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[Recht & Politik] Justizreform in Polen: EuGH entscheidet im Richter-Streit

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Ungelesen 24.06.19, 11:35   #1
Wornat1959
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Standard Justizreform in Polen: EuGH entscheidet im Richter-Streit

Zitat:
Justizreform in Polen
EuGH entscheidet im Richter-Streit

Polen liegt seit Jahren im Clinch mit der Europäischen Union. Vor allem eine umfassende Gerichtsreform wird von der EU-Kommission weitgehend negativ bewertet. Heute wird der Europäische Gerichtshof dazu das erste endgültige Urteil fällen. Er wird wohl einen Teil der Gerichtsreform verwerfen.

Von Florian Kellermann


(eingebetteter Audiobeitrag: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
Das Parlament hat am Obersten Gericht in Warschau eine neue Kammer eingerichtet, die sich nur mit Disziplinarverfahren gegen Richter beschäftigt. (Imago/ Heike Bauer)

Die polnische Regierung hat nach und nach alle Bereiche des Gerichtssystems wesentlich verändert. Es begann mit dem Verfassungsgericht, dann folgte die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Das Verfassungsgericht ist nach den Reformen fest in der Hand von Richtern, die der rechtskonservativen Regierungspartei PiS gegenüber als loyal gelten. Der Bürgerrechtsbeauftragte der Regierung Adam Bodnar sieht die Entwicklung dort sehr kritisch:

"Es ist zweifelhaft, ob man das Verfassungsgericht heute noch unabhängig nennen kann. Es ist bezeichnend, dass die polnischen Richter heute den Europäischen Gerichtshof für eine neutralere Instanz halten und sich eher dorthin wenden, wenn sie eine Klärung wünschen. Das betrifft nicht nur medienwirksame Fälle, sondern auch, wenn sie zum Beispiel Bedenken gegen Regeln im Finanzsektor haben."

Adam Bodnar hat sein Amt noch in der vorigen Legislaturperiode angetreten, er gilt als Gegner der Regierungspartei PiS.

Vorzeitiger Ruhestand für Richter

Der Teil der Gerichtsreform, über den der Europäische Gerichtshof heute urteilen wird, betrifft das Oberste Gericht, also die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen. Das Gericht in Luxemburg wird sehr wahrscheinlich entscheiden: Die Regierung darf nicht einfach per Gesetz das Rentenalter der amtierenden Richter herabsetzen. So wollte die PiS vor zwei Jahren den Personalaustausch am Obersten Gericht beschleunigen. Allerdings hat sie auf diese Regelung bereits verzichtet.

Ein eher kleines Zugeständnis angesichts der Fülle von Veränderungen, meint der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Jerzy Stępień:

"Auch ich kenne mich in den ganzen Gesetzesnovellen ehrlich gesagt nicht mehr aus. Jemand hat gezählt, dass es etwa 150 waren in den vergangenen drei Jahren. Es herrscht ein riesiges Chaos. Und das ist wohl das Ziel der Regierenden. Niemand kennt sich mehr aus, und die Regierung kann machen, was sie will."

Ein Teil der Novellen dient unmittelbar dem Zweck, dass sich der Gerichtshof in Luxemburg nicht mit der Gerichtsreform befassen kann.

Fest steht dennoch, dass am Donnerstag ein weiterer wichtiger Termin in Luxemburg ansteht. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs äußert sich zum Herzstück der polnischen Gerichtsreform. Es geht um den Landesjustizrat, der bei der Auswahl neuer Richter für ein Gericht eine zentrale Rolle spielt. Früher wurden seine Mitglieder von der Selbstverwaltung der Richter gewählt, heute vom Parlament, also de facto von der PiS-Mehrheit.

Das polnische Oberste Gericht, wo heute noch PiS-kritische Richter in der Mehrheit sind, hatte Luxemburg in der Sache angerufen. Mit der Frage, vereinfacht gesagt, ob die Neuregelung des Landesjustizrats nicht der Gewaltenteilung widerspricht.

Eine eigene Kammer für Disziplinarverfahren

Daneben gibt es noch ein zweites grundsätzliches Element der Gerichtsreform, in dem sich die polnischen Richter an den Europäischen Gerichtshof gewandt haben. Es erlaubt den Politikern, nicht nur Einfluss auf die Auswahl von Richtern zu nehmen, sondern auch auf ihre tägliche Arbeit.

Michal Laskowski, Sprecher des Obersten Gerichts:

"Es gibt sehr ernsthafte Zweifel an der Neuregelung von Disziplinarverfahren gegen Richter. Vielen scheint, dass der Justizminister dabei eine übermäßig große Rolle spielen soll."

Das Parlament hat am Obersten Gericht eine neue Kammer eingerichtet, die sich nur mit Disziplinarverfahren gegen Richter beschäftigt. Justizminister Zbigniew Ziobro hat entscheidenden Einfluss auf die Richter der Kammer. Die Befürchtung lautet also: Ziobro könnte Richter, die sich bei ihm unbeliebt machen, maßregeln lassen.

In dieser Frage wird der Generalanwalt voraussichtlich im September eine Stellungnahme abgeben.

Die polnische Regierung weist im Übrigen alle Vorwürfe zurück. Es gehe ihr nur darum, ein gerechteres Justizsystem zu schaffen. Und dafür müssten auch Richter kontrolliert werden, sonst würden sie zu mächtig und deshalb zu selbstgefällig.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
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Standard

Update
Der EuGH hat heute entschieden.

Zitat:
Umstrittene Justizreform:
EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter unrechtmäßig

24. Juni 2019, 17:29 Uhr
Quelle: dpa

Luxemburg (dpa) - Wegen seiner umstrittenen Justizreform hat Polen eine klare Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Die Zwangspensionierung oberster Richter verstößt nach einem Urteil vom Montag gegen EU-Recht.

Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C 619/1. Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit der Richter verknüpft.

Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Die Reform gab dem Präsidenten außerdem das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.

Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren zwischenzeitlich in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte beim EuGH.

Die Luxemburger Richter betonen nun, die Reform habe kein legitimes Ziel und beeinträchtige den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern. Um unabhängig und unparteilich arbeiten zu können, müssten Gerichte vor Druck von außen geschützt sein.

Dazu müssten sich die Richter bestimmter Freiheiten - etwa der Unabsetzbarkeit - sicher sein. Da eine Verlängerung der Amtszeit vom Ermessen des polnischen Präsidenten abhänge, sei diese Unabsetzbarkeit durch das fragliche Gesetz allerdings nicht garantiert.

Zudem weist der EuGH die Argumentation der polnischen Regierung zurück, wonach die Reform das Ruhestandsalter an die Allgemeinheit anpassen sollte. Es bestünden ernsthafte Zweifel, was die wahren Ziele betreffe, heißt es. Ohnehin sei diese Maßnahme dazu weder geeignet noch verhältnismäßig.

Außerdem betonen die Richter, das EU-Recht beruhe darauf, dass alle Staaten gemeinsame Werte wie Rechtsstaatlichkeit teilten. Daraus resultiere gegenseitiges Vertrauen. Grundsätzlich sei die Justiz zwar eine nationale Angelegenheit, nach EU-Recht müssten alle Staaten aber einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Dafür sei die Unabhängigkeit von Richtern grundlegend.

Das polnische Außenministerium zeigte sich nach dem Richterspruch gelassen: «Das Urteil erfordert keine Gesetzesänderungen, da alle Vorwürfe der Kommission bereits bei der Reform zum Obersten Gericht vom 21. November 2018 berücksichtigt wurden», teilte das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

Kommentatoren in polnischen Medien sprachen von einem symbolischen Urteil, da Polen die Zwangspensionierung bereits rückgängig gemacht hatte. Dennoch sei der Beschluss entscheidend, da die Warschauer Regierung bisher argumentiert hatte, dass die Justizgesetze eines EU-Staates außerhalb der Kompetenz der EU-Kommission lägen und sie sich deshalb nicht einmischen dürfe.

Das Oberste Gericht in Warschau sprach dem Urteil für Polen und die EU eine «große Bedeutung» zu. Es werde ähnlichen Ideen der Regierenden im Land zuvorkommen, sagte Gerichtssprecher Richter Michal Laskowki. «Auch auf EU-Ebene wird das Urteil hoffentlich ein Fingerzeig sein, dass es so nicht geht», sagte er. Auch die EU-Kommission sprach von einem wichtigen Urteil, das die Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus unterstütze.

Mit dem umfassenden Umbau des polnischen Justizsystems handelte sich die nationalkonservative Warschauer Regierung seit ihrem Amtsantritt 2015 zahlreiche EU-Sanktionsverfahren ein. Vor der Europawahl Ende Mai milderte die PiS ihren Konfrontationskurs mit der EU Beobachtern zufolge allerdings ab. Politologen zufolge hatte dies wahltaktische Gründe. Die Polen gelten Umfragen zufolge als starke Befürworter der EU-Mitgliedschaft.

Einschätzung des EuGH-Generalanwalts zum Fall
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Quelle:
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