. Erbaermlich.
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Ungelesen 03.08.17, 19:42   #20
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Dino99 Beitrag anzeigen
Das alles so gekommen war ist natürlich die Schuld unserer Behörden die 15 Jahre geschlafen haben. Immerhin ist Sie offensichtlich voll integriert.
Das ist wirklich der Punkt, Deutschland ist ihre Heimat und die Abschiebepraxis sollte überarbeitet werden.
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Ungelesen 03.08.17, 22:33   #21
Melvin van Horne
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Moin,

Behörden setzen genau die Gesetze um, die die durch uns gewählten Vertreter machen.

@Wornat Du hast Verständnis dafür, das der Mann bei seiner Einreise falsche Angaben gemacht hat. Das ehrt Dich. Und ich gehe davon aus, dass es nicht der Nationalität geschuldet ist. Aber wenn wir dieses Verständnis auch den so gescholtenen Behörden zugestehen, können wir uns jegliche Befragungen gleich schenken. Dann heisst es "Tür auf und beiseitetreten".

Ich erwarte von Behördenentscheidungen das sie ohne Moral, gesundes Volksempfinden, Gefühle, Sympathie oder Antipathie stur nach Gesetz gefällt werden. Und wo das Gesetz dem vollziehenden kein Ermessen zubilligt, da gibt es kein Ermessen. So hart das klingen mag. Alles andere wäre im Endeffekt schlimmer.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 04.08.17, 03:19   #22
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@Melvin:
Zitat:
...Und wo das Gesetz dem vollziehenden kein Ermessen zubilligt, da gibt es kein Ermessen....
Soweit mir bekannt ist, gibt es m.E. für Behörden in dem Fall doch einen gewissen Ermessensspielraum, der sich im Umkehrschluss zum § 53 AufenthaltsG ergibt.

Die falsche Angabe der Identität (wenn es nur Namen und andere persönliche Daten sind...nicht aber das Herkunftsland in dem Bürgerkrieg herrscht) ist keine schwere Straftat. Siehe auch Einstellung des Verfahrens...u.a. wegen seiner Berichtigung.

Gesetzliche Grundlagen zur Abschiebung wegen einer Straftat
§ 53 AufenthG hält fest:


Zitat:
Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“
In diesem Fall erfolgt die Abschiebungsandrohung nicht vom BAMF, sondern von der zuständigen Ausländerbehörde.

In diesem Fall gilt es, zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: Das Recht auf Schutz und Asyl und das Recht auf öffentliche Sicherheit und der Wahrung der demokratischen Grundordnung. Das Gesetz bewerte außer in Umständen *******r Härte das Asylrecht höher.
Das ist aber nur meine Auslegung...und bitte nicht gleich steinigen. *schmunzel*
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Ungelesen 04.08.17, 08:00   #23
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Melvin
es ist schwer deiner Argumentation zu folgen, da einige Passagen eher deinem Selbstemfpinden unterliegen, als tatsaechlich im geltenden Recht vorhanden ud angewandt werden. Das ist eher deine Vision, wie zu handhaben ist. Auschliesslich bezogen auf obig genanntem Fall.
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Ungelesen 04.08.17, 10:49   #24
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Die Einzelfalprüfung gibt es aus gutem Grund, schließlich gibt es Ermessenspielraum und keine starren Regeln. Aus gutem Grund "hauen" Gerichte immer wieder Abschiebentscheidungen den Behörden um die Ohren.
Leider gibt es in vielen Behörden Vorgaben, sei es beim ALG II oder der Duldungspraxis. Die Sachbearbeiter sind oft überlastet und bekommen politische Vorgaben, ein sehr schlechter Ratgeber.
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Ungelesen 04.08.17, 22:21   #25
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@Melvin:
Ich unterscheide nicht ausschließlich zwischen schwarz und weiß. Deine Antwort hörte sich ein wenig so an als ob Behörden nur so entscheiden dürften.
Es gibt im realen Leben eben manchmal Situationen, da gibt es kein richtig oder falsch. Egal wie man es macht kann es falsch sein, egal wie man es macht fühlt sich "ganz richtig" dann trotzdem falsch an. Wie ich schon sagte, ich weiß nicht sicher was in einer vergleichbaren Situation wie Bivsis Vaters tun würde.

Das deutsche Recht lässt wohl Ermessensspielräume zu. Ein Geständnis wirkt strafmildernd. Genauso bedarf es Einzelfallentscheidungen die den oft sehr speziellen Sachverhalt berücksichtigen. Was mich in diesem Fall auch sehr stört ist die eiserne Härte die einfach nur völlig unangebracht wirkt. Man setzt den Mann und seine Familie auf das gleiche Level wie ganz ohne Frage abzuschiebene, agressive Kriminelle.

Wenn du dir ansiehst, nur als ein Beispiel, wie Bivsi aus ihrer Klasse abgeholt wurde, dann muss man sich wirklich fragen, wo denn da die nötige Sensibilität für die Situation auf der Seite der Behörden geblieben ist?
Sie wusste nicht was passiert. Es wurde ihr erst im Rektorzimmer gesagt, wo sie von zwei Beamten mitgenommen wurde. Sie konnte sich von niemandem verabschieden, ausser von zwei Freundinnen. Ein Mädchen aus ihrer Klasse war so betroffen über den Vorgang das der Notarzt gerufen werden musste, weil sie einen Kreislaufzusammenbruch hatte. An Fortsetzung des Unterrichts war an dem Tag für die ganze Klasse nicht mehr zu denken.
Bivsi hat später geschildert, sie hat sich selber wie eine Schwerverbrecherin gefühlt.

Warum muss das so passieren? Hatten die Behörden da auch kein "Ermessenspielraum" den Vorgang "besser" auszuführen?

Für mich bleibt nur ein trauriges Fazit.
Es wirkt so das die "Ehrlichen" viel zu leicht abgeschoben werden, die "Kriminellen" dagegen weiterhin im Land verbleiben weil man anscheinend keine Lösungen für deren Abschiebung findet. Und dieser Zustand ist gewiss auch überhaupt keine Motivation für Asylbewerber ebenfalls ehrlich zu sein.
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Ungelesen 05.08.17, 01:47   #26
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Moin,

was ich meine ist einfach erklärt. Wenn die Gesetze dem Entscheider Ermessen zubilligen, soll er es auch ausüben. Dafür soll er seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Aber Gesetz kommt vor Verständnis.

Die Entscheidung mehrerer Gerichte belegt, dass sich Familie Rana illegal in Deutschland aufgehalten hat. Und nun? Nicht abschieben weil sie .... Ja was eigentlich ist? Was unterscheidet sie von den abertausend anderen Flüchtlingen die sich illegal hier aufhalten?

Sie ist in Deutschland geboren. Wäre es dann nicht auch die Verantwortung des Vaters gewesen sich darüber klar zu werden, dass er durch seine Schuld keine Chance hat hier erfolgreich Asyl zu beantragen. Und das es vielleicht besser gewesen wäre in die Heimat zurückzukehren?

Unsere Behörden haben nicht 15 Jahre geschlafen. Der Vater hat gegen die Ablehnung des Asylantrags durch die Instanzen geklagt. In allen hat er verloren. Sowas dauert.

Zur Durchführung der Abschiebung. Es gibt Gründe und Regeln die für oder gegen eine Ankündigung der bevorstehenden Abschiebung sprechen. In diesem Fall wäre es wohl besser gewesen anzukündigen. Wie ist das eigentlich? Wird nicht vor der Abschiebung erst einmal zur freiwilligen Ausreise aufgefordert? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Der Vater hat gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Er hat verloren. Er ist durch die Instanzen marschiert. Eine Niederlage nach der anderen. Er hat die Härtefallkommission angerufen. Auch die haben die Ablehnung nicht zurückgedreht. Er ist (so denke ich) zur freiwilligen Ausreise aufgefordert worden. Dem ist er nicht nachgekommen.

Nach all dem kann dem zuständigen Bearbeiter schon mal der Gedanke kommen das es vielleicht besser ist den Abschiebungstermin nicht anzukündigen. Der Vater hat bisher alles unternommen um die Ablehnung zu unterlaufen. Da besteht ein gewisses Risiko das die angekündigte Abschiebung nicht problemlos verläuft.

Und eine nicht angekündigte Abschiebung läuft nun mal so ab. Das Mädchen war geschockt. Das ist verständlich. Aber warum wusste sie eigentlich nicht wie es weitergeht. Was haben denn die Anwälte die ihn durch all die Instanzen und Verfahren gejagt haben gesagt, was nun passiert?

Ob die Entscheidung das Mädchen von der Schulbank wegzuholen nun richtig war bleibt dahingestellt. Ich denke eher nicht. Aber so ganz willkürlich scheint sie mir nicht zu sein. Und auf gar keinen Fall sind die Behörden die einzig schuldigen daran das es das Mädchen so hart getroffen hat. Manchmal haften auch Kinder für ihre Eltern.

Was ist denn nun eigentlich erreicht? Sie dürfen so lange hierbleiben, wie das Mädchen eine Ausbildung macht. Und dann? Für wen ist das, was dann kommt leichter? Oder hoffen alle auf ein Wunder?
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 05.08.17, 03:56   #27
Wornat1959
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@Melvin:
Die Härtefallkommisson hat nicht gegen die Familie entschieden. Laut Aussage des Anwalts der Famile die ich im Mai gesehen habe, wollte diese Kommission gar keine Entscheidung treffen und die Sache sollte weiter zum Petitionsauschuss gehen. Dieser ist aber nur für Inländer zuständig. Und die Abschiebung hat dann einfach Tatsachen geschafft.

Es ist aber auch deutsches Recht das der Petitionsausschuss von Landtag oder Bundestag sich in Anliegen von Bürgerseite einmischen kann. Das ist hier passiert, weil viele Menschen mit den getroffenen Entscheidungen und Vorgängen eben nicht einverstanden zu sein scheinen.

Was die Ermessenslage angeht.
Das es auch gar nicht so eindeutig ist, wie du jetzt grade den Anschein zu erwecken suchst, zeigt doch auch die Tatsache der der Strafprozess eingestellt wurde. Wieso gab es dann ein anderes Ergebnis wenn die Sache doch so eindeutig wiegt?

Das der Vater geklagt hat ist sein Recht oder willst du ihm das absprechen? Dürfen nur Deutsche durch alle Instanzen klagen oder steht das jedem frei? Die Behörden müssen da schon selber dafür sorgen das die Dinge schneller gehen. Dafür kann der Vater sicher nichts. Es ist auch nicht im Sinne von allen Beteiligten, also Flüchtlingen und genauso den Helfern die diese Menschen versuchen zu integrieren, wenn die Dinge solange dauern und Ungewissheit herrscht.

Meine Kritik richtet sich auch gar nicht zuerst gegen die Behörden sondern gegen eine wohl eher sehr unzureichende Gesetzeslage. Ich wünsche mir klare Regeln die ein Bleiberecht ermöglichen wenn es gar nicht zu einer wirklichen Verurteilung gekommen ist. Warum weicht hier das Bleiberecht so stark von dem Strafrecht ab?

Der Oberbürgermeister von Duisburg Link sagt selber dazu folgendes:
Zitat:
Link kritisierte jedoch die Gesetzeslage: "Das kann nicht richtig sein. Für die Zukunft muss der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, Familien wie die Ranas abzuschieben." Es handle sich nicht um einen Einzelfall. Man dürfe jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Der Bund müsse endlich handeln. Deutschland brauche ein Einwanderungsgesetz und schnellere Asylverfahren, sonst werde es irgendwo in Deutschland vielleicht schon morgen einen anderen Fall Bivsi geben - "und nicht immer gibt es ein Happy End".
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Ungelesen 05.08.17, 04:22   #28
pauli8
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Bei solchen Diskussionen fällt mir immer wieder der Satz eines lebenslustigen Oberstaatsanwaltes ein. Er gab uns Anfängern (Ende der Sechziger) Strafprozess- und Strafrecht.

"Buam...eines müsst ihr euch merken, solange es keine Gerechtigkeit auf Erden gibt, müssen wir uns mit der Justiz begnügen !" *augenzwinkern*
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regpseudo (05.08.17)
Ungelesen 05.08.17, 05:01   #29
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Ich hab mir jetzt die Mühe gemacht und in alten Beiträgen zum Fall gesucht.

Zitat:
Anwalt Gorenflo glaubt, dass diese Falschangaben letztlich dazu beigetragen haben, dass die sozial und wirtschaftlich perfekt integrierte Familie abgeschoben wurde und sich auch die Härtefallkommission des NRW-Landtags nicht positiv auf ihren Verbleib einigen konnte: "Das wird dann bestraft, wenn man einmal gelogen hat." Der auf Asylangelegenheiten spezialisierte Jurist ergänzte, ein solcher Fall sei ihm in 22 Jahren Berufsausübung noch nie untergekommen - zumal selbst die Härtefallkommission angeregt habe, den Petitionsausschuss einzuschalten.
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Das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] wo der Anwalt den Sachverhalt nochmal schildert konnte ich über die Seite auch wiederfinden.

In 22 Jahren noch nie so ein Fall sagt ein auf Asylrecht spezialisierter Anwalt. Die Härtefallkommisson selber hat schon damals zum Gang zum Petitionsausschuss geraten. All das hört sich für mich gar nicht eindeutig an.
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Diamanten Pony (05.08.17)
Ungelesen 05.08.17, 14:29   #30
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Das Mädchen war im Gegensatz zu "Arabern" integriert.Ich sehe Gute Chancen,das Afrika und die Arabische Hochkultur im Gegensatz zu dem Jungen Mädchen die Vorteile des Schlarraffenlandes nutzen dürfen.Vorraussetzung sind niedriger IQ,geringe Schulbildung,regelmässiger Moscheebesuch und das Leben der Archaischen Traditionen ihres antiken Herkunftslandes.Wichtig dabei ist,das die autochone Bevölkerung zunehmend auf das geistige Niveau der "Wüstensöhne" heruntergeschult wird.
Dann sehe ich auch gute integrative Chancen(zwar nicht für das Mädel) aber für die restl. 99% der Gäste.
Schönes Wochenende.

ash
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Ungelesen 05.08.17, 15:23   #31
regpseudo
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Was wollen wir mit den nicht integrierten deutschen machen...
Schön wäre es, man könnte die aussortieren.
Man sollte alle aussortieren, die nicht der Vorstellung der Mehrheit entsprechen.

Halt das hatten wir ja versucht, ging daneben.
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Ungelesen 05.08.17, 16:04   #32
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Zitat:
Zitat von regpseudo Beitrag anzeigen
Was wollen wir mit den nicht integrierten deutschen machen...
Ja, die werden wir wohl behalten müssen bzw. die hat es schon immer gegeben.
Es dürfte auch eine Tatsache sein das in der Regel Asiaten besser zu integrieren sind wie hier im Fall Bivsi, bei allen anderen wie den Arabern ist oft der Glaube das größte Hindernis.
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Samonuske (05.08.17)
Ungelesen 05.08.17, 19:49   #33
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Moin,

@Wornat1959 Erklär das nicht mir. Erklär das denen die abgeschoben wurden weil sie beim Asylantrag falsche Angaben gemacht haben. Was ist der Unterschied? Was soll man denen sagen?

Das Mädchen war auch deshalb so gut integriert, weil sich die Prozesse so lange hingezogen haben. Wollen wir das Signal setzen "Schreib in Deinen Asylantrag was Du willst. Wenn sie Dich erwischen, klagst Du. Der Prozess ziehst Du dann durch alle Instanzen. Das dauert Jahre. Und wenn, wie zu erwarten, die Ablehnung bestehen bleibt, hast Du ein gutes Argument um doch noch bleiben zu können. Schliesslich lebst du ja schon so lange hier.

Nach meiner Meinung ist der Fall eindeutig. Alle juristischen Instanzen haben in die gleiche Richtung entschieden. Das ist für mich das Kriterium. Was sollte es denn sonst sein? Das Verfahren wurde nach einer Selbstanzeige eingestellt. Bedeutet das nicht lediglich, das der Vater seinen Fehler zugegeben hat und daraufhin das Strafverfahren nicht weitergeführt sondern eingestellt wurde? Ich bin nun kein Jurist. Aber ich denk´mal das da so war. All das ändert ja nichts daran, dass die Abschiebung juristisch einwandfrei war. Denn an dem Problem "falsche Angaben im Asylantrag" hat sich ja nichts geändert.

Ich sag es nochmal ganz klar. Es geht mir nicht darum Bivsi und ihre Familie loszuwerden. Es geht mir um Gerechtigkeit. Was ich hier schreibe richtet sich nicht gegen Bivsi und ihre Familie sondern für all die anderen die das gleiche gemacht haben und nun entweder schon wieder in ihrer alten Heimat sind oder bald dorthin zurück müssen. Was denken die? Pech gehabt? Entscheidungen über das weitere Leben als Lotterie? Auch Ermessen muss nachvollziehbar sein. Und die Entscheidungen müssen begründbar und vergleichbar sein.

Also: Was antworten wir auf die Frage eines abzuschiebenden "Warum ich und warum die nicht?"
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Ungelesen 06.08.17, 00:04   #34
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Zitat:
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Wenn sie Dich erwischen, klagst Du. Der Prozess ziehst Du dann durch alle Instanzen. Das dauert Jahre.
Kein Wunder warum die Gerichte angeblich überlastet sind mit der ganzen "Klagerei" durch alle Istanzen und das noch quasi kostenlos. Wenn ich als normal
steuerzahlender Bürger das selbe machen will da geht nicht ohne selbst die Kosten übernehmen oder vorauszahlen zu müssen, da nützt mir auch nichts wenn ich rechtschutzversichert bin.
Das stinkt doch irgendwie alles zum Himmel!

Ein einziges Schnellgerichtsverfahren für solche Fälle genügt doch!
In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich?

Und im Fall Bivsi wenn man es halbwegs richtig anstellten wollte müßte man die Eltern zurück schicken nach Nepal und Bivsi hier lassen.
Da würden sich aber ethisches Probleme bei einer 15-Jährigen wahrscheins ergeben.
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