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19.04.18, 10:44
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Legende
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Grenzenloser Datenzugriff: Was der Cloud-Act für EU-Bürger bedeutet
Zitat:
Neue Gesetze in den USA und der EU könnten den Weg für einen ungehinderten und schnellen weltweiten Datenzugriff von Ermittlungsbehörden ebnen. Datenschützer und IT-Wirtschaft sehen die Pläne jedoch sehr kritisch.
Was jahrelang wie ein tapferer Kampf der IT-Konzerne für den Schutz der Nutzerdaten aussah, hat ein jähes Ende gefunden. In einem ohne jegliche parlamentarische Anhörung durchgeboxten Gesetz hat der US-Kongress Ende März den Ermittlern weltweiten Zugriff auf Server verschafft, die US-Firmen gehören. Die EU-Kommission stellte am Dienstag noch weiter reichende Pläne vor. Das Besondere dabei: Die Staaten könnten in gegenseitigen Abkommen künftig weltweit ihren Ermittlern Zugriff auf Server erlauben. Ganz unabhängig von deren Standort.
Hintergrund der umstrittenen Gesetzgebung in den USA war ein jahrelanger Streit über den Zugriff auf Daten, die US-Firmen auf Servern im Ausland gespeichert haben. Der US-Supreme Court sollte eigentlich in diesem Jahr ein Urteil fällen, ob Microsoft E-Mails von einem in Irland stehenden Server herausgeben muss. Doch nach dem Beschluss des sogenannten Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz Cloud-Act (PDF), erklärte das oberste US-Gericht den Fall am Dienstag für erledigt. Damit ist Microsoft definitiv dazu verpflichtet, US-Behörden Beweismaterial von europäischen Servern zur Verfügung zu stellen.
Internationale Abkommen vorgesehen
Der Cloud-Act sieht daneben ausdrücklich vor, dass die USA mit ausländischen Staaten Regierungsvereinbarungen treffen, die ausländischen Ermittlungsbehörden den Zugriff auf Daten erlaubt, die von US-Firmen gespeichert werden. Im Gegenzug sollen die US-Ermittler ebenfalls Zugriff auf Daten haben, die in dem entsprechenden Land gespeichert sind. Dabei sollen die Datenschutzbestimmungen des anderen Landes nicht beachtet werden müssen. Das bisherige System der Rechtshilfeabkommen wäre damit in diesen Fällen obsolet.
Es ist sicher kein Zufall, dass die EU-Kommission am Dienstag einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet hat. Auch dieser sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden weltweit auf Daten zugreifen können, die von Internetfirmen gespeichert werden, die ihre Dienste in der EU anbieten. Die betroffenen Firmen sollen nur dann die Herausgabe elektronischer Beweismittel verweigern dürfen, wenn Gesetze in ihrem Heimatland das untersagen.
EU-Kommission diskutiert bereits mit USA
Aus diesem Grund liegt es nahe, dass die europäischen Staaten mit den USA ein entsprechendes Regierungsabkommen abschließen, das den gegenseitigen Zugriff auf Daten ermöglicht. Auf Anfrage von Golem.de teilte die EU-Kommission mit, dass EU-Justizkommissarin Vera Jourova bereits im vergangenen Monat in den USA gewesen sei und diese Themen mit US-Justizminister Jeff Sessions besprochen habe. Von den Justizministern der EU-Mitgliedstaaten habe sie "ein starkes Mandat" erhalten, in den Diskussionen mit den USA eine gemeinsame Lösung für die EU anzustreben. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte auf Anfrage von Golem.de ebenfalls, dass keine bilaterale Lösung zwischen Deutschland und den USA angestrebt werde.
Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen davor, dass bestehende US-Gesetze mit den Regierungsvereinbarungen umgangen werden könnten. So würden die Standards für die Überprüfung von Durchsuchungsbeschlüssen geschwächt. Ausländische Ermittler könnten zudem Verdächtige in Echtzeit abhören, ohne die erhöhten Vorgaben der US-Behörden einhalten zu müssen. Ebenfalls gebe es keine Vorgaben, was den Straftatenkatalog für den Datenzugriff betrifft. Die Ermittler seien weder dazu verpflichtet, die betroffene Person zu informieren, noch das Land, in dem die Person sich aufhält oder in dem die Daten gespeichert werden. Nicht einmal eine richterliche Bestätigung des Datenzugriffs sei erforderlich.
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