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Ungelesen 24.02.17, 15:36   #1
BruceLee007
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Standard Steuererklärung Frage

Hallo,
Ich habe im letzten Jahr ein Grundstück gekauft mit meinem Bruder. Wir haben es mit einem kredit gekauft und lassen da ein Mehrfamilienhaus bauen. Wie sieht es für die Steuererklärung aus?? Muss ich da was angeben oder iwas beachten?? Besser gesagt ob sich was bei der Steuererklärung grundlegend ändert..
BruceLee007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.02.17, 16:18   #2
Fietze
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Nö, erstmal nicht.
Aber wenn aus dem Haus irgendwann mal Mieteinnahmen fließen sollten, könntet ihr, die auf die Einnahmen entfallenden Kosten, als Ausgaben geltend machen und würdet somit deutlich weniger Steuern zahlen oder kaum Steuern auf die erzielten Mieteinnahmen. Wenn ihr z. B. noch Einnahmen aus nichtselbststständiger Tätigkeit habt.
Kosten in dem Zusammenhang wären die Abschreibung und Kreditzinsen. Aber nur anteilig der vermieteten Fläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Solltet ihr also vorhaben zu vermieten, würde ich jetzt schon mal ein Beratungsgespräch beim Steuerberater vereinbaren.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
BruceLee007 (24.02.17), onky (11.03.17)
Ungelesen 24.02.17, 20:41   #3
BruceLee007
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Alles klar danke
BruceLee007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.02.17, 21:53   #4
Fietze
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Falls ihr vorhabt, eine Wohnung mietfrei oder verbilligt an einen nahen Angehörigen zu überlassen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Dann solltet ihr euch noch mit der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen beschäftigen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 25.02.17, 07:00   #5
Rumplestilskin
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Also, wer so etwas plant, sollte neben dem Geld für den Architekten auch Geld für ein Gespräch mit einem Steuerberater investieren. Das lohnt sich auf jeden Fall.

Falls, wie Fietze annimmt, Ihr aus dem Haus Einnahmen erzielen wollt, dann können die Zinsen vorweggenommene Werbungskosten sein. Das setzt aber auch voraus, dass Ihr zügig mit dem Bau beginnt und das Grundstück nicht erst ein paar Jahre brach liegen lasst. Siehe z.B. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wie gesagt, unterhaltet Euch mal mit einem Steuerberater.
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Rumplestilskin ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 02.03.17, 15:04   #6
dersachse95
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Also wenn man eine Anlage für Vermietung bei der Steuererklärung mit abgibt, überwacht das Finanzamt das ganze 10 Jahre lang, ob da konkrete Einnahmen kommen. Wenn nicht, werden die ganzen Steuerbescheide aufgehoben und dann muss man für die ursprünglich angesetzten Werbungskosten (z.B. Finanzierungszinsen oder Inseratskosten) wieder Steuern nachzahlen.
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dersachse95 ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 03.03.17, 01:02   #7
BruceLee007
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Hey Leute Es ist für uns zum Wohnen gedacht Also keine Vermietung oder so
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Ungelesen 14.03.17, 07:53   #8
Caplan
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Grundsaetzlich wuerde ich einen Steuerberater hinzuziehen, zumal je nach Bauart und Ausstattung (siehe foerderliche Massnahmen z.B Energie) auch Abschreibungen anfallen duerften. Und , im Laufe der Jahre, auch bedingt durch ewig anfallende steuerrechtliche Aenderungen, andere Vorgaben oder geaenderte Vorgaben hinzukommen.
Ein Beratungsgespraech frisst einen auch kostentechn. nicht auf und ist auch anteilig abzugsfaehig. Selbst ein Finanzierungszeitraum kann schlecht gewaehlt sein.
Sei denn, man ist in all diesen Belangen der Sache selbst maechtig.
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.03.17, 15:29   #9
Reversed-Reflection
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Zitat:
Zitat von BruceLee007 Beitrag anzeigen
Hey Leute Es ist für uns zum Wohnen gedacht Also keine Vermietung oder so
Dann ist steuerrechtlich nichts veranlasst. Aber wahrscheinlich bekommst du Post vom Finanzamt mit der Frage, wofür das Grundstück denn genutzt wird, für den Fall dass jemand seine Mieterträge nicht erklärt.

Gerade nahe Angehörige vermieten aber gerne untereinander (oft Eltern an Kind). Resultat ist, dass dann steuerrechtlich neben z.B. deinen nichtsselbstständigen Einkünften eben diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hinzukommen. Diese Einkünfte setzen sich zusammen aus deinen Mieteinahmen (gibt da einen Mindestbetrag, also ein gewisser Prozentsatz der ortsüblichen Miete, der mindestens angesetzt wird) abzüglich der Werbungskosten. Unter diese Werbungskosten fallen z.B. Zinsen, Notarkosten, Erhaltungsaufwand, AfA etc. Und diese Werbungskosten übersteigen, gerade wenn du viel in das Haus investierst, oftmals die Einnahmen, mit der Folge dass du aus deinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Verlust erzielst, der dein steuerpflichtiges Einkommen mindert und du damit weniger Steuern zahlst. Das ist ein beliebtes und natürlich legales Steuersparmodell.
Die geflossenen Mietzahlungen müssen natürlich mittels Vertrag und Zahlungsnachweis belegt werden...
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Ungelesen 21.03.17, 15:35   #10
Fietze
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@Vorposter
Siehe Post 2 und 4!
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