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Ungelesen 18.02.19, 10:53   #1
MunichEast
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Standard AfD-Revisionist kapert Bundeswehr-Magazin

Zitat:

Der AfD-Rechtsaußen Heine-Petersen hat den Umgang des deutschen Militärs mit der Vergangenheit kritisiert - ausgerechnet in einem Magazin der Bundeswehr.

Die Bundeswehr lässt sich von einem Anhänger des extrem rechten „Flügels“ der AfD die Geschichte umdeuten. In einem Beitrag der angesehenen „Zeitschrift für Innere Führung“ (if 1/2019, S. 27 ff) konterkariert Christian Heine-Petersen, im Heft vorgestellt als „promovierter Germanist und Historiker“ sowie „Reservist der Luftwaffe“, den aktuellen (dritten) Traditionserlass. Dass der Autor Mitglied des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg sowie Unterstützer der „Erfurter Resolution“ von Björn Höcke ist und seine Partei als „Widerstandsbewegung unseres Volkes“ versteht, verschweigt die Zeitschrift.
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Und so wird der Nationalsozialist, Hitler-Vertraute und verurteilte Kriegsverbrecher Karl Dönitz im Text mit pseudowissenschaftlichem Absender lediglich als „Großadmiral“ und „letzter Präsident des Dritten Reiches“ vorgestellt - und damit subkutan im Sinne der „Vogelschiss“-Fans entnazifiziert.

Auch die Umbenennung von Kasernen stellt Heine-Petersen in Frage, unter anderem am Beispiel des Generals Otto von Emmich: Ob der „mehr, deutlicher oder maßgeblicher“ zur deutschen Militärgeschichte beigetragen habe „als ein Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein, der in Afghanistan sein Leben ließ“, sei dabei weniger problematisch als der Umstand, dass „der alte Patron (…) enttraditionalisiert“ wird. Was der Autor als Historiker sicher weiß, aber verschweigt: Der gerühmte General war 1914 in Belgien neueren Erkenntnissen zufolge an Kriegsverbrechen beteiligt.

„Der jüngste Traditionserlass bricht mit der Tradition seiner selbst, in dem er sich in Aufbau, Diktion und Fokussierung von seinen beiden Vorgängern unterscheidet“, bilanziert der AfD-Rechtsaußen. Bei der Bundeswehr-Führung liegen inzwischen mehrere Beschwerden wegen des Artikels vor.

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Die Bundeswehr drückt gerne beide Augen zu. Dieses schleichende salonfähig machen von Kriegsverbrechern, der AfD ein solches Medium als Sprachrohr zu geben..... ein Unding.

Vielleicht sollte man Kasernen einfach nach den Orten und Städten benennen, an denen sie liegen. In der Marine üblich.

Vahrenwalder Heide Kaserne klingt doch nun wirklich toll ...
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Ungelesen 18.02.19, 12:39   #2
RageC0re
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Die Bundeswehr drückt gerne beide Augen zu. Dieses schleichende salonfähig machen von Kriegsverbrechern, der AfD ein solches Medium als Sprachrohr zu geben..... ein Unding.

Du hast mal so gar keine Ahnung von der Bundeswehr. So überhaupt nicht. So dermaßen wenig das ich Dir die Hausaufgabe gebe den Jahresbericht des Wehrbeautragten rauszugooglen. Da wird das Thema nämlich behandelt und schon fast überzogen hart durchgegriffen.

Edit: Nach kurzer Überlegung, ich machs selbst.
Übersicht
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Ein Auszug
Zitat:
Ein Gefreiter (Offizieranwärter) stellte in einer WhatsApp-Gruppe einen YouTube-Link zum Lied „Unsere Fahne flattert uns voran“, auch als „Fah-nenlied der Hitlerjugend“ bezeichnet, und das Titel-bild mit einem Hakenkreuz ein. Der Soldat wurde vor-zeitig aus dem Dienst der Bundeswehr entlassen.


Zitat:
Ein Stabsgefreiter (Unteroffizieranwärter) äußerte sich im Rahmen eines Lehrgangs vor dem gesamten Lehrgang und der Lehrerin dahingehend, dass er schwarze Menschen allgemein nicht möge und auch nicht mit ihnen spreche. Auf die Frage, wo er denn gerne außerhalb von Deutschland leben würde, antwortete er, dass er in Argentinien leben würde, weil es dort noch Nazis gebe. Gegen ihn wurde eine einfache empfindliche Disziplinarmaßnahme ver-hängt.
Führte zur sofortigen Entlassung

Zitat:
In einer Bewerbung für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr gab ein Bewerber in dem Bewer-bungsbogen trotz entsprechender Fragen wahrheits-widrig nicht an, dass er kurze Zeit zuvor über ein Jahr Mitglied einer Personenvereinigung namens „Pom-mern-Division“ war, die der rechtextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern zuzurechnen und Gegenstand von Beobachtungen der Verfassungs-schutzbehörden ist.
Beide Augen zudrücken. Ist klar.

Geändert von RageC0re (18.02.19 um 12:48 Uhr)
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Ungelesen 18.02.19, 13:46   #3
Terothe
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Zitat:
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Vielleicht sollte man Kasernen einfach nach den Orten und Städten benennen, an denen sie liegen. In der Marine üblich.
Vahrenwalder Heide Kaserne klingt doch nun wirklich toll ...
Oder...MunichEast-Kaserne
Da müsste man alles was zwischen 1930 und 1945 war irgendwie umbenenen!
Der Name Reichstag in Berlin müßte auch umbenannt werden.
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Ungelesen 18.02.19, 14:04   #4
MunichEast
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Zitat:
Zitat von RageC0re Beitrag anzeigen
Du hast mal so gar keine Ahnung von der Bundeswehr. So überhaupt nicht. So dermaßen wenig das ich Dir die Hausaufgabe gebe den Jahresbericht des Wehrbeautragten rauszugooglen. Da wird das Thema nämlich behandelt und schon fast überzogen hart durchgegriffen.


Beide Augen zudrücken. Ist klar.
Zitat:
Es gibt in der Bundeswehr einen Unteroffiziersanwärter, der in einem Lehrgang vor versammelter Mannschaft loslederte: Schwarze Menschen möge er allgemein nicht. Sprechen würde er mit denen auch nicht. Und wo er gerne leben würde, wenn nicht in Deutschland? In Argentinien. Da gebe es immerhin noch Nazis.

Eine „empfindliche Disziplinarmaßnahme“ habe der Soldat für die Sprüche erhalten. Aus der Bundeswehr entlassen wurde er aber nicht.
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Ich war selbst viele Jahre Soldat und es wird zu wenig und lasch dagegen etwas getan. Kadavergehorsamkeit und falscher Korpsgeist.
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Ungelesen 18.02.19, 14:39   #5
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Zitat:
Schwarze Menschen möge er allgemein nicht. Sprechen würde er mit denen auch nicht. Und wo er gerne leben würde, wenn nicht in Deutschland? In Argentinien. Da gebe es immerhin noch Nazis.
Denkst du nicht, dass man auch hier alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft hat ? Auch wenn diese Aussagen mehr als abscheulich sind, so ist es trotzdem seine Meinung.

Dark side of Demokratie und freier Meinungsäusserung ?
B345T ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.02.19, 14:59   #6
MunichEast
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Zitat:
Zitat von B345T Beitrag anzeigen
Denkst du nicht, dass man auch hier alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft hat ? Auch wenn diese Aussagen mehr als abscheulich sind, so ist es trotzdem seine Meinung.
Für Beamte und Soldaten gelten andere Kriterien und man hätte ihn ohne Probleme aus dem Dienst entlassen können, da er ein Anwärter war. Freie Meinung gilt sehr begrenzt für Soldaten und Beamte, denn bei ihnen sind die Grundrechte eingeschränkt.
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Ungelesen 18.02.19, 16:02   #7
RageC0re
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Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Für Beamte und Soldaten gelten andere Kriterien und man hätte ihn ohne Probleme aus dem Dienst entlassen können, da er ein Anwärter war. Freie Meinung gilt sehr begrenzt für Soldaten und Beamte, denn bei ihnen sind die Grundrechte eingeschränkt.
Anwärter. Nein.

Stabsgefreiter. Also min. 3 Jahre schon dabei > 6-monatige Probezeit ist da schon ein Weilchen verfallen. Man hätte ihm die Unteroffizierseignung abnehmen können, ja. Vielleicht kam das noch (wg. charakterlicher Nichteignung zb).

Und die Strafe ist angemessen. Schau dir Sawsan Chebli an. Die können sie (leider) auch nicht kündigen. Ist halt bei Beamten so, bei Soldaten allerdings schlimmer das sich das unmittelbar auf den Dienst ausübt (nehm ich stark an).
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Ungelesen 18.02.19, 16:35   #8
MunichEast
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Zitat von RageC0re Beitrag anzeigen

Und die Strafe ist angemessen.
So einer hat in der Bundeswehr nichts zu suchen, er ist ungeeignet. Die Entlassung wäre bei ihm jederzeit möglich.

Zitat:
§ 55 Abs. 4 Soldatengesetz bei Zeitsoldaten innerhalb der ersten vier Jahre. Voraussetzung ist, dass der Zeitsoldat die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Die mangelnde Eignung kann sich aus der geistigen, körperlichen oder charakterlichen Eignung ergeben. Nach der Rechtsprechung sind Fälle mangelnder Leistung, insbesondere Beurteilungen, Prüfergebnisse und Lehrgangszeugnisse hiervon erfasst. Disziplinarmaßnahmen und strafrechtliche Verurteilungen sind geeignete Voraussetzungen, aber nicht zwingend notwendig,
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Ungelesen 19.02.19, 11:34   #9
Thorasan
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