Moin,
das ganze ist für mich die Frage, wo hört Pressefreiheit auf? Ist etwas, was im normalen Umfeld eine Beleidigung darstellt keine mehr, wenn es in einer Zeitung steht? Darf ich den Holocaust leugnen wenn ich "Satire" oder "Glosse" drüberschreibe?
Nun wird sicher mancher sagen "Ja, den Holocaust zu leugnen ist ja auch verboten!". Richtig. Jemanden zu beleidigen auch. Und wenn es sicher auch in der schwere Unterschiede gibt. Wer entscheidet welche der beiden Sachen von der Pressefreiheit gedeckt ist und welche nicht? Sind nicht Gerichte genau die richtige Instanz um das von Zeit zu Zeit anhand solcher Beispiele zu klären?
Bedenke. Alles was nun als Antwort formuliert wird um die taz Mitarbeiter zu verteidigen, gilt dann ebenso für die Mitarbeiter der Jungen Freiheit. Zumindest bei mir. Denn meine Justitia ist immer noch blind.
Die Pressefreiheit wurde aus guten und wichtigen Gründen geschaffen und wird aus guten und wichtigen Gründen verteidigt. Aber ob die Deckung von pauschalen Beleidigungen zu diesen Gründen gehört, das bezweifle ich stark. Ich glaube nicht das diejenigen die für die Schaffung und Verteidigung Pressefreiheit gekämpft haben im Sinn hatten das es nun endlich möglich sein soll über 300.000 Menschen ungestraft als "Müll" zu bezeichnen.
Frau Yaghoobifarah hat Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik studiert. Keines der beiden Fächer ist eine Journalistikausbildung im eigentlichen Sinne. Und trotzdem kann sie, meiner Meinung nach zu Recht, den Schutz der Pressfreiheit für sich in Anspruch nehmen. So weit so gut. Aber was unterscheidet sie eigentlich von mir?
Kann ich auch den Schutz der Pressefreiheit in Anspruch nehmen wenn ich eine ähnlich widerwärtige Glosse über ..... (hier kann jeder einsetzen was ihm passt) schreibe?
Oder würde mir da ganz schnell der zweite Punkt des Artikels 5 Grundgesetz vorgelesen der da sagt:
Zitat:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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Für mich überschreitet der Text von Frau Yaghoobifarah ganz klar diese Schranken. Und deshalb halte ich eine Strafanzeige für gerechtfertigt. Politische, Parteipolitische oder wahltaktische Aspekte interessieren mich nicht.