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18.03.18, 20:31
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Lutz Bachmann abgeschoben
Zitat:
Briten stoppen Pegida-Chef Lutz Bachmann an der Grenze – und schieben ihn nach Deutschland ab
London. Die britischen Behörden haben Pegida-Chef Lutz Bachmann nach dessen eigenen Angaben an der Einreise nach Großbritannien gehindert, festgesetzt und anschließend abgeschoben. Der 45-Jährige wollte im Londoner Hyde-Park eine Rede halten.
Wie Bachmann auf seiner Facebook-Seite mitteilt, wollte er in der berühmten „Speakers’ Corner“ („Redner-Ecke“) eine Rede des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner halten. Eigentlich wollte Sellner, ein Anführer der „Identitären Bewegung“, die Rede selbst halten, wurde aber vorige Woche ebenfalls an der Einreise nach Großbritannien gehindert.
In Deutschland werden die Rechtsaktivisten vom Verfassungsschutz beobachtet. In der „Speakers’ Corner“ können Redner seit 1872 unangemeldet zu jedem beliebigen Thema sprechen.
Briten bestätigen den Vorfall
Das britische Innenministerium hat den Vorgang gegenüber der „Sächsischen Zeitung“ bestätigt. Die Grenzbehörde habe die Befugnis, Personen abzuweisen, deren Anwesenheit für das öffentliche Wohl nicht zuträglich sei, wird eine Sprecherin zitiert. Bachmann sei am Samstagabend abgewiesen und am Sonntagmorgen zurück nach Deutschland abgeschoben worden.
Wie Bachmann in dem inzwischen gelöschten Facebook-Eintrag schreibt, seien bei der Einreisekontrolle Beamte der Grenzpolizei auf ihn zugekommen, hätten sein Gepäck durchsucht und dabei das Redemanuskript von Martin Sellner gefunden. Er sei in einen Abschieberaum gebracht worden und musste am Sonntag zurück nach Deutschland fliegen. In dem Facebook-Eintrag war auch der Abschiebebescheid zu sehen.
Beeindruckendes Vorstrafenregister
In dem Abschiebebescheid verweisen die Briten neben der von Bachmann ausgehenden Gefahr für das öffentliche Wohl auch auf sein extensives Vorstrafenregister, unter anderem wegen Körperverletzung und des Verkaufs von Drogen.
Bachmann war in der Vergangenheit wegen Kokainhandels, 16-fachen Einbruchdiebstahls, Anstiftung zur Falschaussage, Trunkenheit im Verkehr, falscher Verdächtigung und Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinem Sohn verurteilt worden. 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden überdies wegen Volksverhetzung. Derzeit ermittelt die Berliner Polizei wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung und Volksverhetzung gegen den Pegida-Führer. (küp)
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Manchmal unbezahlbar selbst zu erleben, was eine Abschiebung ist. Er fordert es ja immer gerne ...
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