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Unterhaltsfrage für Tochter und Exfreundin. Bitte schnell um Hilfe

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Ungelesen 03.04.21, 18:50   #1
gibbisiggi
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Standard Unterhaltsfrage für Tochter und Exfreundin. Bitte schnell um Hilfe

Hallo,

ich versuche mich kurzzufassen.
Ich habe etwas über 2 Jahre zu wenig Unterhalt für meine Tochter an meine Ex überwiesen.
Seit meine Tochter 6 jahre alt ist, hätte ich 270,- € zahlen müssen.
Überwiesen hatte ich lediglich immer nur 200,- €.
Letzendlich waren das über den zeitraum 2100,- € die ich zu wenig gezahlt habe.

Meine Ex lebt mit dem Kind etwas weiter weg. Ca. 240 Km entfernt.
Sie hat in knapp 3 jahren meine Tochter einmal hierher gebracht und gerade einmal 2 Mal abgeholt.
Und auch musste ich durch ihre Lügen schon einmal beim Amt 4000,- € zahlen, weil sie nach der Trennung Hartz4 kassierte und es immer bestritt.
Aber lange Geschichte.

Eben bekam ich eine Sprachnachricht von ihr. Sie macht gerade ihre Steuererklärung und möchte meine Adresse haben.
Schon traurig dass sie die nicht kennt, aber egal.

Ich habe das Gefühl dass die mich wieder in irgendeine Scheiße reinreitet und ich dann das Geld nachzahlen muss.

Wir hatten uns mal drauf geeinigt, dass das mit dem Unterhalt so passt. Eben weil sie die Kleine auch nie hergebracht oder abgeholt hat. Oder eben halt nur diese paar Mal.
Und sonst hat die auch nie eine Steuererklärung gemacht.
Mir kommt das alles komisch vor.

Ich hoffe jemand kann mir da helfen. Was habe ich mit ihrer Steuererklärung zu tun und wozu möchte die meine Adresse haben?
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 19:03   #2
Draalz
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Zunächst hättet Ihr Euch, bezüglich des Kindesunterhaltes, an den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] orientieren sollen.

Hab ihr zusammen gewohnt, eine eheähnliche Lebensgemeindschaft gebildet? Ich bin kein Steuerfachmann, aber habt Ihr seinerzeit eine Steuererklärung zusammen veranlagt?

Kindesunterhalt steht aussen vor, den muss man entrichten. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr mit einander redet?

Ich würde mir in Deinem Fall vielleicht auch einen guten Anwalt für Familienrecht suchen. Letztendlich kann Dir ein guter Anwalt jede Menge Kosten ersparen.

Die Besuchszeiten können durch ein Familiengericht geregelt werden. Eigentlich sollte sie, wenn es denn gewollt ist, jedes 2. Wochenende bei Dir verbringen.
Draalz ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 19:12   #3
gibbisiggi
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an die tabelle haben wir uns anfang des jahres auch orientiert. seit anfang januar zahle ich auch die 270,- €.
sie wollte ja nicht zum jugendamt, weil sie weiß, wie sehr ich ämter hasse.

das sagt sie aber nur so. denn wenn sie zum jugendamt geht, schießt sie sich selbst ins knie. denn dann steht die alle 2 wochen hier auf der matte und muss mir die kleine bringen. oder alle 2 wochen treffen wir uns in hagen (das wäre ungefähr die mitte).
und dann hätte sie von den 70,- € mehr rein gar nichts. im gegenteil. und das weiß die auch.

ich vermute mal, dass sie jetzt so versucht an die ~ 2000 euro zu kommen. und nachher sagt sie dann sowas wie "das war nicht so gewollt".

und nein, wir haben zwar zusammen gelebt, aber nie zusammen eine steuererklärung gemacht.
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 19:32   #4
Draalz
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
und nein, wir haben zwar zusammen gelebt, aber nie zusammen eine steuererklärung gemacht.
Ich meine, dann bist Du aussen vor. Keine Adresse.

Willst Du Deine Tochter denn öfter sehen?
Draalz ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 19:45   #5
gibbisiggi
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mir geht es darum, wieso sie bei ihrer steuererklärung meine adresse haben will?

und ja, ich möchte meine tochter gerne öfter sehen. aber alle raten davon ab, das jugendamt einzuschalten. das kind wird dann nur drunter leiden.

möchte meine ex ja auch nicht.
der geht es nur ums geld vermute ich mal.
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 20:01   #6
Draalz
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
mir geht es darum, wieso sie bei ihrer steuererklärung meine adresse haben will?
Sie zu fragen, weshalb sie das möchte, kommt nicht in Frage? So wie das aussieht, hat sie diesbezüglich fachkundigen Rat.

Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
und ja, ich möchte meine tochter gerne öfter sehen. aber alle raten davon ab, das jugendamt einzuschalten.
Das Jugendamt ist nur am dem Wohl des Kindes interessiert, das kannst Du mir glauben. Dort wird alles auf das Wohlergehen des Kindes fokussiert. Natürlich wird das JA auch mit dem Kind sprechen und darüber hinaus Schlüsse ziehen und Entscheidungen treffen.

Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
das kind wird dann nur drunter leiden.
Diesen Umstand müsst ihr klären. Das Kind leidet unter den Unklarheiten, nicht durch das Jugendamt, wenn ihr denn halbwegs klare Mitbürger seid.
Ihr müsst Euch absprechen und Vereinbarungen treffen.

Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
der geht es nur ums geld vermute ich mal.
Sprich mit ihr! Wenn sie Klartext redet, könnt Ihr Entscheidungen treffen, wenn sie druckst, ist ein Anwalt angesagt.
Draalz ist offline  
Ungelesen 03.04.21, 20:08   #7
gibbisiggi
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mit dieser frau kann man nicht reden. man kann ihr nichts glauben. ihr ganzes leben ist auf lügen aufgebaut usw.

ich dachte ich hätte alles mit ihr geklärt was das finanzielle angeht.
und jetzt kommt die mit dieser nummer!?


denkst du, ich stelle diese frage grundlos in diesem forum?
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 04.04.21, 10:06   #8
Caplan
Master of Desaster
 
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Schoen waere zu wissen , was fuer eine Form EX ist sie ueberhaupt?
Exfrau?Exfreundin..bezogen auf Steuererklaerungen und Unterhaltspflichten , sowie Steuerspareffekte bez. des Kindes.

Und die Duesseldorfer Tabellen haben grundsaetzlich keine Rechtskraft, sie sind nur Orientierungshilfen.

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Frage jemals kommen, so legt ein Gericht die tatsaechlich zu leistende Summe fest.
Caplan ist offline  
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Ungelesen 04.04.21, 10:12   #9
Mias
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Hallo,

also bei mir ist seit 12 Jahren sie gleiche Situation nur das ich diejenige bin, die das Kind im Haushalt hat das Unterhalt bezieht.

Deine Adresse braucht die Mutter des Kindes für die Steuererklärung, da man die Unterhaltszahlungen dort angeben kann und auch das Verwandschaftsverhältnis zum Kind benennen muss. Trägt man die Adresse vom Kindsvater nicht ein, bleibt nur anzukreuzen das der Vater nicht amtlich festzustellen sein (das ist aber nur vorgesehen, wenn man z.B. garnicht weiß wer der Vater des Kindes ist)

Diese Angabe der Adresse ist für deine Ex eigentlich total uninteressant, hier geht es eher um eine Art "abgleich". Und zwar dann wenn du in deiner Steuererklärung die Unterhaltszahlungen absetzten willst. Dann wird das geprüft ob es sozusagen einen Unterhaltsempfänger gibt.

Jugendamt ist nicht das schlechteste. Ja, manchmal kanns nerven, aber mein Ex wollte halt auch immer nur den Vorteil für sich rausschlagen und nun ist alles sauber geregelt. Wir haben es aber auch erst nach 8 Jahren gemacht, weil mir dieses "feilschen" um Geld von ihm auf die Nerven ging.

VG
Mias
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Ungelesen 04.04.21, 23:29   #10
Draalz
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Zitat:
Zitat von Caplan Beitrag anzeigen
Und die Duesseldorfer Tabellen haben grundsaetzlich keine Rechtskraft, sie sind nur Orientierungshilfen.
Das stimmt, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich viele Anwälte daran orientieren.

Zitat:
Zitat von dorfbesorger Beitrag anzeigen
Auch hat das Umgangsrecht nichts mit dem Unterhalt zu tun, wie kommst Du darauf?
Naja, das Ding habe ich ins Spiel gebracht, nicht der TO.
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Ungelesen 05.04.21, 06:09   #11
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Die Gerichte orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle und das ist entscheidend. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine gerichtliche anerkannte Leitlinie zur Unterhaltsfindung.

Der Fall vom Ersteller ist zu verworren um hier etwas zu raten. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Nachzahlung von zu wenig erbrachten Unterhaltszahlungen, die Gründe weshalb zu wenig erbracht wurden sind da zweitrangig.

Gerade in solchen Streitfragen kommt man um einen eigenen rechtlichen Beistand nicht herum.
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Ungelesen 05.04.21, 23:20   #12
gibbisiggi
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so ist auch der plan.
ich warte erstmal ab was kommt oder ob überhaupt was kommt.
und wenn, gehe ich zum anwalt und lasse mich beraten.

meine adresse habe ich ihr geschickt. hoffentlich war das kein fehler.

ich danke allen hier die sich beteiligt haben!
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 06.04.21, 05:43   #13
elise
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kurzer Nachtrag zu zum Überlegen
270 Euro sind für ein Kind wirklich nicht viel... Klamotten, Essen und was man so braucht... Du hast es nicht bezahlt...
Wäre es nicht einfach eine Überlegung, das trotzdem noch zu tun... Sparbuch für die Kleine oder irgendwas - es ist auch dein Kind!?
__________________
"Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! Entscheidet Euch, ehe es zu spät ist!"
Sophie Scholl
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Ungelesen 06.04.21, 09:12   #14
gibbisiggi
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@elise: 270,- € sind nicht viel, das stimmt. allerdings sind die 270,- € laut düsseldorfer tabelle (nach abzug des halben kindergeldes) korrekt, und ich muss auch an mein existenzminimum denken.

aber ich sehe meine tochter nicht so oft - und an mir liegt das ganz sicher nicht.
meine ex wohnt nunmal was weiter weg. hätte sie einfach mal ein bisschen willen gezeigt, dass ich meine tochter am wochenende mal sehe, oder auch nur mal mit ihr telefonieren kann, dann wäre ich auch bereit, den rückstand zu zahlen.

aber so eben nicht. und deswegen war meine ex auch damit einverstanden dass ich es nicht nachzahle.

ich sehe meine tochter vielleicht - wenn es mal hochkommt - alle 3 monate.
ja, richtig gelesen. alle 3 monate. und zwischendurch mal telefonieren ist nicht.
es kommen immer nur ausreden und ausflüchte. ich sehe und höre meine tochter im bestfall alle 3 monate!

genau das ist auch der grund, warum die alte nicht zum jugendamt geht. normal ist das ein mensch der über leichen geht. bei den anderen 2 kindern ist sie auch direkt zum jugendamt gelaufen.
macht sie in dem fall bei mir aber nicht, weil sie weiß, dass sie sich damit ins eigene knie schießt.
denn dann müsste sie alle 2 wochen die kleine zu mir bringen oder abholen, oder man trifft sich irgendwo in der mitte. und das wäre finanziell für sie wesentlich beschissener! und das weiß sie auch ganz genau!
ich bin es der eigentlich zum jugendamt sollte! mache ich aber nicht, weil mir ständig alle davon abraten.

wie gesagt, sollte durch die aktion meiner ex irgendwas vom finanzamt auf mich zukommen und ich muss das nachzahlen, gehe ich zum anwalt und lasse mich beraten. sollte das zu nichts führen, gehe ich zum jugendamt und meine ex kann sich darauf vorbereiten, dass man sich alle 2 wochen sieht.


nebenbei: ein sparbuch für meine tochter habe ich schon seit kurz nach ihrer geburt ^^


edit: kleiner nachtrag:
und wenn ich meine tochter sehe, bin ich es immer der sie holt und auch wieder nach hause bringt. ich bleibe ständig auf den fahrtkosten sitzen und das schon seit JAHREN!
240 Km hin, 240Km wieder zurück.
nach dem wochenende/oder ferien, wieder 240 Km hin und 240 Km zurück.
zwischendurch mal ein kleiner umweg zum hennesee und spazieren gehen oder so - biste mal locker bei 1000 Km.

ich fahre jedes mal 1000 Km um meine tochter zu sehen oder sie für ein paar tage zu haben.
ich bin es auch, der ihr den schulranzen gekauft hat, oder das fahrrad. da könnte ich tausend beispiele nennen.

über jahre hinweg blieb ich alleine auf den kosten sitzen, während sie hingegen sogar noch geld vom amt bekommen hat. ich glaube es heißt fahrgeld oder entfernungsgeld.
wie dem auch sei. Sie hat jahrelang geld vom amt kassiert um die hälfte der strecke mit dem zug zu fahren. keden monat kassierte sie 50,- € dafür.
jeden monat 50 öcken und ich habe nicht einen cent davon gesehen - bzw. sie hat sich nicht ein einziges mal in den zug gesetzt.
die hat die kleine einmal hierhin gebracht - aber nicht sie selbst, sondern ihr damaliger freund. und wenn die kleine mal abgeholt wurde (2 mal), dann auch wieder ihr damaliger freund. meine ex war nichtmal dabei.

ich hoffe ich konnte das jetzt mal etwas aufklären.

Geändert von gibbisiggi (06.04.21 um 09:24 Uhr)
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Ungelesen 06.04.21, 10:45   #15
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
aber ich sehe meine tochter nicht so oft - und an mir liegt das ganz sicher nicht.
meine ex wohnt nunmal was weiter weg. hätte sie einfach mal ein bisschen willen gezeigt, dass ich meine tochter am wochenende mal sehe, oder auch nur mal mit ihr telefonieren kann, dann wäre ich auch bereit, den rückstand zu zahlen.

aber so eben nicht. und deswegen war meine ex auch damit einverstanden dass ich es nicht nachzahle.
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Ungelesen 06.04.21, 17:50   #16
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Das Geld gehört Deiner Tochter und egal wie berechtigt eure Differenzen als Eltern sind, Du enthälst dieses Geld Deiner Tochter vor. Was die Mutter getan hat oder auch finanziell für Dich nachteilig gedreht hat, es spielt schlicht für den Anspruch Deiner Tochter keine Rolle.
DAS WEIß ICH DOCH!

aber nichtsdestotrotz habe ich meiner tochter immer alles gekauft und blieb/bleibe auf den fahrtkosten sitzen.
genau aus dem grund war meine ex auch einverstanden, dass es ok ist, dass ich den rückstand nicht nachzahle!

aber ich habe das gefühl, dass sie trotzdem jetzt an das geld möchte!


ich kann das schon unterscheiden. rein rechtlich muss ich das geld zahlen. ist schon klar!
habe ich auch nie bestritten.

meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.

so gesehen zahle ich durch meine unterhaltszahlungen IHRE schulden ab.
glaub' es oder nicht. ist leider so.

kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.


macht sie durch ihre steuererklärung irgendeinen unfug und ich soll das geld nachzahlen was ich zu wenig gezahlt habe - ok, dann zahle ich das nach.
ist kein problem.
gesetzlich kann ich dagegen nichts machen und ich verstehe das.

nur lasse ich mich nicht mehr ausnehmen wie eine weihnachtsgans!
wenn meine ex jetzt meint, eine linke nummer abzuziehen, nur um an das geld zu kommen, dann werde ich ihr mal die augen öffnen! und ihr wird es finanziell schlechter gehen.
leider gottes meiner tochter ebenfalls. und das ist der punkt, den du wahrscheinlich übersehen hast.
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Ungelesen 06.04.21, 18:55   #17
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen

meine ex hat übrigens eine kontopfändung.
...
kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund kann Dir das Forum nur wenig weiterhelfen und auch keine Absolution für Dein schlechtes Gewissen erteilen. Es gibt sicher auch an Deinem Wohnort einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht.
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Ungelesen 06.04.21, 21:00   #19
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Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Auf den Fahrtkosten bleibst du so oder so sitzen. Da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.
und wieso?

die eindeutige rechtslage besagt, dass ich alle 2 wochen meine tochter sehen kann.
meine ex und ich, uns die strecke teilen.

wir kommen uns also entgegen. treffen uns in der mitte und übergeben das kind.


deine aussage macht keinen sinn!

die kosten für die fahrten müssen geteilt werden!

Geändert von gibbisiggi (06.04.21 um 21:31 Uhr)
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Ungelesen 06.04.21, 21:45   #20
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Der BGH sieht das anders: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Dein Besuchsrecht hat nichts damit zu tun, dass die Mutter deine Tochter bringen oder abholen muss.

Falls du für deine Einschätzung Urteile findest, verlinke sie gerne.
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Ungelesen 06.04.21, 21:48   #21
Melvin van Horne
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Moin

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meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.
Das ist entweder Unkenntnis oder eine Ausrede. Ein P-Konto oder die Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Kindes sorgt dafür, dass das Geld dem Kind, dem es zusteht, zukommt.

Die Kindsmutter ist also so Pleite, dass ihr schon das Konto zugemacht wurde. Und trotzdem verzichtet sie großzügig auf das Geld, was eurer Tochter zusteht. Na toll.

Und genau um zu verhindern das Eltern aus Eigen- oder Blödsinn ihren Kindern das vorenthalten, was ihnen zusteht, gibt es den § 1614 Abs. 1 und mit ihm verbunden den § 138 BGB. Hier ist erklärt, das ein Verzicht auf laufenden Unterhalt nicht möglich und entsprechende Vereinbarungen nichtig sind. Deine Ex kann dich nicht in die Scheisse reiten. Sie kann und müsste nur dafür sorgen das du das zahlst, was du zahlen musst. Und das regeln keine Absprachen zu Lasten des Kindes, sondern das Gesetz.

Du bist nur von ihrem Wohlwollen abhängig, wenn ihr eure Absprache zu Lasten des Kindes nicht schriftlich festgehalten habt. Dann kann sie mit guter Aussicht auf Erfolg Nachzahlung des dem Kind rechtswidrig vorenthaltenen Unterhaltes fordern. Und zwar nicht in der Höhe irgendwelcher Absprachen sondern auf der Basis von Lohnzettel und der entsprechenden Tabellen. Und meiner Meinung nach sollte sie das auch tun. Weil es das ist, was Mütter eigentlich tun sollten. Handeln zum Wohle des Kindes.

Was ist bei euch eigentlich los? Du hast ein Kind gezeugt. Und nun möchtest du deiner Ex die Fahhrtkosten in Rechnung stellen die entstehen, wenn du dich herablässt deiner Pflicht zur Teilnahme an der Erziehung deines Kindes nachzukommen? Dazu sagt der § 1684 Abs. 1 BGB: „[…] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Da steht nichts von Fahrtkosten oder ähnlichem.

Es gibt Ausnahmen. Wenn die Fahrtkosten über 100 (?) € liegen, kann der die Grenze übersteigende Teil abgezogen werden. Dazu müsste das Auto bei einem Preis von 1,60 €/L ungefähr 13 Liter auf 100 Km verbrauchen. Besser sieht es aus, wenn du mit der Bahn fährst. Da könntest du deinem Kind vielleicht ´nen Zehner abknöpfen.

Vielleicht auch noch 32 € Auslöse vom Kindsunterhalt absetzen weil du ja während der Besuche nicht zuhause bist? Nicht zu vergessen die Spesen! Du würdest ja zu Hause Tütensuppe und preiswertes Dosengulasch verzehren und nicht das teure Essen an der Autobahnraststätte oder in der Mitropa. Da soll sich das Kind gefälligst an den Unkosten beteiligen an denen es ja schliesslich die Schuld trägt.

Ja, die Bedingungen eines "Trennungsvaters" sind nicht ideal. Aber daran hat das Kind keine Schuld und sollte es nicht ausbaden.

Diese Antwort wird dir nicht gefallen. Und nun frage dich mal, woran das wohl liegen mag.
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wenn ich das so lese kommt mir ja schon ein wenig das kotzen!

"Im allgemeinen hat der Elternteil Hol-Bring "Pflicht" bei dem das Kind nicht wohnt."

meine ex hat 3 jahre lang vom amt geld kassiert, um die hälfte der strecke zu fahren. jeden monat 50 euro. das sind für den zeitraum 1800,- €.
nebenbei hat sie die miete vom amt gezahlt bekommen.
dann bekam sie noch hartz4.
ich musste knapp 4000,- € für sie nachzahlen. 10 monate hartz4 die sie kassiert hat, weil ich zuviel verdient habe.
ich bin die ganzen jahre immer da runter gefahren und blieb auf allen kosten sitzen. jedes mal 1000 Km.
ich sehe die kleine höchstens alle 3 monate, meine ex verweigert mir regelrecht den kontakt, kann nicht mit ihr telefonieren.
ich darf immer nur blechen blechen blechen.
ich habe anfangs über einen zeitraum von 8 monaten (wo wir noch nicht zusammen wohnten), jeden monat 100,- € zuviel an unterhalt gezahlt. wieso hat das amt da nichts gesagt? wo sind meine 800,- €?
zahle ich auch nur einen cent zu wenig, kommen die sofart an und mahnen.

für das wohle des kindes!

ich kann dieses ganze bla bla nicht mehr hören. als vater wird man ständig nur in den arsch gefickt wohingegen die kindesmutter alle freiheiten der welt genießt und einfach gar nichts passiert.

lächerliches deutschland. ganz ehrlich.
es gibt gesetze die werde ich nie verstehen. frauen schreien immer nach gleichberechtigung!
wo ist denn unsere gleichberechtigung???
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Ungelesen 07.04.21, 08:12   #24
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du kannst das kind zu dir holen... dann ist sie unterhaltspflichtig (so sie hat), du kriegst geld vom amt etc. etc. wenn, dann kannst du vielleicht sagen: der elternteil, der das kind bei sich wohnen hat und erzieht wird in den "axx gefxx".

davon abgesehen: mit einem kleinen kind zu hause hast du sicher nicht alle freiheiten und kannst machen, was du willst. aber anscheinend hast du noch nicht lange mit einem kind zusammengelebt, sonst wüsstest du das.

und wenn du zu viel zahlst... das weiß doch keiner ... man kann doch gerne mehr bezahlen für sein eigen fleisch und blut - warum auch nicht? du erwartest jetzt nicht ernsthaft, dass das amt sich aufschreibt, wer seinem kind vielleicht mal monatlich bisschen mehr zahlt oder mal 100 euro zum geburtstag schenkt, auf dass es später vielleicht aufgerechnet werden könnte.

DU könntest übrigens auch zum jugendamt gehen und die sache regeln bzw. klären lassen.
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Ungelesen 07.04.21, 08:34   #25
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Moin,

du hast jedes Recht dich selbst um deinen Scheiss zu kümmern. Du darfst jederzeit das zehnfache des vom Amt festgelegten Unterhalts zahlen. Denn das Amt legt nur den Mindestunterhalt fest. Wenn du aber sagen würdest "ich verdiene gut und ich möchte das mein Kind angemessen daran beteiligt wird. Warum sollte das Jugendamt da einschreiten? Ganz im Gegenteil. Das Jugendamt wäre hoch erfreut, wenn da ein Vater wäre der auch nach der Trennung sein möglichstes tut damit sein Kind die bestmögliche Unterstützung erhält.

Wie schon geschrieben hast du nicht nur die Pflicht zum Umgang mit dem Kind sondern auch das Recht. Und wenn man dir das recht verweigert, kann das Jugendamt da eingreifen.

Wenn du für sie etwas nachzahlen musstest, dann wäre das Ehegattenunterhalt gewesen. Das hat mit Kindesunterhalt nichts zu tun. Auf gar keinen Fall hast du ihr Hartz 4 nachgezahlt, weil du zu viel verdient hast. Das ist kompletter Unsinn. Wahrscheinlich habt ihr bei Hartz 4 "gemauschelt" und seid erwischt worden.

Und wenn die Nachzahlung doch für das Kind war, dann deshalb, weil du bis dahin nicht das gezahlt hattest was du nach deinem Einkommen hättest zahlen müssen. Und da schreitet, wenn es davon Kenntnis bekommt, das Jugendamt ein. Denn das Jugendamt, der Name lässt es vermuten, kümmert sich um die Belange des Kindes, wenn die Eltern nicht willens oder in de Lage sind, das selbst zu tun.

Das Jugendamt ist nicht dafür da, Probleme die du mit deiner Ex oder deinem Leben hast zu lösen. Deren Aufgabe ist es dafür zu sorgen, das Elternteile sich nicht einfach verpissen können sondern zumindest in finanzieller Hinsicht der Verantwortung gerecht werden die sie als Eltern eben haben.

Ich kann natürlich nachvollziehen das man bestimmte Gesetze nicht versteht. Auch da kann ein Gespräch mit dem Jugendamt Klärung bringen.

Was ich nicht nachvollziehen kann ist "lächerliches Deutschland". Wäre dir denn ein Land lieber wo du dein Kind mit Almosen nach deinem Belieben abspeisen oder dich einfach verpissen könntest ? Dir vielleicht. Aber deinem und viele anderen Kindern sicher nicht.
Gleichberechtigung? Du hast doch das Recht dich um das alleinige Sorgerecht zu bemühen. Aber wenn ich mir dein Wehklagen um ein paar Kröten so anhöre komme ich zu dem Schluss, das das nichts für dich ist.
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Ungelesen 07.04.21, 08:52   #26
gibbisiggi
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ich hatte mein kind schon lange genug bei mir.
und auch früher schon war ich ziehvater und war lange genug alleine mit dem kind.
ich weiß sehr gut wie das ist und wie sehr das einschränken kann. mir braucht da keiner was zu erzählen.
aber kinder werden auch älter und dementsprechend auch selbstständiger.


ich versuche ja meinen/unseren scheiß selber zu klären und das jugendamt rauszuhalten.
meine EX ist das problem, weil sie mich einfach nicht mit meiner tochter telefonieren läßt, nie das kind hier runter bringt oder mal abholt.
wieso werde ich hier so angeflamed????

und doch, ich habe damals ihre hartz4-sätze nachzahlen müssen. das war der zeitraum direkt nach der trennung, wo meine tochter noch nicht 3 jahre alt war und in den kindergarten ging!
das waren 10 monate, und in dem zeitraum hat meine ex hartz4 bezogen, und genau für die 10 monate musste ich nachher aufkommen!
ich war im schichtdienst und habe dementsprechend gut verdient.
das waren 3800,- € und ein paar zerquetschte!

ich war selber noch mit meiner ex beim sozialamt und die haben mir das nochmal ganz deutlich erklärt!
also unterstell' mir hier nicht, dass ich lügen würde!

und komm mir hier nicht mit "den paar kröten".

wenn ich hier alles auflisten würde, ginge das in die zehntausende! und ich meine damit nicht die unterhaltszahlungen!


wie oben bereits geschrieben, haben meine ex und ich uns ja darauf geeinigt was das finanzielle angeht! sie ist damit einverstanden, weil sie ganz genau weiß, dass sie es eigentlich ist, die MIR geld schuldet!
mir ging es nur darum, warum sie auf einmal meine adresse für ihre steuererklärung in verbindung mit meiner tochter haben wollte, und ich das gefühl habe, dass sie so hintenrum dann doch an das geld kommen möchte!
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Ungelesen 07.04.21, 08:58   #27
csesraven
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
meine ex hat 3 jahre lang vom amt geld kassiert, um die hälfte der strecke zu fahren. jeden monat 50 euro. das sind für den zeitraum 1800,- €.
Das hast du schwarz auf weiß?
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Ungelesen 07.04.21, 09:18   #28
gibbisiggi
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Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Das hast du schwarz auf weiß?
wieso ich? meine ex hatte das beantragt. und wo wir mal zusammen beim sozialamt waren, wurde das da auch erwähnt.
ich kann dir nicht mehr genau sagen wie das heißt. fahrgeld, entfernungsgeld, mehrbedarf oder schlag mich tot.
auf jeden fall hat sie monatlich zusätzlich irgendwas mit 50,- € bekommen als fahrtkosten.
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Ungelesen 07.04.21, 10:00   #29
Steuerkartoffel
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Ungelesen 07.04.21, 14:55   #30
Melvin van Horne
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Moin,

ich glaube du hast das System nicht verstanden. Du zahlst keinen Kredit ab. Du zahlst Unterhalt! Da gibt es einen gesetzlich festgelegten Unterhalt. Der richtet sich nach deinem Einkommen und den schuldest du deinem Kind. Wenn du mehr zahlst, ist das deine Sache. Aber das bedeutet natürlich nicht, das du damit eine Art Guthaben erwirbst.

Die Mutter muss dir den Umgang mit dem Kind ermöglichen. Das tut sie, in dem sie dir Besuchsrechte und Besuchsmöglichkeiten einräumt. Zu mehr ist sie nicht verpflichtet. Verweigert sie die das, kannst du dagegen vorgehen.
Damit es nicht dazu kommt das ein Elternteil nach der Trennung von seinem Recht auf Umgang mit seinem Kind nur mit großen Schwierigkeiten und Kosten in Anspruch nehmen kann, haben beide Eltern das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit hättest du den Umzug verhindern können.
Aber du warst offenbar nicht verheiratet und hast dadurch diese Rechte eben nicht. Ihr hättet das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Du häöttest auch gegen ihren Willen die Mitsorge beantragen können. All das ist nicht passiert. So hast du nur ein Umgangsrecht und eine Zahlpflicht.

Wie schon gesagt. Die Kindsmutter braucht deine Adresse, die Steuererklärung oder sonstwas nicht, wenn sie dir einen mitgeben will. Wenn es über diese (für mich sehr fragwürdige) Absprache auf ausstehenden Unterhalt zu verzichten keine schriftliche Vereinbarung gibt, spricht nichts dagegen, den ausstehenden Unterhalt von dir einzufordern. Die Gesetze legen ganz klar fest, in welcher Höhe du Unterhalt zahlen musstest. Und wenn du das Geld überwiesen hast, kannst du belegen, wie viel du gezahlt hast. Die Differenz kann sie Namens den Kindes einfordern. Und wenn du das Geld bar ohne Beleg oder in "Sachleistungen" bezahlt hast, dann ist es fast sicher weg.

Unterhalt ist grundsätzlich als Geld zu zahlen, Das regelt das BGB. Ausnahmen (sog. Naturalunterhalt) sind nur zulässig, wenn besondere Umstände das rechtfertigen. Die Behauptung "Sonst hätte die das für sich ausgegeben" führt, da kaum nachweisbar, selten zum Erfolg. Der Spielraum was die Mutter mit dem Unterhalt macht, ist sehr groß.

All das andere, alles das was du für dein Kind getan und gezahlt hast ist das, was Väter für ihre Kinder eben tun. Einen Orden oder einen Rabatt auf den Unterhalt gibt es dafür nicht. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Zitat "6000 Euro im Jahr kosten Kinder, bis sie sechs Jahre alt sind. Zwischen 6 und 12 Jahren sind es dann 7000 Euro und bis zur Volljährigkeit etwa 8500 Euro im Jahr." Du hast 200 im Monat gezahlt. Das macht im Jahr 2400 € Die Hälfte liegt bei 3.500 € Verstehst du nun, was ich mit die paar Kröten meine?

Also. Du kannst deiner Ex ganz beruhigt deine Adresse geben. Wenn sie dir einen reindrehen will, braucht sie die nicht.
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Ungelesen 07.04.21, 21:19   #31
richardhe
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Zitat:
Ich hoffe jemand kann mir da helfen. Was habe ich mit ihrer Steuererklärung zu tun und wozu möchte die meine Adresse haben?
Zitat:
mir geht es darum, wieso sie bei ihrer steuererklärung meine adresse haben will?
Die Frage war ja das mit der Steuererklärung, warum Sie deine Adresse möchte.

Wenn Sie eine Steuererklärung macht, muss Sie Ihr Kind angeben und natürlich auch den Vater, der ja in deinem Fall nicht unbekannt ist, da du es ja bist.
Sie muss natürlich auch den Wohnort des Vaters angeben genauso wie des Kindes...

Mehr muss Sie/kann Sie in der Steuererklärung über dich sowieso nicht angeben, es sei denn ihr seid verheiratet.

Vielleicht arbeitet Sie ja und muss durch Kurzarbeitergeld (Corona) eine Steuererklärung abgeben, was ja dann Pflicht ist und deswegen kommt Sie jetzt erst zu Dir.

Das ist also ganz normal und Sie will dir wahrscheinlich nichts böses... (was mit einer Steuererklärung von Ihrer Seite mit Dir nach meiner Kenntnis nicht möglich ist), da Sie ja keine finanziellen Angaben bei der Steuererklärung über dich angeben kann.


Zitat:
Seit meine Tochter 6 jahre alt ist, hätte ich 270,- € zahlen müssen.
Überwiesen hatte ich lediglich immer nur 200,- €.
Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.

Geändert von richardhe (07.04.21 um 21:26 Uhr)
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Draalz (08.04.21)
Ungelesen 07.04.21, 22:55   #32
gibbisiggi
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Zitat:
Zitat von Steuerkartoffel Beitrag anzeigen
Alles in allem denke ich, wird ein Anwalt die günstigere Lösung werden. Da ist wenigstens alles hieb- und stichfest und dein Kopf ist wieder frei für das wirkliche Leben.
ich denke auch
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Ungelesen 08.04.21, 00:17   #33
csesraven
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Zitat:
Zitat von richardhe Beitrag anzeigen
D
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
Das geht nicht:
Zitat:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Draalz (08.04.21)
Ungelesen 08.04.21, 09:36   #34
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Moin,

ich habe mal nachgefragt. Die Kollegin hat mir das so erklärt. Der Unterhalt dient der Deckung der laufenden Kosten des Kindes. Und das Geld steht dem Kind zu. Die Mutter kann nicht auf laufenden Unterhalt verzichten. Also zum Beispiel sich mit dem Vater auf eine Zahlung von 200 € einigen, wenn der Vater monatlich 270 zu zahlen hätte. Eine solche Vereinbarung wäre von Anfang an nichtig. Sind aber Rückstände aufgelaufen ist ja in der Zeit in der zu wenig gezahlt wurde der laufenden Bedarf des Kindes trotzdem gedeckt worden. Hier kann die Mutter auf eine Nachzahlung verzichten.
Der Punkt ist nun, ob es über diesen Verzicht eine schriftlich festgehaltene Einigung gibt. Gibt es die nicht, kann die Mutter jederzeit den ausstehenden Betrag einfordern. Allerdings sind die Erfolgsaussichten wohl nicht sehr hoch. Es gibt Fälle, wo es geklappt hat. Aber häufiger gilt wohl "Wenn sie keinen Unterhalt gefordert haben, dann haben sie auch keinen gebraucht". Und nach einem Jahr ist der Anspruch wohl ohnehin verwirkt.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Frage Unterhaltsvorschuss. Es gibt Experten die einigen sich das der Vater weniger zahlt als er müsste und die Mutter holt sich noch etwas vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt kann und wird sich den Vorschuss sehr wohl vom Vater zurückholen.
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Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
meine ex hat 3 jahre lang vom amt geld kassiert, um die hälfte der strecke zu fahren. jeden monat 50 euro. das sind für den zeitraum 1800,- €.
Das hast du schwarz auf weiß?
Das ist doch Pfennigfuchserei.
Vertragt und versteht euch zum Wohle des Kindes, der Rest ist doch Scheissegal.

Was bringt es irgendjemanden die Mutter des Kindes wegen 50€ Fahrtgeld irgendwo zu verpfeifen... Du kannst so Informationen ja sammeln, aber das sind doch Streitigkeiten die lächerlich sind... Sie hat ja auch ein Kind zu versorgen und ist alleinerziehend, da finde ich die Unterstützung seitens des Staates eh zu gering, wenn man bedenkt wie "nichtdeutsche" behandelt werden.
Aber wegen nem 50er die "Beziehung" zwischen Mutter und Kind zu gefährden würde ja überhaupt nicht logisch sein, es sei denn, es ist einem eh egal...


Wenn man dir wirklich einen Strick umlegen will, dann kannst du ja einen Anwalt dazu holen, aber sie wollte lediglich die Adresse des Vaters vom Kind für die Steuererklärung.

Ich würde sagen runterkommen, das Kind hat Vorrang, so kleine Streitigkeiten zum Wohle des Kindes an einen vorbeirasseln lassen und Kopf frei bekommen.
Auch das Kind merkt wenn etwas im Kopf herumschwirrt.

Und du kannst immer noch handeln wenn Sie dir wirklich etwas böses will, vielleicht will sie dich auch nur provozieren, aber scheiss doch einfach drauf...

Das Kind ist das Wichtigste...

Und wenn mal die Jahre vergehen und du zurück schaust und weißt was im Leben wichtig ist, dann kannst du stolz sein, nicht auf so kleine Sticheleien reagiert zu haben.
richardhe ist offline  
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