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Ungelesen 11.07.18, 17:19   #1
BLACKY74
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Standard Jobcenter beschattete Mutter: Was sich Hartz-IV-Empfänger gefallen lassen müssen

Zitat:
Plötzlich wurden alle Zahlungen gestrichen
Jobcenter beschattete Mutter: Was sich Hartz-IV-Empfänger gefallen lassen müssen
Mittwoch, 11.07.2018, 15:45

Eine junge Mutter bekommt Hartz IV. Doch plötzlich werden alle Zahlungen gestrichen. Der Grund: Mitarbeiter des Jobcenters sollen die Wohnung der jungen Mutter beschattet haben. Ist das erlaubt? Und mit welchen Kontrollen müssen Hartz IV Empfänger sonst noch rechnen?

Wer beim Jobcenter um finanzielle Unterstützung bittet, darf Kontrollen nicht fürchten. Jeder Hartz-IV-Empfänger muss einen Antrag stellen und die Angaben, die dort gemacht werden, müssen überprüft werden. „Das geschieht meist im Beisein des Kunden, oder telefonisch, wenn es persönlich nicht möglich ist“, erklärt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage von FOCUS Online.

Jedes Jobcenter verfügt demnach auch über einen Außendienst. „Bestehen Zweifel an den Angaben im Antrag, hat der Außendienst die Pflicht, diese Angaben zu überprüfen“, so der Sprecher weiter.

„In der Regel wird ein Besuch schriftlich angekündigt“

Im Fall der jungen Mutter aus Berlin soll ein Außendienstler 31 Mal vorbeigeschaut haben. Nicht ein einziges Mal war sie vor Ort anzutreffen. Um das zu überprüfen, schaute er auch durch ihr Küchenfenster. Natürlich könne es sein, dass die 27-Jährige tatsächlich, wie sie behauptet, sehr häufig mit ihren Kindern bei Verwandten zu Besuch sei, räumt der Sprecher ein.

Von Beschattung, also einer heimlichen Überwachung, könne aber nicht die Rede sein. „In der Regel wird ein Besuch schriftlich angekündigt“, so der Sprecher. Gelegentlich geschehe dies zwar nur zwei Tage vorher. Dann aber mit voller Absicht.

In besonderen Fällen wird der Besuch absichtlich kurzfristig angekündigt

Denn Aufgabe des Außendienstes ist es auch, Sozialbetrug zu verhindern. „Es gibt in der Tat Bürger, die hier einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und dann etwa in die Türkei fliegen und dort ganz normal arbeiten.“ Besteht ein solcher Verdacht, dienen kurze Besuchsankündigungsfristen als gezieltes Druckmittel.

Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter im Außendienst der Jobcenter stets bei den Kunden an der Haustür klingeln. Wer also zuhause ist, der wird auch angetroffen. Der Blick durchs Küchenfenster wäre so als letzter Versuch einer Kontaktaufnahme mit der jungen Frau zu sehen. Unerlaubten Zutritt würden sich die Mitarbeiter der Jobcenter nicht verschaffen.

Kunde muss Adresse angeben, unter der er erreichbar ist

„Fest steht aber, dass jeder Antragsteller eine Adresse angeben muss, unter der er oder sie erreichbar ist“, betont der Sprecher. Ist das nicht der Fall, hat das Jobcenter einen gewichtigen Grund für Zweifel am Antrag – mit allen erlaubten Konsequenzen.

Und womit müssen Hartz-IV-Empfänger sonst noch rechnen?

Grundsätzlich kontrollieren Jobcenter regelmäßig Mitglieder von Hartz-IV-Haushalten auf mögliche Einkünfte und Vermögen. Das betrifft auch Personen, die in Hartz-IV-Haushalten leben, aber selbst keine Leistungen beziehen.

Einmal im Monat erfolgt automatischer Datenabgleich

Heimlich geht hier aber nichts vonstatten. Vielmehr erfolgt einmal im Monat ein automatischer Abgleich mit den Daten anderer Sozialversicherungsträger. Lediglich wenn hierbei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, setzt das Rechensystem der Behörde die zuständigen Mitarbeiter davon in Kenntnis. Diese prüfen die Daten erneut und nehmen gegebenenfalls Kontakt zum Kunden auf.

Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, müssen Antragsteller nur vor der ersten Auszahlung des gewährten Unterstützungsbetrages mit besonderen Kontrollen rechnen. Denn zwischen der Genehmigung des Antrags und der Auszahlung vergeht Zeit, zumindest ein paar Tage, in denen sich grundlegende Daten noch einmal ändern können.
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