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myGully |
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21.03.18, 21:54
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#1
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Trialhacker
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Bedankt: 4.757
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Mitversicherung von ausländischen Familienangehörigen in der Kritik
Zitat:
Es geht dabei um die Mitversicherung von Familienangehörigen in Deutschland arbeitender Türken oder Arbeitnehmer aus dem früheren Jugoslawien. Die 1964 und 1968 geschlossenen zweistaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit für die damals "Gastarbeiter" Genannten legen fest, daß Ehepartner und Kinder gegen Krankheit mitversichert sind, auch wenn diese weiter im Heimatland leben.
Die deutschen Kassen zahlen für jede Familie in der Türkei, in Serbien-Montenegro, Mazedonien, Bosnien, Kroatien und Slowenien eine monatliche Pauschale. Deren Höhe ist unabhängig von der Zahl der Familienmitglieder und dem Umfang und damit den tatsächlichen Kosten der Behandlung.
In besonderen Ausnahmefällen" gelte das entsprechend dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungsrecht der Vertragsstaaten auch für die Eltern des Kassenmitglieds, antwortete der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Franz Thönnes (SPD), im April auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Erika Steinbach. Die Politikerin, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, verlangte daraufhin, diese Sonderbehandlung abzuschaffen. Schließlich würden auch die Eltern deutscher Versicherter nicht über ihre Kinder mitversichert.
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Quelle:
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