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[Kurioses] Ex-Leibwächter von Osama bin Laden: Sami A. soll nach Tunesien abgeschoben werden

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Ungelesen 14.07.18, 12:37   #36
ash2
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Ob "Zielführend" oder nicht ist zweitrangig.Ein Rechtsstaat definiert sich nicht über Moralvorstellungen die der Gesellschaft nicht passen.Das Gesetz sagt das Ihm Folter droht in dem Land wohin er abgeschoben wird.Das gilt im übrigen auch für "im heimatland auffällig gewordene".
Eine Diskussion über "Rechtsstaat" ist müssig.Wiki hilft dabei.
Die Vorstellung das "DER" Rechtsstaat moralisch handeln muss ist mit Verlaub Unsinn.
In dem Sinn war der NS Staat ebenfalls ein Rechtsstaat,je nachdem wie Du es definierst.Über Internationaler Ebene gesehen war "Das Reich" anerkannt,das steht im Gegensatz zur DDR.Die war International nicht anerkannt.
Wie Du siehst hat "Moral" wenig mit Rechtsstaat zu tun.Also ist das zurückholen völlig rechtsstaatlich gedeckt.
Im bezug auf den NSU lege ich Dir(nicht moralisch aber informell) mal was an´s Herz.Von der "Hegelschen Dialektik" ausgehend
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Dort wird der eine oder andere mal einen Blick über den tellerand bekommen,so er ihn will.
Demokratie (muss) wird auch manchmal anders durchgesetzt.
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Stoerenfried423 (14.07.18)
Ungelesen 14.07.18, 12:59   #37
shaunderzombie
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Also für die beiteiligung an der Al qaida sollte er bestraft werden. Aber das Maß ist entscheidend.
War er nur Bodyguard oder hat er an Operationen teilgenommen?

Der typ ist seit 1997 in Deutschland?
In einigen News steht auch das er bis 1999 die Organisation unterstützt haben soll.
Aber wäre der Typ wirklich in irgendwas involviert, dann wäre er schon lange in guantanamo oder einem der vielen geheimen Gefängnisse der Amis hier in Europa.

Den 2ten anschlag auf das WTC ihm jetzt abzudichten ist doch schwachsinnig.

Die Geschichte mit dem hassprediger muss man doch auch nachweisen können. Wenn der typ ein gefährder ist/war wird er doch überwacht nehmen ich an.

Bestraft ihn für seine vergehen und das mit beweisen. (Beteiligung an einer terrororganisation)
Dieses Recht sprechen wir jedem zu!!!!
Und wir schicken niemanden in folter oder mögliche Todesstrafe.
Wir holen sogar deutsche Staatsbürger aus beschissenen lagen raus, wenn es möglich ist. Oder setzen uns für Milderung der Strafe ein.

Zum Glück entscheiden Gerichte und nicht der veränstigte mob.
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Ungelesen 15.07.18, 09:13   #38
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Da zeigt sich mal wieder auf eindrucksvolle Weise wie scheisse unsere Gesetze sind. Wieso handelt man bei so Typen nicht mit Menschenverstand ? Muss erst was passieren damit man dieses links gewichste Politgehabe endlich über Bord wirft ? Der Typ ist aktenkundig, wegen Drogen, schwerer Körperverletzung etc. und kostet unserem Sozialsystem nur Geld.
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Ungelesen 15.07.18, 09:26   #39
MunichEast
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Zitat:
Zitat von B345T Beitrag anzeigen
Da zeigt sich mal wieder auf eindrucksvolle Weise wie scheisse unsere Gesetze sind. .
Es ist das Grundgesetz, was Du scheisse findest. Sogar der erste Artikel und der gilt für alle. Egal ob weiss oder farbig, jung oder alt, ehrliche oder schlechte Menschen.

Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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Ungelesen 15.07.18, 09:41   #40
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Du bringst hier einiges durcheinander Stoerenfried775. Eine Haftstrafe in Deutschland ist nicht mit Folter in Tunesien gleichzusetzen. Sami hat in Deutschland kein Gesetz gebrochen, auch andere Verbrechen sind nicht nachweisbar.

Also bitte ... keinen Populismus.
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Ungelesen 15.07.18, 10:07   #41
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Eine Haftstrafe in Deutschland ist nicht mit Folter in Tunesien gleichzusetzen.
Gibt es eigentlich nachweislich Beweise für die drohende Folter?

Zitat:
Bislang kam es nicht zur Abschiebung, weil die Richter in NRW vermuteten, dass Sami A. in Tunesien Folter drohen könnte. A. lebt sein 1997 in Bochum, 2005 wurde eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung verweigert, da er als gefährlicher Prediger eingestuft wurde.
Wurde er denn versehentlich als gefährlicher Prediger eingestuft?

Zitat:
Sami hat in Deutschland kein Gesetz gebrochen, auch andere Verbrechen sind nicht nachweisbar.
Mögliche, aus seiner Predigt resutlierende, Gefährder, welche Anschläge verüben würden, wären ja auch nicht nachweisbar seine Schuld, oder?

Sorry, hinterfrage einfach nur aus Neugier..
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Ungelesen 15.07.18, 10:23   #42
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Zitat:
Zitat von mysteryy Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich nachweislich Beweise für die drohende Folter?

Wurde er denn versehentlich als gefährlicher Prediger eingestuft?
.
Ja, die gibt es tatsächlich. Selbst die deutsche Botschaft vor Ort hat dies bestätigt.
Hier eine der seriösen Aussagen....

Zitat:
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat den Sicherheitskräften in Tunesien eine Rückkehr zu "brutalen Methoden der Vergangenheit" im Anti-Terrorkampf vorgeworfen. Tunesien setze mit dem im Zuge des geltenden Ausnahmezustands zunehmend gewaltsamen Vorgehen seiner Sicherheitskräfte die Errungenschaften des Arabischen Frühlings von 2011 aufs Spiel, heißt es in einem Amnesty-Bericht mit dem Titel "Menschenrechtsverletzungen unter dem Ausnahmezustand".

Amnesty beklagt in dem Bericht "Folter", "willkürliche Verhaftungen", die zum Teil mitten in der Nacht und "ohne Haftbefehl" erfolgten, "Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Verdächtigungen" und Repressionen gegen Angehörige. Die Sicherheitskräfte griffen bei der Terrorbekämpfung in "beunruhigendem Maß" wieder auf "repressive Methoden gegen Verdächtige" zurück. Das Folterverbot dürfe "unter keinen Umständen" außer Kraft gesetzt werden, schreibt Amnesty mit Blick auf den Ausnahmezustand.
Sami ist ein Prediger, Laienprediger oder andere sagen auch ein Vorbeter. Auf jedenfall fallen seine Aussagen und Kritik am Westen unter die Meinungsfreiheit. Das Gericht stufte ihn als Gefährder ein, eine Straftat stellen seine Ansichten nicht dar.

Sollte er nachweislich zu Gewalt anstiften oder aufrufen, würde es staatlich verfolgt werden.
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Ungelesen 15.07.18, 10:48   #43
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Ja, die gibt es tatsächlich. Selbst die deutsche Botschaft vor Ort hat dies bestätigt.
Hier eine der seriösen Aussagen....
Danke für die schnelle Rückmeldung..

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Sami ist ein Prediger, Laienprediger oder andere sagen auch ein Vorbeter.
Schön gesagt für einen als "gefährlicher Prediger" eingestuften.

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Sollte er nachweislich zu Gewalt anstiften oder aufrufen, würde es staatlich verfolgt werden.
Da wohl kaum jemand jede seiner Predigten aufgenommen, übersetzt und in den richtigen Kontext gesetzt hat, möglicherweise ja eher schwieriger, einen konkrekten Nachweis zu erbringen.

Urteile nicht ob richtig oder falsch, dafür sind Gesetze da. Wie erwähnt, hinterfrage einfach gerne..
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Ungelesen 15.07.18, 11:08   #44
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Es gibt schon einen unterschied zum Vorbeter und Prediger und hasspresiger.

Zitat:


Nachrichten*Wissen*Mensch*Religion*Islam*Islamlexi kon

Der VorbeterImam

„Imam“ ist die arabische Bezeichnung für denjenigen, „der die Spitze einnimmt“, d.h. das rituelle Gebet (Salat) leitet.

Da der sunnitische Islam keinen Klerus besitzt, kann jeder gläubige*Moslem, der den Koran gut kennt, als Imam fungieren. Vor allem in kleineren Moscheen dienen oft gut beleumundete Männer aus bürgerlichen Berufen ohne einschlägige Ausbildung, als Vorbeter.

Das Amt des Imams beim Gebet ist kein Beruf, wenngleich die Gemeinschaften und die einer Moschee zugeordneten Wohnviertel einen Imam ernennen, der zum Beispiel die Freitagspredigt, die Chubta, hält, die rituellen Körperbeugungen vorexerziert und die jeweiligen Formeln vorspricht. In Beziehung zu den Gläubigen ist er eher eine Respektsperson als jemand, an den man sich mit privaten Problemen wendet.

Wenn drei Moslems gemeinsam beten, bestimmen sie einen aus ihrer Gruppe zum Imam. Dabei fällt die Wahl auf den, der die besten religiösen Voraussetzungen dazu mitbringt. Der Imam kann einen Umhang und eine Kopfbedeckung anlegen. Damit ist jedoch kein geistliches Amt verbunden, sondern die Konzentration auf das Gebet soll verstärkt werden.
Meine Frage wäre, gibt es andere gefährder in seiner "gemeinde"?
Ein gefährder bleibt sami a. Aufgrund seiner Vergangenheit
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Es gibt schon einen unterschied zum Vorbeter und Prediger und hasspresiger.
Hassprediger entspringt dem Medienurteil. Trotzdem spricht Sami offen Kritikpunkte am Westen an. Für eine rechtliche Handhabe reicht es nicht ... Fehler oder so gesehene Fehler anprangern ist nicht strafbar.
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Ungelesen 15.07.18, 11:23   #46
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Fehler oder so gesehene Fehler anprangern ist nicht strafbar.
Es kommt drauf an zu welchem Thema

Beim falschem Thema kommt gleich "Hetzer" ins Spiel.
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Ungelesen 15.07.18, 11:25   #47
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Es kommt drauf an zu welchem Thema

Beim falschem Thema kommt gleich "Hetzer" ins Spiel.
Nein. Wichtiger ist WIE man was sagt.
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Ungelesen 15.07.18, 11:31   #48
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Zitat von shaunderzombie Beitrag anzeigen
Es gibt schon einen unterschied zum Vorbeter und Prediger und hasspresiger.
Danke für die Info.

Zitat:
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Vor allem in kleineren Moscheen dienen oft gut beleumundete Männer aus bürgerlichen Berufen ohne einschlägige Ausbildung, als Vorbeter.
Dabei fällt die Wahl auf den, der die besten religiösen Voraussetzungen dazu mitbringt.
Zitat:
Im Jahr 2000 soll A. eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben.
Seine Voraussetzungen für Predigten eines friedlichen Islams könnten durchaus angezweifelt werden.
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Ungelesen 15.07.18, 11:53   #49
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Zitat von mysteryy Beitrag anzeigen

Seine Voraussetzungen für Predigten eines friedlichen Islams könnten durchaus angezweifelt werden.
Al-Qaida war keine islamistische Bewegung oder wollten den Islam verbreiten.
Diese Organisation sah sich als Befreiungsarmee gegen den imperialistischen Einfluss des Westens im islamischen Raum. Hauptfeind war vor allem deshalb die USA.

Vor Al-Qaida bekämpfte Osama bin Laden die sovjetische Armee in Afghanistan.
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Ungelesen 15.07.18, 12:30   #50
shaunderzombie
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Zitat:
Zitat von mysteryy Beitrag anzeigen
Seine Voraussetzungen für Predigten eines friedlichen Islams könnten durchaus angezweifelt werden.
Auch wenn das viele nicht glauben wollen. Eine Standartpredigt dreht sich meist um alltägliche Dinge, der Umgang untereinander. Natürlich kommt irgendwann dann der erhobene Finger mit dem Hinweis auf Verfall der werte und blabla.
Unterscheidet nicht von den predigten die ich in einen Kirchen hörte.
Aber es gibt natürlich auch die verdammt konservativen auf beiden Seiten.

Fürs vorbeten spielt sein Hintergrund nur in sofern eine Rolle, das er die Gebete und das ritual und den Ablauf genau kennt.

Bei seinen Kritiken in seiner predigt bin ich aber nicht ganz sicher.
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Ungelesen 15.07.18, 12:46   #51
Melvin van Horne
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Moin,

hier sind schon Leute verurteilt worden, weil sie ein Ausbildungslager der Islamisten (was auch immer man darunter fasst) besucht haben. Man kann wohl davon ausgehen, das ei n Leibwächter von Bin Laden eine entsprechende Ausbildung hinter sich gebracht hat. Also das der Mann keine Straftaten begangen hat ist für mich nicht so eindeutig.

Mit unseren Gesetzen ist das so eine Sache. Oft kommen Urteile heraus, die man nicht sofort verstehen kann. Ich glaube, das das so sein muss und eine gute Sache ist. Auch wenn der Einzelfall manchmal Kopfschütteln hervorruft.

Nun ist das Thema "Flüchtlinge" hier nicht erlaubt. Ich "übersetze" das mal in das Thema Sozialleistungen. Wahlweise kann man auch "Steuergesetzgebung" einsetzen. Vielleicht wird auch so klar, was ich meine.

Es wäre ohne weiteres möglich, mit entsprechenden Gesetzen und deren Vollzug jede Form von Sozialmissbrauch zu verhindern oder zu bestrafen. Voraussetzung wäre, dass man jeden Empfänger von Sozialleistungen bis auf die Knochen durchleuchtet und ständig überwacht. Wollen wir das? Ist es da nicht besser, wir leben mit der einen oder anderen "merkwürdigen" Entscheidung? Wäre der Preis der totalen Überwachung nicht zu hoch um den einen oder anderen zu packen?

Gut, von einem islamistischen Gefährder geht eine wesentlich grössere Gefahr aus als von jemandem, der das Jobcenter bescheisst. Wenn man da überhaupt von Gefahr sprechen kann. Aber präventive Massnahmen zur Gefahrenabwehr sind Aufgabe der Polizei und der Geheimdienste. Nicht der Gerichte. Es wäre theoretisch möglich das Gerichte Urteile fällen die den Gesetzen widersprechen aber im Einzelfall vernünftig sind.
Aber wollen wir das wirklich? Wollen wir das eine Instanz nach kaum nachvollziehbaren Regeln Recht spricht? Worauf wollen wir uns berufen, wenn unsere Gesetze zu Handlungsempfehlungen degradiert werden?

Das ist nicht das, was ich will. Und um unsere Gesetze, als das grundlegende Regelwerk unseres Zusammenlebens vor einer Aufweichung zu schützen, bin ich gerne bereit Urteile wie im Fall Sami A. hinzunehmen. Gleichzeitig gehe ich davon aus, das der Mann so scharf überwacht wird der Geheimdienst seine Gedanken schon vor ihm kennt.

Sami A. ist ja nun durch ein "Versehen" doch abgeschoben worden. Das ist für mich ein Gesetzesverstoss der aufgeklärt und gegebenenfalls sanktioniert werden muss.
Ein Beispiel für das was ich meine ist der Fall [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Kaum jemand hat kein Verständnis für die Androhung von Folter in diesem Fall. Aber wenn man das in diesem Fall als verständlich durchgehen lässt, droht ein Dammbruch. Den will ich auf keinen Fall.
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Es ist das Grundgesetz, was Du scheisse findest. Sogar der erste Artikel und der gilt für alle. Egal ob weiss oder farbig, jung oder alt, ehrliche oder schlechte Menschen.
Kurz Offtopic: Ich finde es immer etwas aufbauschend/verkehrt mit dem Grundgesetz, Artikel 1/2/3 als Argument zu kommen. Damit macht man es sich zu leicht, weil das GG in seiner philosophischen Formulierung eine Antwort auf jeden Missstand sein kann. Die "unantastbare Würde", die über alles und jedem steht. Ahja. Bei Bedarf schüttel ich gerne im Handumdrehen ein Dutzend Beispiele aus dem Ärmel, die belegen, dass von Gesetz wegen je nach Situation auf die Würde von ganzen Bevölkerungsgruppen geschissen wird - auch wenn es vermeidbar wäre. Ein kurzes Beispiel vorab, mit dem ich mich immer wieder beschäftige, ist die Inklusion. Trotz glasklarem wissenschaftlichen Kenntnisstand und reichlich erfolgreichen Pilotprojekten in Nachbarländern, schließt man lieber die Behinderten von Geburt an konsequent gesellschaftlich aus . Sehr würdevoll, muss ich schon sagen. Artikel 3 ist auch witzig im Bezug auf politische Immunität z.B.^^.


Nichts gegen dich, Munich, ich finde deine Argumentationsweise hier sehr vorbildlich und stets begründet. Ich reagiere grundsätzlich so, wenn man meint, das GG anführen zu müssen. Das könnte ich vermutlich tagtäglich mahnend unter irgendwelche News posten.
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Herr Gauland hat sich nun auch dazu mitgeteilt und zeigt was er von unabhängigen Gerichten hält ...

Zitat:
Es darf nicht sein, dass das Recht eines potentiellen Terroristen, dem die Sicherheitsbehörden jederzeit schwere Straftaten zutrauen, höher eingestuft wird als die Sicherheit der eigenen Bürger.

Ich fürchte, dass durch diese völlig unverständliche Entscheidung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat schweren Schaden nimmt. Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.“ [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Der Kommentar der Justizministerin verteidigt das Gericht ...

Zitat:
Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte Barley der dpa. „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates.“ Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar. Die Justizministerin verteidigte die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: „Wer Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates“, sagte sie. „Es gehört zum Fundament unseres Rechtsstaates, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr setzen zu können.“[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ein schöner Kontrast und jeder kann selbst darüber nachdenken was er möchte. Willkür oder Rechtsstaat.

Geändert von MunichEast (15.07.18 um 21:58 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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Recht hat sie und Gauland haut mal wieder nur substanzlose Sprüche raus ...
An dieser Stelle sei aber auch noch mal an die reichlichen Differenzen zwischen CDU und BGH zu erinnern (Barley ist allerdings SPD angehörig). Die CDU hat die unabhängigen Rechtsprüche schon häufiger scharf und undemokratisch kritisiert.
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Zum Beitrag von MunichEast:

Katarina Barley ist für die SPD ein echter Glücksfall und mit dem Posten als Justizministerin genau richtig besetzt, denn sie versteht ihr "Handwerk".

Zitat:
Was viele bei Seehofer vermissen, hat Barley en masse, ihr juristischer Lebenslauf ist makellos. Mit ihrem Know-How, durchdachten Positionen und einer offenen Streitkultur könnte sie genau das richtige rechtspolitische Gegengewicht sein....[....]
Mehr dazu hier in der Quelle:
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Man könnte jetzt noch mehr Quellen anführen, die ihre Kompetenz und Fähigkeiten positiv herausstellen.

Auch habe ich hier im Board schon mehrmals hervorgehoben, was man unter Rechtssicherheit und Rechtsfrieden versteht. Ist aber meist ein vergebliches Unterfangen Laien diese Begriffe näherzubringen.
Bei allen möglichen "Fehlurteilen" die vorkommen können, ist es trotzdem beruhigend zu wissen, dass es im Rahmen der Gewaltenteilung nur eine Justiz (Gerichte) gibt und man die Rechtsprechung nicht der "Stimmung im Volk" überlässt.

Noch ein Link...Sie stellt sich vor:

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edit zu parlheinz Recht und Sicherheit sind zwei Begriffe..:

Nicht das hier Missverständnisse aufkommen. Rechtsicherheit und Rechtsfrieden gehört zusammen. Mit Rechtsicherheit ist nicht die Sicherheit z.B Gesetze gegen Terroristen (innere und äußere Sicherheit) gemeint, sondern nur die Sicherheit die Gerichte durch ihre Urteile vermitteln und das ist dann der Rechtsfrieden.

Geändert von pauli8 (16.07.18 um 18:38 Uhr)
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Alles ist gut erklärt. Eigentlich ist es auch völlig egal, was Gauland dazu meint. Es ist auch falsch, in einer Äußerung den Anschein zu erwecken, es gäbe zweierlei Recht, nämlich eins für potentielle Terroristen. Recht und Sicherheit sind übrigens auch unterschiedliche Begriffe.

Tatsächlich ergeben beide Zitate einen schönen Kontrast und tatsächlich kann jeder darüber denken, was er möchte.

Ich würde sogar sagen, dass das dummer Weise so ist. Wie wird denn der Normalbürger darüber denken? So, wie Frau Barley das darlegt - oder so, wie das Thema in der Bild-Zeitung aufbereitet wurde oder so, wie es von Herrn Gauland instrumentalisiert ist? Ich tippe auf das Letztere, aber wir werden es sehen, wenn hier wieder über Wahlergebnisse diskutiert wird.
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Ungelesen 16.07.18, 19:27   #57
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Um mal was richtigzustellen gegenüber Bezahltrollenie Taliban waren radikal kommunistisch.Von den Sowjets ins Leben gerufen um den von US Seite unterstützen Mudjschahedin gegenüberzutreten.
Informiert Euch bitte bevor Ihr Bezahlschreibern glaubt die 24/7 unterwegs sind.
Nachdem die USA alle "Rebellen" bekehrt hatte war der Weg für "Demokratie" frei.
Das gleiche Bild ergibt sich Heute für AL Nusra,etc. pp
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Ungelesen 16.07.18, 20:01   #58
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Zitat:
Zitat von ash2 Beitrag anzeigen
Um mal was richtigzustellen gegenüber Bezahltrollenie Taliban waren radikal kommunistisch.Von den Sowjets ins Leben gerufen um den von US Seite unterstützen Mudjschahedin gegenüberzutreten.
Das ist geschichtlich und inhaltlich falsch.

Die Sowjets versuchten die mit Putsch an die Macht gekommene kommunistische Regierung von Nur Muhammad Taraki in AFG zu stützen.
Deine Taliban erblickten rund 20 jahre später das Licht der Welt, als salafistische Bewegung der reinen Lehre des Islams folgend, aus dem Exil in Pakistan kommend.

Al-Qaida war verbündet mit den strenggläubigen Taliban, da beide Strömungen den westlichen Imperialismus bekämpfen und Schutz/Befreiung der islamischen Welt wollten.

Mir ist völlig schleierhaft woher Deine abstruse Verschwörungstheorie herkommt .... liebe Grüße vom Bezahlschreiber, der noch echtes Wissen vermitteln kann. Erst Gutmensch und jetzt Bezahlschreiber. Diffamierungen sind die Waffe wenn Argumente ausgehen ...

Geändert von MunichEast (17.07.18 um 06:47 Uhr) Grund: Tippfehler
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Zitat:
Zitat von kknd22 Beitrag anzeigen
Der Remscheider SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf hat Horst Seehofer wegen der Abschiebung von Sami A. angezeigt. Begründung: Der Bundesinnenminister habe gegen geltendes Recht verstoßen.

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Laschet stellt sich ja ebenfalls hinter die Abschiebung, er druckst zwar ein bisschen rum, ist letztlich aber froh, Sami A. nicht mehr im Land zu haben.

Was die Anzeige gegen Seehofer anbelangt: Schauen wir mal, wie rechtmäßig das verlaufen wird gegen den Bayern Boss :-).
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Ein anderer Link auf der von kknd22 genannter Seite (# 60]

Zitat:
Fragen und Antworten:
Abschiebung mit Hindernissen - der Fall Sami A.



Tunis/Düsseldorf/Berlin Die einen sehen in ihm einen Terroristen, die anderen ein Opfer von Behördenwillkür. Der Fall Sami A. beschäftigt nicht nur Gerichte und Ministerien, sondern auch viele Gemüter. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Der ehemalige Leibgardist von Osama bin Laden gilt als Gefährder. Seit Monaten bemühten sich Behörden darum, den Tunesier so schnell wie möglich abzuschieben. Womöglich waren sie aber zu schnell. Denn nach Auffassung eines Gerichts durfte Sami A. gar nicht abgeschoben werden. Was nun?

[...]

Auszüge:
Was genau lief bei seiner Abschiebung schief?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte am 20. Juni angeordnet, die Abschiebung sofort zu vollziehen. Zuständig für die Abschiebung ist dann die örtliche Ausländerbehörde, in diesem Fall in Bochum. Während die Vorbereitung lief, wurden am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen von Sami A. verhandelt.
Das Gericht wies die Behörden nach eigenen Angaben ausdrücklich darauf hin, dass Sami A. nicht abzuschieben sei, solange kein Urteil gefällt ist. Als das Urteil dann am Freitagmorgen an die Beteiligten versendet wird, ist Sami A. schon nicht mehr in Deutschland.

Welche Rolle spielte Bundesinnenminister Horst Seehofer?
„Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall“: Diesen Satz, auf Sami A. bezogen, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) schon Anfang Mai. Er sei „entschlossen, da weiter dran zu bleiben“. Nun hieß es aus dem Bundesinnenministerium, es habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Seehofer sei „nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“, informiert worden, sagte eine Sprecherin. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.

Was sagt die Justizministerin?
Katarina Barley zeigte sich von dem Vorfall empört. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte Barley der Nachrichtenagentur dpa. „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaats“, warnte die SPD-Politikerin. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar.
[...]
Ist das Tauziehen um Sami A. ein Einzelfall?
Nein. Im Jahr 2017 wurde ein Flüchtling nach Afghanistan abgeschoben, obwohl sein Fall noch vor Gericht verhandelt wurde. Auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen musste er im Dezember 2017 zurückgeholt werden. Der junge Mann hatte als Soldat mit den US-Streitkräften in Afghanistan zusammengearbeitet und wurde deshalb von den Taliban bedroht. Er darf nun als anerkannter Flüchtling in Deutschland bleiben.

Wie geht es jetzt weiter?
Nach tunesischem Recht wäre es den Behörden möglich, Sami A. maximal 15 Tage festzuhalten, ohne ihn einem Richter vorzuführen.
Seine deutsche Anwältin geht davon aus, dass ihm anschließend, wenn er wieder auf freiem Fuß ist, ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden müsse. Das NRW-Flüchtlingsministerium will jedoch beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen, zusammen mit der Ausländerbehörde in Bochum.
Quelle:
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Zitat:
Zitat von der strafer Beitrag anzeigen
Im Fall Haikel S. sah weder das BVerfG noch EGMR so ein Risiko in Tunesien, ich würde also gerne wissen, woher das VWG in Gießen seine davon abweichenden Erkenntnisse bezieht. Folter ist in Tunesien verboten, Amnesty verweist allenfalls auf Einzelfälle.
[/url]
Das war keine Grundsatzentscheidung sondern eine Einzelfallentscheidung bei Haikel S.
Sami A. war nicht ein einfacher Islamist.Die gibt es in Tunesion zu tausenden. Das tunesische Regime hat mehrfach Anführer der Szene gefoltert, es sind mehr als Einzelfälle. Es ist ein System.
Unter diesem Klientel sticht auch Sami als Leibwächter von Osama bin Laden deutlich hervor. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, das ihm das auch widerfährt.

Man kann es mit einem simplen Asylfall vergleichen. Antragsteller A ist gegen das Folter Regime. Antragsteller B. ist auch gegen das Regime und hat mehrere Demonstrationen organisiert und öffentlich vor tausenden das Regime kritisiert. Antragsteller A bekommt kein Asyl, Antragsteller B schon.
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@ der strafer:

Zitat:
Es zeigt das es in Deutschland keine einheitliche Meinungsbildung der Gerichte zu geben scheint.

Im Fall Haikel S. sah weder das BVerfG noch EGMR so ein Risiko in Tunesien, ich würde also gerne wissen, woher das VWG in Gießen seine davon abweichenden Erkenntnisse bezieht. Folter ist in Tunesien verboten, Amnesty verweist allenfalls auf Einzelfälle.[...]
Es geht im Fall Sami A. zunächst nicht darum ob Folter in Tunesien vorkommt oder nicht.

Der Knackpunkt ist:
Der Fall Haikel S. war abgeschlossen und höchstrichterlich bestätigt.
Im Fall Sami A. war das nicht der Fall. Da hat ein zunächst untergeordnetes Gericht die Abschiebung gestoppt. Bevor man das Verfahren hätte weiterführen können, hat ein Innenminister Seehofer eigenmächtig die Justiz vor vollendetete Tatsachen gestellt.

Und das steht ihm nicht zu.

edit:

Wir erinnern uns an die Gewaltenteilung...
Die Justiz als 3. Gewalt kontrolliert auch die Exekutive.

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Zitat:
Zitat von der strafer Beitrag anzeigen

Die Frage ist hier also, inwiefern hier untergeordnete Gerichte willkürlich in Abweichung von höchstrichtlichen Entscheidungen urteilen
Weil es halt ein Einzelfallurteil war und kein Grundsatzurteil. Selbst bei Grundsatzurteilen, kann ein Einzelfall anders ausfallen ...
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Als Behördenschlamperei wird es zumindest verkauft, weil das Gericht den "Aufhebungsbescheid" (ich bin ehrlich und gerade zu faul nach dem Namen zu googlen ) erst zu spät rausfaxte, als die Abschiebung bereits im vollen Gange (oder gar abgeschlossen) war. Vermutlich hat Seehofer hier einfach im Tempo der Bearbeitung mächtig Druck gemacht aber offiziell rechtens gehandelt.
Der Mann wird auf kurz oder lang von seinem Posten zurücktreten (müssen).
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Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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Ungelesen 17.07.18, 13:18   #65
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Zitat:
Zitat von der strafer Beitrag anzeigen
seit wann fällen BVerfG und EGMR Einzelfallurteile ?

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden

im Fall Fall Haikel
Du machst es Dir zu einfach und beide Gerichte fällen natürlich auch Einzelfallentscheidungen. Grundsatzurteile können im Einzelfall ggf. auch nicht anwendbar sein.

Wie Pauli bereits schrieb, es gab ein Gerichtsurteil mit aufhebender Wirkung. In einem Rechtsstaat hätte die Politik sich fügen müssen und Rechtsmittel einlegen müssen.

Wir sind keine Bananenrepublik....
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Zitat:
Die Frage ist hier also, inwiefern hier untergeordnete Gerichte willkürlich in Abweichung von höchstrichtlichen Entscheidungen urteilen
Das untergeornete Gericht ist zu einer Entscheidung gekommen. Es hat keine hellseherischen Fähigkeiten wie die letze Instanz das sehen wird. So ist es nunmal in der Juristerei, das die obersten Gerichte es anders sehen können. Jeder einzelne Fall, also Sami A und Haikel S., muss individuell betrachtet werden.

Die obersten Gerichte hätten ja die Abschiebung auch für rechtmäßig erklären können. Aber solange wollte Seehofer wohl nicht warten.

Hast du noch nicht gehört, das die Letze Instanz ein Urteil eines untergeordneten Gerichtes aufhebt.
Deshalb gibt es ja den offenen Rechtsweg nach oben.

Aber ist gut, du wirst dich sicher besser auskennen als unsere Justizministerin...die hat ihre Promotion beim renomierten Staatsrechtler Bodo Pieroth abgelegt. *Ironie aus"
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bitte was?

höchstrichtliche Entscheidung besagt, das in Tunesien keine Gefahr von Folter und Todestrafe gibt und daher ( insbesondere Gefährder ) abgeschoben werden darf
Gerne für Dich auch in Rot,es hätten trotzdem Rechtsmittel eingelegt werden müssen ! Man, selbst ein Herr Seehofer, kann sich nicht über eine neuere fallbezogene Gerichtsentscheidung hinwegsetzen.

So ganz dringt das mit dem Einzelfall nicht zu Dir durch....
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Ungelesen 17.07.18, 14:09   #68
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Wieso muss das hier noch derart ausdiskuttieren ? Der Typ ist weg und bleibt hoffentlich auch dort. Ich freue mich über jeden der uns nicht mehr gefährlich werden kann.
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Ungelesen 17.07.18, 14:32   #69
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Es wurden Rechtsmittel eingelegt

das die Vollstreckung vollzogen wurde ohne abzuwarten, ist wesen Schuld?

wenn du eindeutige Fakten hast, das die Politik schuld ist, bitte offenbare sie, anstatt nur Vermutungen zu äußern

im übrigen ist meine Kernfrage

" Die Frage ist hier also, inwiefern hier untergeordnete Gerichte willkürlich in Abweichung von höchstrichtlichen Entscheidungen urteilen"

immer noch nicht beantwortet
Hast Du die Presse gelesen ? Das Verwaltungsgericht handelte im Fall Sami A. willkürlich ? Es war untergeordnet ? Entschuldige es bitte aufrichtig, aber ich kann keinem Blinden die Farben erklären ...
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