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[Brisant] Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

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Ungelesen 15.04.21, 08:54   #1
Klopperhorst
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Standard Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Zitat:
Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.

Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Regelung war auf fünf Jahre begrenzt

Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
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Auf Grund dessen das ein einheitliches Bundesgesetz kaum durchsetzbar sein wird kann man also aufatmen. Der Spuk ist vorbei !

Interessant wird das Ganze beim Thema Differenznachzahlungen. Die werden jetzt rückwirkend fällig. Wohl dem, der die eingesparte Differenz nicht ausgegeben sondern zurückgelegt hat.

Geändert von Klopperhorst (15.04.21 um 10:16 Uhr)
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Ungelesen 15.04.21, 11:49   #2
karfingo
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Da ich immer noch hier wohne und keineswegs umzog - keine Differenznachzahlung!
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Draalz (15.04.21)
Ungelesen 15.04.21, 12:21   #3
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Hier etwa ausführlicher



Zitat:
BundesverfassungsgerichtBerliner Mietendeckel verfassungswidrig
Stand: 15.04.2021 10:36 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter.
Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Damit hatte die Klage von 284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.
1,5 Millionen Wohnungsmieten eingefroren
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig; das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren - und zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.
Immobilienwirtschaft begrüßt Beschluss
Die FDP, die gegen den Mietendeckel vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, begrüßte die Entscheidung der Richter. "Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung", sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer nach dem Beschluss. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: "Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen."
Auch die Immobilienwirtschaft begrüßt die Karlsruher Entscheidung. "Endlich besteht Rechtssicherheit", sagte die Vorsitzende der Region Ost des Dachverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Stefanie Frensch, der Nachrichtenagentur dpa. Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten immer wieder angemahnt hätten, sei nun auch höchstrichterlich bestätigt: "Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel." Das Angebot an Mietwohnungen sei stark eingebrochen, und es sei selten so schwer gewesen, in Berlin eine Wohnung zu finden.
Mieterbund: "Ein Weckruf an den Bundesgesetzgeber"
Besonders schlimm sei, dass der Deckel nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt habe, sagte Frensch. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen hätten weniger zahlen müssen. "Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung", sagte sie. Langfristig müsse es nun Impulse für Planungs- und Baubeschleunigung geben, damit sich die Mietmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten nachhaltig entspannten.
Der Deutsche Mieterbund fordert den Bund nach der Entscheidung der Verfassungsrichter dazu auf, endlich zu handeln. Die Entscheidung sei bitter, "aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen", teilte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, mit.
Vonovia verzichtet auf Nachzahlungen
Der Immobilienkonzern Vonovia teilte inzwischen mit, auf Mietnachzahlungen in der Hauptstadt verzichten. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist folgerichtig, auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen", sagte Vonovia-Chef Rolf Buch. "Wir haben uns entschieden, keine Mieten nachzufordern, die uns jetzt aufgrund der Entscheidung rechtlich zustehen würden", sagte er.
Den Mietern sollten "keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen". Vonovia verzichte demnach auf Mietnachforderungen in einer Höhe von rund zehn Millionen Euro.
Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
Um die Preissteigerung auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu bremsen, hatte der Senat den Mietendeckel beschlossen. Ab November 2020 mussten dadurch Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, gesetzlich gesenkt werden. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
Aktenzeichen: 2 BvF 1/20 u.a.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Ob es einen gefällt oder nicht, dieses Urteil war fast zu erwarten.

Denke, dass man sich mit diesem Urteil das Volkbegehren Enteignung sparen kann, da dies mit diesem Urteil meiner Meinung nach hoffnungslos ist..i
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
gerhardal ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.04.21, 12:32   #4
Klopperhorst
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Zitat:
Mietendeckel gekippt - was jetzt auf Mieter zukommt

Das Bundesverfassungsgericht kippt den Berliner Mietendeckel. Was das für Mieter bedeutet und ob eine Staatshaftungsklage Sinn ergeben kann, erklärt Staats- und Verfassungsrechtler Professor Ulrich Battis.

WELT: Zugeschaltet ist Professor Ulrich Battis, er ist Staatsrechtler an der HU Berlin. Schönen guten Tag.

Ulrich Battis, Staats- und Verfassungsrechtler: Guten Tag, Frau Pochhammer.

WELT: Also das Gesetz ist jetzt nicht nur in Teilen falsch, sondern es ist für nichtig erklärt worden. Es ist ein ziemlich vernichtendes Urteil für ein eigentlich als Vorzeigeprojekt gestartetes Gesetz, oder?

Battis: Ja, aber das war zu erwarten.

WELT: Warum war das zu erwarten?

Battis: Nun, weil evident war, dass man gesagt hat, wir stützen uns auf eine Kompetenz fürs Wohnungswesen. Aber in der Sache hat man Mietrecht gemacht, und zwar, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, und man hat die nach bürgerlichem Recht schon bestehende Mietpreisbremse noch einmal gedeckelt. Übertragen durch einen Mietpreisdeckel eben. Und die Länder dürfen nicht das regeln, was der Bund abschließend schon geregelt hat.

WELT: Können Sie sich vorstellen, warum der Berliner Senat gedacht hat, er kommt trotzdem damit durch? Wie wurde da argumentiert?

Battis: Man hat gesagt: Der Mietendeckel ist öffentliches Recht. Das ist Wohnungswesen. Eine andere Kompetenz, die die Länder auch haben, während eben die Mietpreisbremse bürgerliches Recht ist, und nur dafür habe der Bund die Kompetenz. Und das hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, weil es gesagt hat: Im Kern ist das, was euer Gesetz enthält, nichts anderes als noch mal eine Zuspitzung der bürgerlich rechtlichen Regeln, und dafür habt ihr keine Kompetenz.

WELT: Welche konkreten Folgen wird dieses Urteil jetzt haben, vor allem für die Mieter hier in Berlin?

Battis: Da die bisherigen Regelungen verfassungswidrig sind, nichtig, und zwar rückwirkend, wird es dazu kommen, dass man die Verträge wieder anpassen muss, das heißt, die gedeckelten Preise gelten nicht, sondern es gelten die nach dem vorher bestehenden Recht geltenden Preise. Das hat aber auch der Senat gewusst. Das hat die damalige Bausenatorin Lompscher mehrfach gesagt. Das zeigt ja auch, dass sie bewusst in dieses Risiko hineingegangen ist. Sie hat mehrfach gesagt: Bitte gebt das Geld nicht aus, was ihr spart, tut es auf ein Konto. Und wenn das Gesetz gekippt wird, dann müsst ihr wieder mehr bezahlen. Genau das ist eingetreten. Der Senat ist sehenden Auges in diese vernichtende Situation hineingegangen.

WELT: Und genau deswegen wird es sicherlich auch einige Mieter geben, die jetzt versuchen werden, zu klagen und zu sagen: Nein, das waren falsche Versprechen, die hier gemacht wurden. Das wollen wir nicht zurückzahlen. Hätte das Erfolgsaussichten?

Battis: Nun in Betracht käme jetzt eine Staatshaftungsklage. Das wird sehr schwierig sein, weil das Gesetz ja nicht gezielt für Einzelne gelten sollte, sondern ganz generell. Also Staatshaftungsklagen halte ich für sehr schwierig. Das wird sicher versucht werden. Aber ich denke, das wird nix.

WELT: Gäbe es irgendeine andere Möglichkeit für die Mieter, da noch drum herumzukommen, zu sagen: Also wir bleiben jetzt bei den Mieten, die wir jetzt abgeschlossen haben, und gehen eben nicht mehr zurück zu den alten?

Battis: Ich sehe das nicht. Man könnte mit Vertrauensschutz operieren. Aber da ja der Senat selber, die Senatorin, mehrfach erklärt hat: Verlasst euch nicht darauf, das Ganze kann beim Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Wir betreten Neuland. In der Situation kann man sich nicht darauf verlassen, dass es so bleibt, wie es eben vom Senat gedacht war.

WELT: Könnte das jetzt auch noch irgendwelche Folgen für den Senat haben, da Sie ja auch gesagt haben, er sei ja sehenden Auges in diese Katastrophe reingelaufen?

Battis: Natürlich wird das Folgen haben. Das ist gar keine Frage. Man muss doch sehen, der Mietendeckel ist eingeführt worden als Konzept der SPD, um das in Berlin auch laufende Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“, um das gewissermaßen zu unterlaufen. Und politisch ist passiert: Die Linke innerhalb der Koalition hat dieses Gesetz gekapert und verschärft in den Verhandlungen. Der ursprüngliche Entwurf war ja viel milder. Aber die Warnungen, die von Anfang an da waren, sind einfach ignoriert worden. Insofern ist vor allen Dingen der Regierende Bürgermeister, der nicht diese radikale Lösung ursprünglich wollte, der ist gestärkt. Die SPD ist ein bisschen gestärkt, aber für die Linke ist es eine klare Absage.

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Nicht unwichtig, gerade für Mieter, auf die nun Nachzahlungen zukommen.
Klopperhorst ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.04.21, 12:52   #5
Kirkwscks4eva
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Ich kann für die betroffenen Mieter nur hoffen dass sie das Geld beiseite gelegt haben. Ansonsten bitte pronto Ratenzahlung bei dem Vermieter beantragen.

Werden jetzt eigentlich für die Stümperei beim Berliner Senat die (richtigen) Köpfe rollen? Na wohl eher nicht. Wie schon beim Florian dies nicht geschehen ist.
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.04.21, 16:56   #6
bollberg1
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vonovia will auf rückzahlungen verzichten.
anders sieht es bei deutsce wohnen aus.
Zitat:
Nach Mietendeckel-Aus
Deutsche Wohnen fordert Mietnachzahlungen


Der Mietendeckel wurde gekippt – nun können Vermieter Nachzahlungen der Miete verlangen. Auch der Konzern Deutsche Wohnen will darauf nicht verzichten.

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen Deutsche Wohnen Aktie will nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel auf Nachforderungen an Mieter nicht verzichten. "Keine Mieterin und kein Mieter der Deutsche Wohnen wird durch die Entscheidung die Wohnung verlieren", teilte das Unternehmen am Donnerstag in Berlin mit.

"Auf den Ausgleich der Außenstände komplett zu verzichten, würde jedoch unseren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Eigentümern nicht gerecht werden." Das Bundesverfassungsgericht hatte das im Februar 2020 in Kraft getretene Mietendeckelgesetz am Donnerstag für nichtig erklärt. Auf viele Mieter in Berlin kommen damit Nachzahlungen zu.

"Für die Begleichung des Restbetrags bieten wir zahlreiche Möglichkeiten an, die der finanziellen Lage der Mieterinnen und Mieter flexibel Rechnung tragen", kündigte Deutsche Wohnen an. Dem Konzern gehören in Deutschland mehr als 155.400 Wohnungen, rund drei Viertel davon in Berlin. "Etwa 80 Prozent unserer Mieter erwarten im Durchschnitt weniger als 500 Euro an Rückforderungen", so ein Sprecher des Unternehmens. Im Durchschnitt seien es insgesamt 430 Euro pro Mieter.

Deutsche Wohnen will höhere Dividende ausschütten

Der Berliner Mietendeckel hat bei der Deutsche Wohnen 2020 jedenfalls Spuren hinterlassen – wenn auch nur leichte. Die Vertragsmieten verharrten mit 837,6 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres, wie das Dax-Unternehmen bereits Ende März mitteilte. Die Bestandsmiete im Gesamtportfolio ging aufgrund des Berliner Mietendeckels um 4,1 Prozent auf durchschnittlich 6,70 Euro pro Quadratmeter zurück.

Der operative Gewinn ging leicht um 1,6 Prozent auf rund 544 Millionen Euro zurück. Die Dividende soll dennoch auf 1,03 Euro je Aktie erhöht werden. Darüber wird Anfang Juni 2021 auf der Hauptversammlung entschieden. Was eine Dividende ist, lesen Sie hier.

Ein Jahr zuvor hatte Deutsche Wohnen 90 Cent pro Aktie ausgeschüttet. Das Periodenergebnis betrug 1,54 Milliarden Euro. Das waren 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr.
Deutsche-Wohnen-Konkurrent will auf Nachzahlungen verzichten

Der Wohnungskonzern Vonovia Vonovia Aktie, der in Berlin etwa 42.000 Wohnungen besitzt, will dagegen auf Mietnachforderungen verzichten, wie das Unternehmen in Bochum mitteilte.

Den Mietern sollten "keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen", sagte Vorstandschef Rolf Buch am Donnerstag laut Mitteilung
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natürlich sind die dividenten wieder wichtiger als der kleine bürger. das lässt einen vonovia richtig sympathisch erscheinen.
bollberg1 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
Draalz (15.04.21), karfingo (15.04.21)
Ungelesen 15.04.21, 17:30   #7
karfingo
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Noch steht die Androhung der Enteignung ins Haus.
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Draalz (15.04.21)
Ungelesen 15.04.21, 21:02   #8
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Vonovia verzichtet (das finde ich sehr löblich) und ist trotzdem der böse Vermieter-Verein der in Berlin mit enteignet werden soll wenn RRG dies dort durchbekommen sollten.
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Ungelesen 15.04.21, 23:08   #9
karfingo
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Soll wohl ein geschickter Schachzug sein, der Verzicht, um aus der Enteignungsfalle zu schlüpfen?
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Draalz (16.04.21)
Ungelesen 16.04.21, 08:09   #10
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Wieso sollte ein Vermieter auf die Nachzahlungen verzichten ? Das der Deckel eventuell vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird wussten alle von Anfang an. Der Berliner Senat hat mehr als einmal offiziell angemahnt, das eingesparte Geld NICHT auszugeben, sondern bis eine Rechtssicherheit vorhanden ist zurückzulegen.
Sprich der Senat war sich im Klaren das die Bremse auf sehr wackeligem Rechtsgrund steht, bzw. auf gar keinem Grund und man die Konfrontation mit dem Bundesverfassungsgericht einkalkulieren muss.
Wer das Geld da noch rausgeballert hat, hat jetzt halt Pech gehabt. Da braucht mir der Mieterbund mit Floskeln wie "moralischen Anstand" und "Fairness" nicht zu kommen.

Geändert von Klopperhorst (16.04.21 um 08:24 Uhr)
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Ungelesen 16.04.21, 09:43   #11
Kirkwscks4eva
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Na wenn der Berliner Senat alles schon vorher so genau wusste wieso veranstalten sie dann so einen Mist?
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.04.21, 10:13   #12
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Na wenn der Berliner Senat alles schon vorher so genau wusste wieso veranstalten sie dann so einen Mist?
So im Nachhinein betrachtet vielleicht mit dem Hintergedanken, das Thema medienwirksam als Bundesgesetz platzieren zu können. Denn jetzt wird ja ein bundesweiter Deckel gefordert und an der CDU/CSU/FDP appelliert mitzumachen.
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Ungelesen 18.04.21, 11:07   #13
Klopperhorst
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Zitat:
Berlin will gebeutelten Mietern finanziell aushelfen

Hunderttausenden Mietern in der Hauptstadt droht ein böses Erwachen. Der rot-rot-grüne Mietendeckel in Berlin ist verfassungswidrig. Der Senat rechnet mit 40.000 Berlinern, die Unterstützung brauchen.

Das Aus des Berliner Mietendeckels hat weitreichende Folgen für alle Betroffenen. Nachdem das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist, stehen viele Mieterhaushalte vor einer Nachzahlung. Denn ein Teil des Mietendeckel-Gesetzes sah ab November 2020 eine Absenkung der Nettokaltmiete vor, wenn diese mehr als 20 Prozent über einem vom Senat festgelegten Preistabellenwert lag. Das ist seit dem Beschluss aus Karlsruhe hinfällig.

Bereits am Donnerstag hatte die Berliner Senatsverwaltung angekündigt, Mieter unterstützen zu wollen, die mit einer Nachzahlung finanziell überfordert sein könnten. WELT AM SONNTAG liegt nun eine Schätzung des Senats für Stadtentwicklung und Wohnen über die Zahl der möglicherweise betroffenen Haushalte vor. Grundlage ist eine angenommene Gesamtzahl von 340.000 Mietern, die zwischenzeitlich von einer Absenkung profitiert haben dürften.

„Wenn man davon ausgeht, dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen, sprächen wir im Bereich der Absenkung von rund 34.000 potenziell Betroffenen“, heißt es in einer Ersteinschätzung des Stadtentwicklungssenats.

57.000 Fälle von „Schattenmieten“

Das ist jedoch nicht alles. Der Mietendeckel hatte auch Neuvertragsmieten auf den Stand von Juni 2019 eingefroren. Seitdem legten viele Vermieter ihren Neumietern einen Vertrag mit einer sogenannten „Schattenmiete“ vor: Wenn das Gesetz kippen sollte, sei demnach eine höhere Miete zu zahlen. Angenommen werden 57.000 Neuvermietungen in diesem Zeitraum.

„Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5700 Mietverhältnisse“, lautete es weiter in der Senats-Ersteinschätzung. „Insgesamt gehen wir also von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten“, heißt es weiter.

Der Berliner Mieterverein schätzt den monatlichen durchschnittlichen Absenkungsbetrag seit November auf 200 Euro. Würde man diesen Betrag hochrechnen, könnte auf den Berliner Haushalt also eine Belastung in Höhe von acht Millionen Euro zukommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Berliner Mietendeckel mit der Begründung gekippt, dass Regelungen auf Landesebene hierzu unzulässig seien.

Quelle : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dieser Schritt war absehbar. Die Sozialismusexperimente zahlt schließlich nicht Berlin selbst. Das machen die Steuerzahlesel aus Bayern, BaWü und Hessen. Und all die Mieter, die die Differenzbeträge in weiser Voraussicht aufgespart haben, schauen jetzt in die Röhre. Hätten die Kohle ja doch anderweitig ausgeben können.
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Kirkwscks4eva (18.04.21), Sonicsnail (18.04.21)
Ungelesen 18.04.21, 12:12   #14
Kirkwscks4eva
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Das ist wieder so typisch RRG Berlin. Die wissen dass ihr Mietendeckel vom Gericht gekippt wird, weil das ganze Bundesrecht ist und nicht Landesrecht und nun tun sie so als wären die anderen Schuld (CDU/FDP) und tun mit den betroffenen Mietern betroffen und der Steuerzahler soll es wieder einmal richten.
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.21, 15:50   #15
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Senat beschließt Überbrückungsdarlehen für Mieter

Der Berliner Senat hat am Dienstag Hilfen für Mieterinnen und Mieter beschlossen, die nach dem Mietendeckel-Aus ihre Nachzahlung nicht leisten können. Die "Sicher-Wohnen-Hilfe" soll als zinsloses Darlehen gewährt werden.

Der Berliner Senat hat am Dienstag Liquiditätshilfen für Mieterinnen und Mieter beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt hatte. Wer seine Mietrückzahlung nicht leisten könne, werde "nicht im Stich gelassen", sagte Bausenator Sebastian Scheel (Linke) nach der Senatssitzung.

Zinslose Darlehen über Investitionsbank

Wer wohngeldberechtigt sei, solle sich mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzen, sagte Scheel. Dort werde geprüft, ob die Nachforderungen der Vermieter im Rahmen des Wohngeldbezugs übernommen werden können.

Wer nicht wohngeldberechtigt sei oder Transferleistungen beziehe und die Rückzahlung nicht leisten könne, solle durch die "Sicher-Wohnen-Hilfe" des Senats ein Verwaltungsdarlehen bekommen. Voraussetzung sei ein maximales Nettoeinkommen von 2.800 Euro monatlich bei einem Ein-Personen-Haushalt.

Das Darlehen soll unbürokratisch von der Investitionsbank Berlin (IBB) ausgezahlt werden. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die "in der Regel" zurückzuzahlen sind, so der Senat. Sollten Mieter unverschuldet in die Lage kommen, das Geld nicht zurückzahlen zu können, kann das Darlehen zumindest teilweise in einen Zuschuss umgewandelt werden. Für den Antrag braucht man eine Kopie des Mietvertrags, eine Bescheinigung über die Höhe der Rückzahlung und eine eidesstattliche Versicherung, dass man nicht in der Lage ist, diese Rückzahlung zu leisten.

Schnelle Klärung notwendig

Scheel appellierte an alle Mieterinnen und Mieter, die Modalitäten einer Nachzahlung schnell mit dem Vermieter zu klären, denn die Mieten müssten bis zum 1. Mai nachgezahlt werden. Außerdem solle man sich Rat bei den Mieterberatungen einholen. Zugleich forderte er die Vermieter auf, auf ihre Forderungen zu verzichten.

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Finde ich gut. Ein zinsloser Kredit. Vor allem auch für "Gutverdiener" mit einem Jahreseinkommen von bis zu 50k Brutto. 1A ! Die finanzieren keine armen Leute, sondern für Berliner Verhältnisse Gutverdienende. Also das grün-linke Klientel, das in den angesagten Gegenden Berlins zu Hause ist und die Einsparungen verprasst hat.


Witz am Rande :

Was hat ein Münchner, das ein Berliner nicht hat ? Eine Eigentumswohnung in Berlin !
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