myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Politik, Umwelt & Gesellschaft
Seite neu laden

Seehofer zeigt Journalist*in an: „Unser Innenminister weiß nicht, was Pressefreiheit

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 23.06.20, 22:53   #13
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
Benutzerbild von Melvin van Horne
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.740
Bedankt: 11.453
Melvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1502374577 Respekt Punkte
Standard

Moin,

das ganze ist für mich die Frage, wo hört Pressefreiheit auf? Ist etwas, was im normalen Umfeld eine Beleidigung darstellt keine mehr, wenn es in einer Zeitung steht? Darf ich den Holocaust leugnen wenn ich "Satire" oder "Glosse" drüberschreibe?

Nun wird sicher mancher sagen "Ja, den Holocaust zu leugnen ist ja auch verboten!". Richtig. Jemanden zu beleidigen auch. Und wenn es sicher auch in der schwere Unterschiede gibt. Wer entscheidet welche der beiden Sachen von der Pressefreiheit gedeckt ist und welche nicht? Sind nicht Gerichte genau die richtige Instanz um das von Zeit zu Zeit anhand solcher Beispiele zu klären?

Bedenke. Alles was nun als Antwort formuliert wird um die taz Mitarbeiter zu verteidigen, gilt dann ebenso für die Mitarbeiter der Jungen Freiheit. Zumindest bei mir. Denn meine Justitia ist immer noch blind.

Die Pressefreiheit wurde aus guten und wichtigen Gründen geschaffen und wird aus guten und wichtigen Gründen verteidigt. Aber ob die Deckung von pauschalen Beleidigungen zu diesen Gründen gehört, das bezweifle ich stark. Ich glaube nicht das diejenigen die für die Schaffung und Verteidigung Pressefreiheit gekämpft haben im Sinn hatten das es nun endlich möglich sein soll über 300.000 Menschen ungestraft als "Müll" zu bezeichnen.

Frau Yaghoobifarah hat Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik studiert. Keines der beiden Fächer ist eine Journalistikausbildung im eigentlichen Sinne. Und trotzdem kann sie, meiner Meinung nach zu Recht, den Schutz der Pressfreiheit für sich in Anspruch nehmen. So weit so gut. Aber was unterscheidet sie eigentlich von mir?

Kann ich auch den Schutz der Pressefreiheit in Anspruch nehmen wenn ich eine ähnlich widerwärtige Glosse über ..... (hier kann jeder einsetzen was ihm passt) schreibe?

Oder würde mir da ganz schnell der zweite Punkt des Artikels 5 Grundgesetz vorgelesen der da sagt:

Zitat:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Für mich überschreitet der Text von Frau Yaghoobifarah ganz klar diese Schranken. Und deshalb halte ich eine Strafanzeige für gerechtfertigt. Politische, Parteipolitische oder wahltaktische Aspekte interessieren mich nicht.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Melvin van Horne ist gerade online   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Melvin van Horne:
Kirkwscks4eva (24.06.20)
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:08 Uhr.


Sitemap

().