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[Other] Rentnerin sammelt Flaschen - jetzt ist sie vorbestraft

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Ungelesen 20.09.17, 19:47   #1
TinyTimm
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Standard Rentnerin sammelt Flaschen - jetzt ist sie vorbestraft

Zitat:
Eine 76-Jährige Münchnerin hat sich ihre Rente schon seit Jahren durch Flaschensammeln aufgebessert. Doch nun wurde sie im Münchner Hauptbahnhof erwischt. Die Folge: 2000 Euro weniger und eine Vorstrafe.

Anna Leeb kennt den Münchner Hauptbahnhof gut. Wie die Münchner "tz" berichtet, bessert die 76-Jährige seit mehreren Jahren ihre Rente auf, indem sie im Bereich rund um den Bahnhof Flaschen sammelt.

Wohl bemerkt: rund um den Bahnhof. Früher hat Leeb auch im Bahnhof gesammelt, bis zwei Mitarbeiter sie erwischten und ihr Hausverbot erteilten. Im Bahnhof gilt die Hausordnung der Deutschen Bahn. Und die untersagt das Flaschensammeln.

Kürzlich betrat Leeb den Bahnhof trotz allem erneut, um bei einer ihrer Touren auf die andere Seite des Gebäudes zu gelangen, wie die "tz" schreibt. Die 76-Jährige ist offenbar hüftkrank und hat Probleme, längere Strecken zu laufen.

Verfahren wegen Hausfriedensbruchs

Im Bahnhof sah sie zwei leere Flaschen, die sie in ihren Wagen räumte. Das wiederum sahen jedoch die zwei Bahnmitarbeiter, die sie bereits zwei Jahre zuvor verwarnt hatten.

Die Deutsche Bahn hängte der Rentnerin deshalb ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs an. Nun soll sie 2000 Euro Strafe zahlen und ist vorbestraft.

Gegenüber der "tz" rechtfertigte sich ein Bahn-Sprecher: "Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird."
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 20.09.17, 20:41   #2
Wornat1959
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Zitat:
Flaschen sammeln verboten
Bahnhofslogik Ordnungswahn, Machtgefühl oder Untertantentum? Logisch ist es jedenfalls nicht, das Sammeln von Pfandflaschen zu verbieten.

Ich stehe vor dem Eingang zum Bahnhof, bin ein wenig zu früh dran, und warte auf den Zug, der natürlich auch noch ein wenig Verspätung hat.
Ich will hier eigentlich nur meine Frau abholen.

Neben mir an der Mülltonne entwickelt sich eine Diskussion zwischen einem Angestellten der Deutschen Bahn, schön uniformiert mit Mützchen, wie sich das gehört, und einem Mann mit Plastiktüte.
Ich bekomme lange Ohren und wirklich, wie ich vermutet hatte, handelt es sich um einen Flaschensammler, den der Bahnangestellte davon abhalten will, in der Mülltonne nach Pfandflaschen zu suchen.

Ich gehe etwas näher ran, lange Ohren sehen ab einer bestimmten Länge einfach nicht mehr gut aus.
„Das ist verboten!“
„Nein, die Polizei hat mir gesagt, ich darf das!“
„Aber ich sage, es ist verboten!“

So geht es ein paar Mal hin und her inklusive einer telefonischen Rückfrage des blau Uniformierten bei irgendjemand. Dann kann ich mich nicht mehr zurückhalten, gehe noch einen Schritt näher und frage:
„Warum darf er denn die Flaschen nicht mitnehmen? Sie wurden doch weggeworfen, sind also Müll.“
„Weil es verboten ist.“
„Ja, schon, aber warum ist es verboten?’“
„Weil das so in der Hausordnung steht.“

Aha, Logik scheint entweder nicht sein, oder nicht mein Ding zu sein.
„Aber es muss doch einen Grund haben, warum in der Hausordnung steht, dass es verboten ist. Ist doch auch umweltfreundlicher, die Pfandflaschen nicht einfach wegzuschmeißen. Also: Warum ist es nun verboten?“
Das kleine Wörtchen „warum“ bringt manche Menschen zur Weißglut. Kurz bevor er explodiert, schaltet der Bahnangestellte noch mal auf Kommunikation:
„Was würden Sie denn sagen, wenn bei Ihnen zu Hause jemand Dinge aus der Mülltonne nimmt’?“
„Ja, nichts, das habe ich doch weggeworfen – wenn es ein anderer brauchen kann, umso besser.“ Ich vergesse zu sagen, dass sich in meiner Mülltonne allerdings keine Pfandflaschen befinden.

Jetzt weiß er endgültig nicht mehr weiter: „Aber hier ist es verboten!“
„Das habe ich inzwischen verstanden. Aber würden Sie mir bitte erklären, aus welchem Grund es verboten ist?“ So langsam macht die Sache Spaß.
„Es steht so in der Hausordnung. Wenn Sie mich weiter belästigen, erteile ich Ihnen Hausverbot für den ganzen Bahnhof!“
Das wäre natürlich sehr schade, aber dann warte ich eben drei Schritte weiter hinten.

„Ich belästige Sie? Aber warum denn? Ich will doch nur wissen, warum es verboten ist, Pfandflaschen aus der Mülltonne mitzunehmen. Wollen Sie mir das nicht erklären – oder können Sie es etwa nicht?“
Jetzt habe ich ihn getroffen. Klar ist er fähig, mir das zu erklären. „Ich habe einen so hohen Schulabschluss, da können Sie niemals mithalten!“
Das war nun allerdings nicht die Antwort, die ich mir erhofft hatte. Aber ich will ja höflich sein und auf ihn eingehen. „Ach so“, sage ich. „Ja dann. Und welchen Abschluss haben Sie nun?“
„Das sage ich Ihnen nicht, sagen Sie mir doch Ihren.“ Ich fühle mich an meine Zeiten im Sandkasten erinnert, aber gut, er hat es nicht anders gewollt.“
„Magister Artium, Universität München und Tübingen.“

Es herrscht Stille. Aber nur ganz kurz.
„Da sieht man ja, was Ihre Ausbildung taugt, dass Sie nicht Besseres zu tun haben, als hier am Bahnhof rumzustehen.“
Jetzt hat er mich aber doch überrascht, mit seiner Logik.
Ich will doch nur meine Frau abholen – aber das sage ich ihm jetzt nicht, sonst erzählt er mir am Ende noch, meine minderwertige Schulausbildung wäre schuld daran, dass ich keinen Mann abgekriegt habe.

Der Flaschensammler ist inzwischen weitergegangen, der Bahnangestellte droht mir erneut mit Hausverbot und telefoniert. Ich denke, jetzt wird es gleich spannend und sie schleppen mich zwei Meter weiter, runter vom Bahnhofsgelände – da geht er einfach weg, immer noch das Telefon am Ohr.

Eigentlich hätte ich jetzt selbst die Flaschen aus der Mülltonne nehmen sollen – aber die hatte ich mittlerweile vergessen. Schade, wer weiß, was sich da noch entwickelt hätte.
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Apropo - das es wirklich um die Mülleimer geht das halte ich für ein frommes Märchen seitens der Bahn. Damit unterstellt man den Sammlern einfach mal so pauschal das sie nicht in der Lage sind das ordentlich zu hinterlassen. Bei der alten Frau wurde das auch nicht nachgewiesen. Man hat lediglich zwei Flaschen bei ihr gesehen die sie genommen hat - also hat sie nicht sogar aufgeräumt?

Ich kann darüber nur den Kopf schütteln, wenn es mich leider auch gar nicht überrascht. *seufz*
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Ungelesen 20.09.17, 21:01   #3
MunichEast
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Ungelesen 20.09.17, 21:21   #4
Thorasan
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Und andere Probleme haben die bei der Bahn nicht?
Ich finde es erschreckend und pervers, mit was für einem Bullshit man sich täglich so auseinandersetzt und wo man denkt, man könnte "im Recht" sein. Die Welt geht den Bach runter und da meckert jemand weil ne alte Oma 2 Flaschen aufhebt. Es ist einfach nur erbärmlich.
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Ungelesen 21.09.17, 00:16   #5
pauli8
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Bitte mich jetzt nicht gleich schlagen, denn finde den Vorfall mit der 76jährigen Anna Leeb auch empörend.

Aber irgendetwas stört mich an der Berichterstattung des Focus und anderer Medien.

Man gilt erst als vorbestraft ab einer Verurteilung von 90 Tagessätzen. Eine Geldstrafe wird immer in Tagessätzen wie folgt berechnet.

Zitat:
Geldstrafe (von einer Anwaltsseite)

Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die durch Urteil oder durch Strafbefehl angeordnet werden kann. Sie wird nicht in pauschalen Beträgen, sondern in sogenannten Tagessätzen verhängt. Damit soll die Strafe den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters angepasst sein.

Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der Strafzumessung. Möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze (§ 54 StGB).

Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich in der Regel nach dem Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 StGB). Dabei werden aber auch Belastungen wie z.B. Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrages. Bei einem Nettoeinkommen von 900.- Euro beträgt ein Tagessatz also 30.- Euro, bei einem Einkommen von 3.000.- Euro somit 100.- Euro.

Der vom Verurteilten zu zahlende Betrag ergibt sich aus einer Multiplikation von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Aus einem Urteil von 20 Tagessätzen zu je 30.- Euro folgt damit eine Geldstrafe von (20 x 30.- Euro =) 600.- Euro. Wäre der Täter besser situiert und eine Tagessatzhöhe von 100.- Euro festgelegt, zahlt er für die gleiche Tat eine Geldstrafe von (20 x 100.- Euro =) 2.000.- Euro.
Hinweise:
Die erstmalige Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird nicht ins amtliche Führungszeugnis eingetragen.
Bei der Flaschensammlerin müsste nach meiner Berechnung vom Gericht ein tägliches Nettoeinkommen bei ihr von ca. 100.- Euro, also ca. 3000.- Euro monatlich angenommen worden sein.
Da kann etwas nicht stimmen.

Ich hoffe nur ich täusche mich.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.09.17, 00:26   #6
L2000
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Naja, wenn man uns glauben machen will das in Deutschland 3500€ Netto der Durchschnitt ist, dann war das ja noch niedrig angestzt :-(
L2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.09.17, 04:23   #7
SUNWARRIOR
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Zitat:
Bei der Flaschensammlerin müsste nach meiner Berechnung vom Gericht ein tägliches Nettoeinkommen bei ihr von ca. 100.- Euro, also ca. 3000.- Euro monatlich angenommen worden sein.
Vielleicht hat sie noch was auf der hohen Kante (bei den Senioren weiss man ja nie) aber geizig wie sie ist hat sie auf dem Weg zum Brötchenholen noch die Abfallbehälter nach Pfandflaschen durchsucht...
Aber wie auch immer: die Reaktion von Bahn und Justiz scheint auf jedenfall nicht verhältnismässig zu sein.

Geändert von SUNWARRIOR (21.09.17 um 06:12 Uhr)
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pauli8 (21.09.17)
Ungelesen 21.09.17, 04:35   #8
bambamfeuerstein
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wäre das geschrei der medien so groß, wenns ein punk oder ein obdachloser jugendlicher gewesen wäre....oder flying spaghettimonster behüte: ein immigrant.
nö, würde vermutlich keine sau interessieren.

die bahn hat hausrecht und bestimmt der regeln. keine ahnung wieso das noch ausdiskutiert werden muss.
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bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.09.17, 07:16   #9
Caplan
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Ist auch alles uninteressant incl, dem vermeindlichen Magister.
Wer ohne Y Chromosom in der Welt herumirrt muss alles in Frage stellen, selbst Hausrechte und geltende Hausordnungen, die bei vorangegangener Verwarnung mitgeteilt wurden.
Frueher bei Toys a us auf dem Boden gequengelt, heute die Gesellschaft nerven.
Und Anzahl der Tagessaetze sind Gerichtsangelegenheit und angesparte Vermoegen werden davon nicht reflektiert, sondern nur die aktuellen Einkuenfte.

Geändert von Caplan (21.09.17 um 09:29 Uhr)
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.09.17, 09:33   #10
acherontia
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Völlig egal welche Umstände, es ändert nichts an der absoluten Erbärmlichkeit dieses Vorgangs.

Wie war das noch gewesen - in Deutschland ist Alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist...
Jeweils ein Pfahl an der französischen bzw. tschechischen Grenze, ein Balken darüber und dann dazwischen Alles zuscheißen.....
acherontia ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.09.17, 13:53   #11
pauli8
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Ist ja auch egal, welche Umstände zu den 2000.-Euro "Sanktion" geführt haben.

Man weiß ja nicht was alles in ihrer "Vorgeschichte" in dem Urteil berücksichtigt wurde.

Aber eines bleibt am Ende übrig...total verarmt war sie bestimmt nicht und die Medien hatten, wie heute üblich, eine Schlagzeile die für Empörung sorgt und alle anderen Medien machen mit.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
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Shao-Kahn (21.09.17)
Ungelesen 21.09.17, 15:20   #12
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Hier die grande dame ....
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mikebike58 (10.11.17)
Ungelesen 21.09.17, 19:03   #13
Luzifon
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Ändert aber nichts daran dass wie pauli bereits festgestellt hat irgendetwas an der Geschichte nicht stimmt oder etwas wichtiges fehlt. Kein Gericht verurteilt jemanden beim erstmaligen Missachten eines Hausverbots in einem Bahnhof zu einer derartigen Strafe. Erst Recht nicht bei diesen Rahmenbedingungen. In Zeiten wo Gerichte derart überlastet sind das selbst Verfahren wegen Diebstahls und Betrug wegen Geringfügigkeit eingestellt werden niemals. Zumal die Strafe auch einfach nicht stimmig ist. Da ist irgendwo ein Fehler, evtl. falsche Angaben gemacht beim Einkommen? Man weiß es nicht weil der "Journalist" seine "arbeit" als beendet erklärt hat als die Dame ihm zwei Fragen beantwortet hat und er gemäß Clickbaiting-Schulung seine Überschrift fertig hatte.

Jetzt noch ein Spendenaufruf eines Istvan Toth mit den Worten "Es ist nicht viel, aber von die viele kleine schaffen wir das!".
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Die Welt wird frei sein wenn wir Redefreiheit in jedem Land haben, Die Welt wird frei sein wenn es Religionsfreiheit für jeden gibt
Die Welt wird frei sein wenn wir endlich die rostigen Ketten der Tyrannei abschütteln ob sie nun in der verkleidung einer faschistischen Diktatur daher kommt oder durch das erdrückende Joch des Islam.
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Ungelesen 22.09.17, 00:10   #14
Wornat1959
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Ob man den Worten der Rentnerin selber glauben will oder nicht muss jeder selber entscheiden.

Meine Quelle für die folgenden Quotes ist diese hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Zitat:
Jetzt hat die 76-Jährige einen Eintrag im Strafregister. Verurteilt wegen Hausfriedensbruchs. Und das, weil sie Flaschen am Münchner Hauptbahnhof gesammelt hat. Zusätzlich musste sie 2000 Euro Strafe zahlen. „Das sind drei Monatsrenten“, sagt Anna Leeb, die 28 Jahre in einer Münchner Metzgerei gearbeitet hat. Heute hat sie das Geld abbezahlt, einen Hunderter pro Monat. Der Tag, der in ihrem Leben so vieles verändert hat, liegt ja auch schon ein paar Jahre zurück. Aber die Sache geht Anna Leeb so nach, dass sie jetzt darüber sprechen will.
Das sie die 2000 Euro erfindet glaub ich selber nicht. 3 Monatsrenten. Also sagen wir ihre Rente liegt nicht ganz bei 670 Euro. Und wie das berechnet wurde um auf 2000 Euro Strafe zu kommen weiss ich nicht. Hab dazu nix genaueres finden können. Hat mich aber interessiert jetzt. 800 Euro Anwaltskosten kommen anscheinend noch extra oben drauf.

Zitat:
Dann kam das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs, die Gerichtsverhandlung, die Strafe. „800 Euro hab’ ich für den Anwalt bezahlt“, sagt die zweifache Oma.
Wer der Frau nicht glauben will lässt es. Die Zeitung zitiert aber die alte Dame selber und dann würde sie selber lügen und nicht die Journalisten dahinter. Jedenfalls glaube ich nicht, das der Frau falsche Worte in den Mund gelegt wurden.

Es läuft sogar, wie die Augsburger Allgemeine schreibt, eine Petition gegen Urteil ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Ziel ist, das Urteil soll aufgehoben werden. Immerhin haben zum aktuellen Zeitpunkt fast 60 Tausend Menschen unterschrieben.

Die tz schreibt über Anna Leeb noch folgendes:
Zitat:
In München ist Anna Leeb keine Unbekannte: Normalerweise verkauft die Rentnerin entlang der Leopoldstraße bei jedem Wetter und mit ihrem Gehwägelchen das Münchner Stadtmagazin Charity München und hatte damals durch Zufall von dem einfach zugänglichem Geld gehört – so kam sie zum Flaschensammeln. Das Thema Pfandflaschensammeln am Hauptbahnhof bleibt ein Problem, um das sich niemand gerne kümmern möchte. Dabei halfen Anna Leeb vor dem Hausverbot auch viele Mitarbeiter der Bahn. „Es war oft so, dass mich Schaffnerinnen anhielten und mich fragten, ob ich nicht auch noch die Pfandflaschen aus den Zügen hole“, berichtet die geborene Münchnerin. „So hätte doch jeder etwas davon, und ich freue mich.“ Allerdings verbietet die Hausordnung das Flaschensammeln!
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Vielleicht ist das auch ein Grund warum die Medien jetzt besonders auf diesen Fall aufmerksam geworden sind.
Fakt bleibt aber zumindest für mich - das der ganze Vorgang einfach nur lächerlich ist. Die Bahn hat sich wahrscheinlich einfach diesmal mit der falschen Rentnerin angelegt und ist in ein Hornissennest getreten und rudert jetzt auch etwas zurück. Kann man [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nachlesen. Der Artikel erwähnt auch den Spendenaufruf und die Petition.

Zitat:
Und auch die Deutsche Bahn zeigt sich dialogbereit. In den kommenden Tage wolle man das persönlich Gespräch mit der Rentnerin suchen, teilt ein Sprecher mit. Man bedauere, dass der Vorfall sich so zugespitzt habe. Dennoch müsse man sich im Bahnhofsgebäude an die Hausordnung halten.
Ich glaube aber nicht das das ein Einzelfall ist. Leider.

Noch etwas wegen Hausrecht. Die Bahn ist zwar eine AG - aber befindet sich immer noch in der Hand der Staates, und damit auch der Steuerzahler. Damit kann ein solches Hausrecht auch zurecht hinterfragt werden.
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Ungelesen 22.09.17, 02:56   #15
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Die ganze Story stinkt doch.
Im Start Thread steht was von das Sie kürzlich durch den Bahnhof gegangen wäre und ein paar Artikel weiter steht das es schon ein paar Jahre her ist und Sie ja die 2800 Euro schon in 100 Euro Raten längst abbezahlt hat.
Das wäre dann also vor über 28 Monaten passiert und jetzt kommt das erst hoch?
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.09.17, 07:37   #16
Caplan
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Nun, so kommt man auch ohne flaschensammeln zu Geld.
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Ungelesen 22.09.17, 10:32   #17
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Zitat:
Zitat von Wornat1959 Beitrag anzeigen
Fakt bleibt aber zumindest für mich - das der ganze Vorgang einfach nur lächerlich ist.
Ganz unabhängig von Wahr und Lüge des Artikels: Für mich bestätigt sich eher wiederholt der Fakt, dass Gutmenschen der Meinung sind, Regelungen, Gesetze und Vorschriften seien nur für die anderen da und können nach Lust und Laune jedesmal neu diskutiert werden.
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Ungelesen 22.09.17, 11:23   #18
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Zitat:
Zitat von dieterthehaack Beitrag anzeigen
Für mich bestätigt sich eher wiederholt der Fakt, dass Gutmenschen der Meinung sind, Regelungen, Gesetze und Vorschriften seien nur für die anderen da und können nach Lust und Laune jedesmal neu diskutiert werden.
Aber es gibt ja noch Hassmenschen, wie Dich, die das vorhalten !
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@dieterthehaack:
Dir ist hoffentlich klar, das ich darüber nur herzlich lachen kann.
Gutmensch? Ich bin gerne ein Gutmensch, wenngleich ich dafür selber keine Definition habe, was ich dafür tun muss. Aber wenn du es sagst, wird es vielleicht ja stimmen. Jedenfalls fühlt es sich irgendwie gut? an. Ups, schon wieder ein gut. lol.
Und zum Glück ist Gutmensch noch nicht strafbar. Nochmal lol.

Und nach Lust und Laune wird auch nix diskutiert. Wenn sich 60 Tausend Menschen dazu bewogen fühlen eine Petition zu unterschreiben, bin ich doch recht sicher, das ich nicht alleine den (Un-)Sinn diverser Regelungen infrage stelle. Das sollte auch Nummer #2 aufzeigen.


@kneter
Das der Focus wahrscheinlich die Dinge zeitlich falsch dargestellt hat ändert für mich nichts an der Tatsache das die Dinge passiert sind. Die Bahn rudert nicht einfach so zurück und hätte eine Richtigstellung verlangt wenn das ganze nicht wirklich passiert wäre.

Die Medien nutzen den Fall eben für ihre Zwecke aus. Ich sprach nicht umsonst von Hornissennest. Und ich hab selber schon Aussagen zur "rüden" pysischen Vorgehensweise gegen die Frau weggelassen in meinen Quotes. Wer diverse Artikel liest wird das aber öfters finden.
Das die Bahn diesmal schlecht wegkommt löst aber bei mir alles andere als Mitleid aus. Grade auch weil ich darin keinen Einzelfall sehe. Wohl aber vielleicht einen prominenteren Fall als gewöhnlich.

Nichtsdestotrotz kommt man hier auch wieder zu dem Schluss das man nicht jedem Artikel uneingeschränkt Glauben schenken soll. Ja stimme dir da zu.

Geändert von Wornat1959 (22.09.17 um 16:12 Uhr)
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Ungelesen 22.09.17, 19:50   #20
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Moin,

Zitat aus [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]: ist die Rentnerin der Justiz aber bekannt. Grund dafür sind zahlreiche Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, die alle vom Münchner Hauptbahnhof stammen...

Nur um mal meine Sicht auf die Dinge zu schildern. Frau Leeb lügt, wenn sie sagt, sie wusste nicht, dass sie im Bahnhof keine Mülleimer durchsuchen darf. Ob sie die Presse angelogen hat oder der Schreiber zu dumm zum recherchieren war kann ich nicht sagen. Es scheint aber so zu sein, dass sie zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Die 2.000 € kommen unter anderem zusammen weil da noch ein paar Sachen aus einem gleichartigen Verfahren vor fünf Jahren offen waren.

Also zusammengefasst: Sie wusste noch genau das sie wegen Hausfriedensbruchs am Bahnhof noch etwas zu zahlen hat. Und sie war auch schlau genug diese Summe in ihr Klagelied aufzunehmen. Aber wofür sie da zu zahlen hat, das war ihr entfallen. Zitat: "Das ganze Leben hast dir nix zuschulden kommen lassen – und jetzt?“

An alle die auf die Bahn wettern, mal die Frage : Wie hätte man denn sonst vorgehen sollen? Da ist eine Frau die ständig gegen die Hausordnung verstösst. Kein Hinweis, keine Ermahnung und auch eine Verurteilung haben nichts bewirkt. Und nun? Frechheit siegt?

Wie weit soll das gehen? Ab welchem Verdienst oder ab welcher Rentenhöhe sollen die Regeln gelten?

Wenn wir es jedem freistellen wollen Regeln die er für unsinnig hält nicht zu befolgen dann soll das eben so sein. Aber dann bitte nicht aufregen wenn manche Leute Tempolimits, Rauchverbote und Parkverbote ignorieren.
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 22.09.17, 22:43   #21
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Zitat:
Wenn wir es jedem freistellen wollen Regeln die er für unsinnig hält nicht zu befolgen dann soll das eben so sein. Aber dann bitte nicht aufregen wenn manche Leute Tempolimits, Rauchverbote und Parkverbote ignorieren.
Die Frau ist halt auf das zusätzliche Geld angewiesen, weil der Staat nicht fähig ist eine würdevolle Rente zu entrichten.

Und Tempolimits, Rauchverbote retten Menschenleben genau wie Flaschen sammeln.
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Ungelesen 23.09.17, 00:34   #22
Melvin van Horne
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Moin,

Es geht mir vor allen Dingen darum, ob man Gesetze und Regeln nach eigenen Vorstellungen auslegen darf. Gibt es eine Rechtfertigung, die eine bestimmte Gruppe von der Befolgung der Gesetze und Regeln ausnimmt?

Wer wenig Geld hat, darf also Dinge tun, die ein Reicher nicht darf. Andersherum wäre das Diskriminierung und würde einen riesigen Aufschrei des Protestes hervorrufen. Hier gibt es Zustimmung. Ist es also so, dass wir im Grunde überhaupt nicht gegen Diskriminierung sind? Und wir wollen auch nicht, das vor dem Gesetz alle gleich sind? Es geht nur darum diejenigen Gruppen zu bevorzugen die uns nahe stehen?

Ich sehe das anders.

Rauchverbot. Bei uns auf dem Bahnhof ist das rauchen fast überall verboten. Auch auf den Bahnsteigen. Die sind unter freiem Himmel. Keine Gesundheitsgefahr durch Passivrauchen. Man darf es trotzdem nicht, weil die Bahn Rauchern pauschal unterstellt, sie würden die Kippen einfach auf den Boden werfen. Finden alle in Ordnung. Unterstellt die Bahn aber Flaschensammlern sie würden den Umkreis des Papierkorbs verschmutzen ist das ein Skandal.

Man soll also über einen Regelverstoss hinwegsehen wenn der "Täter" finanziell schwach ist. Wo würdest Du die Grenze setzen? Ladendiebstahl? Taschendiebstahl? Wäre im Laden klauen ok bei Privatpersonen aber nicht? Oder auch Privatpersonen wenn sie den Eindruck erwecken das sie genug Geld haben? Was bedeutet genug?

Ich weiss natürlich, dass sich rauchen und Flaschensammeln aus Geldnot unterscheiden. Aber auch bei den Flaschensammlern gibt es Unterschiede. Würdest Du es Frau Leeb erlauben auf dem Bahnhof zu sammeln und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] verbieten?

Und weil ich auf all dies Fragen keine Antwort weiss, bin ich dafür Gesetze anzuwenden so, wie sie sind.
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Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen

Und weil ich auf all dies Fragen keine Antwort weiss, bin ich dafür Gesetze anzuwenden so, wie sie sind.
Stimmt.

Ich sehe mir gerne die ZDF Serie Schuld an, weil die Fragestellung darin oft ist, das Gesetz sagt so, aber das Gefühl anders. Was ist nun korrekt?

Ich denke, das ein Flaschensammler sich kaum noch um Hausverbote kümmert, weil die Person sowieso nicht mehr viel zu verlieren hat. Eher zu gewinnen. Noch ein paar Cent durch Pfand. Also holen. Das ist nicht unbedingt richtig, sorgt aber für Einkommen. Daher kann ich die Pfandsammler sehr gut verstehen, auch wenn es nicht korrekt ist.

Um das Problem zu lösen wird man auf eine andere Ebene gehen müssen.
Wenn schon die Daseinsvorsorge privatisiert wird, was ich überhaupt nicht für richtig halte, müssen die Mindesteinkommen dies auch ermöglichen. Der momentane Mindestlohn, der in meinen Augen dies kaum ermöglicht, kommt dafür zu spät. Und es ist leider heute leichter, durch das sogenannte soziale Netz zu fallen.
betaalpha ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.09.17, 11:37   #24
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Das oder die Gesetze, sind keine starren Parameter.
Ein Gesetz gibt lt. dem Gesetzgeber Handlungsspielraeume genauso frei, wie niedrigst und hoechstrafen.Bishin zur Einrede von besonderen Umstaenden, die manche Grundlage eines anzuwendenen Gesetzes wandlungsfaehig macht auf eine andere Verfahrenserachtung. Also da ist kilometerweise RAUM.
Es kommt sicherlich auf die Beteiligten eines Prozesses auch an. Dem "Suender", womeglich auch mit seiner persoenlichen Rechtsauffassung und Register,, der Rechtsvertretung , der Gerichtbarkeit, etc.
Wenn ich schon Saetze lese...der Staat sieht sich ausser Stande, ihr eine angemessene Rente zu bezahlen..sinngemaess...da les ich die kommenden Bosse von irgendwas.Deutsche Bank? irgendso etwas..Herr hilf.
Es mag heutzutage abstrackt klingen, aber wie man sich bettet, so liegt man.
Fuer ergaenzende Zahlungen der Bewunderer ist sicherlich auf Ihrem Konto noch Luft nach oben.

Geändert von Caplan (23.09.17 um 13:39 Uhr)
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Ungelesen 23.09.17, 23:14   #25
H4RD4NG3L
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Zitat:
Man soll also über einen Regelverstoss hinwegsehen wenn der "Täter" finanziell schwach ist. Wo würdest Du die Grenze setzen? Ladendiebstahl? Taschendiebstahl? Wäre im Laden klauen ok bei Privatpersonen aber nicht? Oder auch Privatpersonen wenn sie den Eindruck erwecken das sie genug Geld haben? Was bedeutet genug?
Aso du willst darauf hinaus, dass Pfandflaschen sammeln auf Privatgrund als Diebstahl gewertet wird. Da haste natürlich recht
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Ungelesen 24.09.17, 06:12   #26
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Zitat:
Zitat von Caplan Beitrag anzeigen
Das oder die Gesetze, sind keine starren Parameter.
Ein Gesetz gibt lt. dem Gesetzgeber Handlungsspielraeume genauso frei, wie niedrigst und hoechstrafen.Bishin zur Einrede von besonderen Umstaenden, die manche Grundlage eines anzuwendenen Gesetzes wandlungsfaehig macht auf eine andere Verfahrenserachtung. Also da ist kilometerweise RAUM.
Und genau das macht unser Rechtssystem so löchrig und anfällig für Kopfschüttelurteile.

Gesetz = Gesetz. Egal ob arm oder reich. Wenn verboten, dann Aua.
__________________
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Ungelesen 24.09.17, 13:32   #27
Caplan
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Nun , man ist ja bemueht so langsam den durchweichten 68iger Schrott nachzubessern. aber sicherlich sollte eins immer noch mit in einer der waagschalen von justizia wohnen.. die Verhaeltnismaessigkeit. Ruebe ab-begehren werden auch schnell zu Selbstlaeufern.
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Ungelesen 10.11.17, 14:38   #28
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keiner hier sieht die wirtschaftlichen hintergründe der tollen regelungen der bahn-hausordnung.
durch so ein flaschensammelverbot hält die bahn 1. die leute vom bahnhof fern, die die armut in diesem land sichtbar machen würden - und penner auf dem bahnhof schmälern den umsatz durch andere besucher (das ist reines kalkül, muss man nicht gut finden, aber wer für kapitalismus ist, der kommt auch mit sowas klar)

und 2. das pfand der pfandflaschen geht an die reinigungsfirma, wenn da keine sammler sich die unter den nagel reissen.

die frau leeb ist vielleicht eine kleine lügnerin, aber gegen nur in einem unmenschlichen system sinnvolle "hausordnungs"bestimmungen betreibt sie ziviles ungehorsam. das ist ok so. das hat sich die gesellschaft verdient.

und zu "caplan"

"Ist auch alles uninteressant incl, dem vermeindlichen Magister.
Wer ohne Y Chromosom in der Welt herumirrt muss alles in Frage stellen, selbst Hausrechte und geltende Hausordnungen, die bei vorangegangener Verwarnung mitgeteilt wurden.
Frueher bei Toys a us auf dem Boden gequengelt, heute die Gesellschaft nerven."

genau wegen solcher einwürfe halte ich 50% der menschheit für verzichtbar. du gehörst offensichtlich zu diesen 50%.
Landunter123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.11.17, 16:04   #29
mikebike58
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@Wornat1959
Phantastisch, dass Du diese Infos ausgegraben hast. Interessiert mich auch jetzt.
Es ist natürlich ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft (und Politik), dass die heutige Altersarmut ein so dickes Problem ist.
Thorasan's Wahlspruch: "So viele Menschen und dennoch so wenig Menschlichkeit" trifft es hier perfekt.
Flaschensammler, die ich bisher sah, haben jedenfalls nicht mehr Unordnung hinterlassen, als vorher schon da war. Es lebe die Entropie!
Das Verhalten des Bahnbediensteten ist schäbig und unmenschlich. Dass ein deutsches Gericht solche Nichtigkeiten überhaupt als verhandlungswürdig erachtet, kann ja nur bedeuten, dass die Überlastung der Gerichte eine Lüge ist.
mikebike58 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei mikebike58 bedankt:
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