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[Brisant] Nach Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Mutmaßlicher Täter gefasst!

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Ungelesen 21.10.20, 15:03   #1
Sonicsnail
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Standard Nach Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Mutmaßlicher Täter gefasst!

Zitat:


Nach Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Mutmaßlicher Täter gefasst!


Dresden - Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen im Fall des Messer-Mordes in der Dresdner Innenstadt von Anfang Oktober fassen.

Wie die Beamten am Mittwochvormittag mitteilten, konnte am gestrigen Dienstagabend ein Tatverdächtiger (20) festgenommen werden.

"Der 20-jährige syrische Staatsbürger ist im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden geraten", so die Ermittler.

Die Hinweise und Spuren erhärteten den Tatverdacht, weshalb die Polizei sofort eine Fahndung nach dem Mann einleitete. Beamte fanden ihn schließlich am Dienstag nur unweit des Tatorts auf der Wilsdruffer Straße.

"Er wurde festgenommen und befindet sich aktuell in Polizeigewahrsam", so die Ermittler.

Der 20-Jährige soll noch am heutigen Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden.

Das geschah Anfang Oktober hinter dem Kulturpalast

Am Abend des 4. Oktober liefen zwei Touristen im Alter von 53 sowie 55 Jahren über die Schloßstraße, direkt im Stadtzentrum Dresdens neben dem Kulturpalast.

Aus bislang ungeklärter Ursache griff ein vorerst Unbekannter die beiden Männer mit einem Messer an. Einen Raubüberfall schlossen die Ermittler jedoch rasch aus.

Der 55-Jährige verstarb noch am Abend im Krankenhaus. Der 53-Jährige lag mehrere Tage in einer Dresdner Klinik.

Als Mordwaffe gilt das Messer, welches der Täter am Ort des Geschehens liegen ließ
Quelle:
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Ungelesen 21.10.20, 17:17   #2
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Update, 21. Oktober, 15.13 Uhr: Verdächtiger ist islamistischer Gefährder

Laut einem Bericht des "Spiegel" ist der Verdächtige als islamistischer Gefährder bekannt.

Es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Den sächsischen Sicherheitsbehörden soll der Syrer "seit geraumer Zeit als gewaltbereiter Extremist bekannt" sein. "Die Polizei führt Abdullah Al H.H. als Gefährder."

...

Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen.

...

Abdullah Al H.H. stand bereits im September 2018 in Dresden vor Gericht (TAG24 berichtete). Die Generalstaatsanwaltschaft warf ihm damals vor, sich seit dem Frühjahr 2016 mit dem Terrornetzwerk "Islamischer Staat" (IS) und dem Dschihad beschäftigt, radikalisiert und für den IS in mehreren Chat-Beiträgen geworben zu haben.

Im Chat habe er sich zudem als "schlafende Zelle" bezeichnet und sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter" interessiert.

Das Amtsgericht Dresden hatte den Fall, ihn nach der Beweisaufnahme aber wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland an das für Staatsschutzsachen zuständige Oberlandesgericht Dresden abgegeben.
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Was soll man dazu noch sagen?!
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Ungelesen 22.10.20, 09:12   #3
Klopperhorst
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Eine typische Karriere :

Abdullah al-H. H. ist syrischer Staatsbürger. Er kam 2015 nach Deutschland und wohnte im Asylbewerberwohnheim in Dresden-Pappritz (Wachwitzer Höhenweg 1a). Er besaß eine Duldung und ist 20 Jahre alt.

Seit Frühsommer 2017 begann er sich zu radikalisieren. Fatema A. warb ihn im Juli 2017 für den "Islamischen Staat" an. Die Syrerin war bei einem Luftangriff 2012 so schwer verletzt, dass sie fortan eine Krücke benutzen muss. Ihr Ehemann wurde angeblich 2015 in einem Gefängnis getötet. Im Jahr 2015 kam sie als Flüchtling nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde in Dresden anerkannt. Sie machte Werbung für den "Islamischen Staat". So habe sie im Juli 2016 an der Dresdner Uniklinik gegenüber einem Landsmann Propaganda für den damaligen "ISIS" betrieben, ebenso im Juli 2017. Im Internet-Chat gab sie sich zeitweise als Mann aus. Zudem wollte sie - laut Anklage - einen "ISIS"-nahen Scheich in Marokko mit 4000 Euro unterstützen.

Sie wurde im Oktober oder November 2018 festgenommen und in der JVA Chemnitz inhaftiert. Am 15. Juli 2019 begann ihr Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden. Ihre Verteidigerin war Gesa Israel. Am 12. September 2019 verurteilte sie das OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die für eine Zeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde (Aktenzeichen: 4 St 2/19).

Abdullah al-H. H. bezeichnete sich in einem Chat als "schlafende Zelle". Er recherchierte im Internet Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln und interessierte sich für den Text "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter". Als mögliche Ziele für Terroranschläge hatte Abdullah al-H. H. damals offenbar das Festgelände an der Dresdner Marienbrücke und die Kinonächte am Elbufer im Visier. Das LKA Sachsen stufte ihn seit August 2017 als "Gefährder" ein.


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Ungelesen 22.10.20, 13:21   #4
tronx
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Tja, das ist das Endergebnis, wenn man so verblendet wird, das man eine Schrift über die von menschlichen Leben stellt.
Ich finde es traurig, wenn die Menschen sich nicht als Gleichwürdig betrachten, sondern sich durch Gruppierungen überhöhen müssen. Nennt sich Faschismus, glaube ich?
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Ungelesen 22.10.20, 14:11   #5
Luke_Sky123
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Aber was läuft da unrund? Er galt seit 2017 als Gefährder , was muß passieren bis man solche Gefährder Ausweist und in Ihr Heimatland schickt?? Müssen Menschen sterben ??
Es gibt doch schon X beispiele , klar ist das jedesmal ein gefundes Fressen für die AFDler ....da brauchen wir uns aber auch nicht wundern . Es ist einfach traurig , das es auf allen Seiten solch Fanatismus gibt!
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Draalz (22.10.20)
Ungelesen 22.10.20, 14:36   #6
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Luke_Sky123 Beitrag anzeigen
Er galt seit 2017 als Gefährder , was muß passieren bis man solche Gefährder Ausweist und in Ihr Heimatland schickt?? Müssen Menschen sterben ??
Es gibt ein Grundgesetz und man kann niemanden in ein Kriegsland schicken. Gefährder ist nur eine Vorsichtsmaßnahme und keine Straftat. Möchtest Du zum Beispiel jeden Ehemann nach häuslichem Streit inhaftieren, damit es keinen möglichen Übergriff geben könnte ? Mit welcher Rechtsgrundlage ? In Deutschland wird man für Taten bestraft und nicht weil hätte wäre könnte.

Die Frage ist warum die angeblich enge behördliche Kontrolle unzureichend war.
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Draalz (22.10.20)
Ungelesen 22.10.20, 14:46   #7
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Dass er sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln interessierte und schon Ziele für einen Anschlag ausspionierte, ist natürlich wie zu bewerten?

Aber die Fatema A. - Mitglied des IS, kommt nach Deutschland und wird als Asylbewerberin anerkannt. Das ist schon sehr kurios. Sie hat ihn ja radikalisiert.

Und Abdullah Al H.H. ist bereits vorbestraft mit mehreren Delikten.

Dies jetzt mit einem Ehestreit zu vergleichen ist wie Äpfel mit Fischen zu vergleichen.
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aherny (23.10.20)
Ungelesen 22.10.20, 15:02   #8
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Dies jetzt mit einem Ehestreit zu vergleichen ist wie Äpfel mit Fischen zu vergleichen.
Vieleicht war MunichEast Abdullah nicht bedrohlich genug. Gegen einen Arzt der ein Schild mit einem in Sträflingskleidung gesteckten Drosten hochhält kommt der nicht an.
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Ungelesen 22.10.20, 16:44   #9
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Zitat:
... Man habe sich gefragt, ob es einen Fehler im System gab und ob die Tat habe verhindert werden können, sagte der Chef des sächsischen Landeskriminalamts, Petric Kleine, in Dresden. Der Maßnahmenkatalog habe eine enge Betreuung, nicht aber eine enge Bewachung vorgesehen. Die Tat sei nicht auszuschließen gewesen. Aus Sicht des LKA seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. „Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit“, sagte auch Sachsens Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian...

...Auf die Frage, weshalb die Tat trotz der Observation nicht verhindert werden konnte, antwortete Christian, eine nachrichtendienstliche Observation sei nicht auf Gefahrenabwehr angelegt, sondern habe das Ziel zu ermitteln, ob sich jemand in einem extremistischen Umfeld aufhält. Sie sei nicht das Mittel, um eine solche Straftat zu verhindern. Es sei sehr bitter, wenn man heute feststellen müsse, dass trotz dieser Maßnahmen die schreckliche Tat nicht verhindert werden konnte, sagte Christian. Eine Rund-um-die-Uhr Bewachung sei rechtlich möglich, aber nicht vorgesehen gewesen...
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Zitat:
Bundesanwaltschaft ermittelt
Wenige Stunden vor Messer-Attentat ging Abdullah A.H.H. zur Polizei


Nach dem tödlichen Messerangriff in Dresden führt die Spur ins islamistische Milieu. Der Tatverdächtige Abdullah A.H.H. ist nach Behördenangaben nicht nur "erheblich vorbestraft", im Polizeiregister taucht er auch als Gefährder auf. Wurde er nicht gut genug überwacht?

2015 kam er als Asylbewerber nach Deutschland, fünf Jahre später sitzt Abdullah H.H. in Untersuchungshaft. Am 4. Oktober gegen 21.30 Uhr soll der 20-Jährige eine schreckliche Tat begangen und zwei Touristen in Dresden mit einem Küchenmesser attackiert haben. Eines der beiden Opfer, ein 55-jähriger Mann, starb im Krankenhaus an seinen Stichverletzungen. Sein 53-jähriger Begleiter überlebte den Angriff schwerverletzt.

Abdullah A.H.H. wurde am Dienstagabend in Dresden festgenommen, knapp zwei Wochen nach dem Vorfall. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen. Grund dafür dürfte der Verdacht auf ein "islamistisches Tatmotiv" sein, der bei dem 20-jährigen Syrer besteht.

Abdullah A.H.H. lebt als Geduldeter in Deutschland

Abdullah A.H.H. ist einer von rund 450.000 Menschen, die sich aktuell als Asylsuchende oder Geduldete in Deutschland aufhalten. Der 20-Jährige gehört zur zweiten Gruppe. Das bedeutet, er ist ausreisepflichtig, wird aber vorübergehend nicht abgeschoben. Grund dafür ist der sogenannte "Abschiebestopp" für Menschen aus Syrien, der noch bis Ende 2020 gilt. Die Regelung wurde 2012 wegen des dortigen Bürgerkriegs beschlossen, steht aber immer wieder in der Kritik. Vor allem unionsgeführte Bundesländer forderten in der Vergangenheit, Syrer abzuschieben, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben.

Abdullah A.H.H. dürfte in diese Kategorie fallen: Nach Behördenangaben ist der 20-Jährige "erheblich vorbestraft". Erst wenige Tage vor der Messerattacke wurde er aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen. Der Syrer war 2019 unter anderem wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden, 2018 machte er sich wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland strafbar. Seit rund drei Jahren soll sich der 20-Jährige zunehmend radikalisiert haben.

In seinem Facebook-Profil habe Abdullah A.H.H. Symbole der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) verwendet und sich in Chatbeiträgen als "schlafende Zelle" bezeichnet, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG).

Daneben hätten Ermittler laut einem Bericht der "Tagesschau" Anleitungen für einen Selbstmordanschlag auf dem Mobiltelefon des Syrers gefunden, er habe sich in den sozialen Netzwerken als williger Attentäter angeboten. Wie die "Sächsische Zeitung" berichtet, stufte das Landeskriminalamt Sachsen Abdullah A.H.H. letztlich als Gefährder ein und observierte ihn seit seiner Haftentlassung am 29. September.

Nur fünf Tage später, am 4. Oktober, soll er auf die beiden Dresdner Touristen eingestochen haben.

Einordnung als Gefährder: "Posts in sozialen Netzwerken können Hinweis sein"

"Als Gefährder gelten Personen, bei denen die Annahme besteht, dass sie sich an einer schweren politischen Straftat beteiligen könnten", sagt der Terrorismusexperte Jannis Jost von der Universität Kiel im Gespräch mit FOCUS Online. Jost nennt verschiedene Beispiele für potentielle Gefährder: Personen, "die eine Führungsrolle bei der Planung von islamistischen Taten einnehmen, aber auch Gewalttäter oder Unterstützer, die für die logistischen Voraussetzungen sorgen".

Die Einordnung als Gefährder beziehe sich laut dem Experten auf mögliche Taten in der Zukunft. "Auch Posts in sozialen Netzwerken oder verbale Äußerungen können ein Hinweis darauf sein, dass jemand eine politische Straftat begehen wird", sagt er. Dass Abdullah A.H.H. vom LKA Sachsen als Gefährder eingestuft wurde, liegt vor diesem Hintergrund nahe. "Trotzdem berechtigt das die Sicherheitsbehörden nicht dazu, den jeweiligen Gefährder zu inhaftieren. Überwachen dürfen sie ihn aber", sagt Jost. Wie genau die Observation aussehe, werde im Einzelfall entschieden.

Abdullah A.H.H. wurde nicht rund um die Uhr von den Sicherheitsbehörden beschattet, wie Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, auf einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag bestätigte. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung direkt nach der Haftentlassung sei ungewöhnlich, erklärte er. Zudem eigne sich eine derartige Observation nicht zwangsläufig, um Straftaten wie die Messerattacke in Dresden zu verhindern.

Experte Jost weist noch auf einen anderen Aspekt hin: "Das ist natürlich ein enormer personeller Aufwand. Schätzungsweise braucht man für eine 24-Stunden-Überwachung zwischen 12 und 20 Personen", sagt er.

Wenige Stunden vor der Messerattacke soll Abdullah A.H.H. noch bei der Polizei gewesen sein

Doch welche Maßnahmen wurden nach der Entlassung von Abdullah A.H.H. ergriffen? Auf der Pressekonferenz erklärte der leitende Kriminaldirektor Dirk Münster, dass ein ganzes "Paket" für den Tatverdächtigen zusammengestellt worden sei. Es habe direkte Gefährderansprachen gegeben, Abdullah A.H.H. sei observiert worden und er habe Meldeauflagen bei der Polizei erfüllen müssen. Besonders schockierend: Unmittelbar vor dem Messerangriff sei der 20-Jährige noch bei der Polizei gewesen, laut "Sächsischer Zeitung" um 10 Uhr morgens.

Auch am Tag danach habe sich der Syrer bei den Beamten gemeldet. Am 9. Oktober soll es sogar eine erneute Gefährderansprache gegeben haben. Dass man die Tat trotz aller Maßnahmen nicht habe verhindern können, nannte Verfassungsschutz-Chef Christian "sehr bitter".

Kritik am Vorgehen der Sicherheitsbehörden wird laut

Schon jetzt häuft sich die Kritik am Vorgehen der Sicherheitsbehörden. So sagte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki im Gespräch mit "RTL": "In der Tat (…) wäre es bei der Radikalisierung dieses Menschen angebracht gewesen, ihn jedenfalls über eine längere Zeit nach der Haftentlassung noch im Auge zu behalten, um auch festzustellen, welche weiteren Kontakte er aufnimmt, um ein mögliches Netzwerk zu verhindern. Aber das ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden und die werden sich dafür jetzt im Zweifel rechtfertigen müssen."

Und auch Friedrich Merz, Kandidat für den CDU-Vorsitz, fragte im "Spiegel": "Warum ist dieser islamistische Syrer nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen oder abgeschoben worden?"

Terrorismus-Experte: "Für die Öffentlichkeit ist das unbefriedigend"

Terrorismusexperte Jost kann die Kritik zum Teil nachvollziehen. "Für die Öffentlichkeit ist das natürlich unbefriedigend. Man fragt sich: Warum wurde Abdullah A.H.H. nicht besser beobachtet, warum nicht als gefährlicher eingeschätzt trotz seiner ganzen Vorstrafen? Würden die Sicherheitsbehörden ihre Kriterien jedoch für die Öffentlichkeit transparent machen, würde das anderen potentiellen Tätern in die Hände spielen", sagt er. Klar sei auch, dass nicht jeder Gefährder zum Attentäter werde.

"Momentan gelten rund 630 Personen bundesweit als Gefährder, die Zahl der tatsächlichen Taten liegt jedoch deutlich niedriger. Das bedeutet, nicht alle werden aktiv. Auch wenn die Einordnung als Gefährder natürlich nicht ohne Grund passiert", fügt Jost hinzu.

Dass der 20-jährige Abdullah A.H.H. gefährlich ist, dürfte nun feststehen. Am Tatort in Dresden legten Betroffene Anfang Oktober Blumen nieder, auch Kerzen wurden laut "Sächsischer Zeitung" aufgestellt. Daneben ein Schild im Gedenken an das Opfer: "Lieber Thomas, wir lieben dich und werden dich für immer vermissen. Deine Familie."
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Ungelesen 22.10.20, 18:09   #11
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"Für die Öffentlichkeit ist das unbefriedigend"
So würde ich es nicht sagen, eher "für die Öffentlichkeit ist es unbegreiflich, dass ein vorbestrafter islamistischer Gefährder der schon einige schwere Straftaten begangen hat, Anleitungen für Sprengstoffgürtel usw im Internet erforscht hat, bei dem Gefährderansprachen nichts geholfen haben, weiterhin geduldet wurde anstatt ihn abzuschieben und ein Mensch dies jetzt mit seinem Leben bezahlen musste bei dem Terroranschlag in Dresden... und dass eine IS Anhängerin die nachweislich für die Terrororganisation wirbt, Bewährung bekommt und anerkanntes Asyl."

Vielleicht sollte unsere Regierung jetzt doch einmal darüber nachdenken ob solche Leute nicht doch abgeschoben werden sollten bevor etwas schlimmes passiert. Sonst bekommt die AfD noch mehr Zulauf. Aber vielleicht ist es auch so gewollt, die Bällchen immer in Richtung der AfD zu werfen.
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S
Vielleicht sollte unsere Regierung jetzt doch einmal darüber nachdenken ob solche Leute nicht doch abgeschoben werden sollten bevor etwas schlimmes passiert. Sonst bekommt die AfD noch mehr Zulauf. Aber vielleicht ist es auch so gewollt, die Bällchen immer in Richtung der AfD zu werfen.
Unser Grundgesetz ! Du kannst niemanden in ein Kriegsgebiet abschieben erst Recht nicht vorbeugend. nulla poena sine culpa. Das deutsche Strafrecht orientiert sich am Schuldprinzip.
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wars wirklich vorbeugend? ich meine, so ganz unschuldig war/ist der gute mann ja nicht....
und ja - er mag irgendwelche strafen abgesessen haben... aber trotzdem: wenn ich trotz aller warnungen, verurteilungen etc. mein verhalten nicht anpassen möchte, sollte ich das land vielleicht verlassen (müssen) - zum wohle aller (nicht zuletzt zum wohl seiner hier lebenden landsmänner und landmännninnen)
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„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
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Ungelesen 22.10.20, 20:11   #14
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Unser Grundgesetz ! Du kannst niemanden in ein Kriegsgebiet abschieben erst Recht nicht vorbeugend.
Mitglied einer Terrororganisation, Anwerben von Leuten für den IS - ich glaube nicht dass dies dann vorbeugend wäre. (bei der Frau)

Sich radikalisieren, Infos über Bau von Sprengstoffgürteln sammeln, bereits straffällig werden, sich radikalisieren, IS Anhänger sein - ich glaube nicht dass dies dann vorbeugend wäre. (bei dem Terroristen aus Dresden)

Abgesehen davon wie viele Todesopfer und Verletzte soll es denn noch geben bis vielleicht einmal überlegt wird dass der momentan beschrittene Weg vielleicht doch nicht so ganz richtig ist?

Du möchtest mir doch nicht wirklich mitteilen dass Mitglieder und Anhänger der Terrororganisation IS hier Asyl bekommen bzw. geduldet werden sollten.
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Ungelesen 22.10.20, 20:14   #15
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Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen

Du möchtest mir doch nicht wirklich mitteilen dass Mitglieder und Anhänger der Terrororganisation IS hier Asyl bekommen bzw. geduldet werden sollten.
Darum geht es bei unserem Grundrecht nicht. Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wenn ihm dort Folter oder Tod droht.
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Man hätte ihn viel eher langfristig festsetzen müssen.
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Ungelesen 22.10.20, 20:22   #17
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Also ist es okay, Terroristen aufzunehmen und ihnen Asyl zu geben bzw. sie in unserem Land zu belassen? Wie viele Tote möchtest Du inkauf nehmen hierfür?

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Das ist keine Antwort auf meine beiden Fragen. Aber gut, sei es drum. Dann hoffen wir halt dass die Gefährder nicht allzuviel Schaden anrichten.

Geändert von Kirkwscks4eva (22.10.20 um 21:23 Uhr)
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Also , auf gut deutsch.......wir nehmen wissentlich Terroristen auf, die unserem Land schaden .....geben Ihnen Unterkunft , was zu Essen usw. mit dem Hintergrundwissen das sie bei uns Menschen töten wollen????
Sorry .....ich geh jetzt ins Bett .....denn das ist mir zuviel!!!
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Jetzt verdrehst du aber arg die Worte .
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Ungelesen 23.10.20, 02:23   #22
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Zitat:
Zitat von Luke_Sky123 Beitrag anzeigen
Also , auf gut deutsch.......
Sicherlich nicht. Warum hier die angeblich enge Behördenüberwachung ineffektiv war sollte Gegenstand von Untersuchungen sein. Um Politiker oder Journalisten illegal zu überwachen sind Observationskräfte und Technik verfügbar und bei Gefährdern komischerweise nicht. Da die Bestrebungen erkennbar waren hätte eine Überwachung Sinn gemacht.

Ich weiß wie vielen der Grundgesetzgedanke von Menschlichkeit und Gleichheit bei kriminellen oder asozialen Menschen schwer fällt. Diese hohen Werte sind in schwierigen Momenten von Bedeutung und Menschenrechte kann man nicht verwirken, auch wenn diese Menschen es subjektiv nicht verdient haben könnten.

Dieser wichtige Aspekt des Grundgesetzes ist nicht verhandelbar und kann auch nicht geändert werden. Wäre dies möglich, wäre es heute der Terrorist der mit Todesfolge abgeschoben werden könnte, morgen der Kriminelle und übermorgen derjenige der zu lange Grundsicherung gebraucht hatte oder schlicht körperlich versehrt ist und nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.

Menschlichkeit zeigt sich in schweren Zeiten und weniger in schönen Momenten. Es ist immer eine Prüfung für uns als Gesellschaft und den Einzelnen.
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Nieman kann laut Grundgesetz in Kriegsgebiete abgeschoben werden, oder wenn Folter und Tod droht? Aber ja doch, passiert immer wieder. Scheiß aufs Grundgesetz. Man erklärt einfach 'sichere Gebiete' in Afghanistan und schon kann abgeschoben werden.
Einfach Kriegsgebiete wegdefinieren.Dieses Vorgehen finde ich abscheulich.
Zitat:
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Sehr schön gesagt.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)

Geändert von nolte (23.10.20 um 19:29 Uhr) Grund: Standpunkt präzisiert
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Ungelesen 23.10.20, 11:11   #24
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Ich weiß wie vielen der Grundgesetzgedanke von Menschlichkeit und Gleichheit bei kriminellen... Menschen schwer fällt. Diese hohen Werte sind in schwierigen Momenten von Bedeutung und Menschenrechte kann man nicht verwirken, auch wenn diese Menschen es subjektiv nicht verdient haben könnten.

Dieser wichtige Aspekt des Grundgesetzes ist nicht verhandelbar und kann auch nicht geändert werden. Wäre dies möglich, wäre es heute der Terrorist der mit Todesfolge abgeschoben werden könnte, morgen der Kriminelle und übermorgen derjenige der zu lange Grundsicherung gebraucht hatte oder schlicht körperlich versehrt ist und nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.

Menschlichkeit zeigt sich in schweren Zeiten und weniger in schönen Momenten. Es ist immer eine Prüfung für uns als Gesellschaft und den Einzelnen.
Mir fehlen bei Deinem Posting gerade irgendwie die Worte. Du erwähnst Terroristen und Empfänger von Grundsicherung in einem Satz. Das ist schon sehr hart daneben und völlig unangebracht. Terroristen ermorden Menschen oder sind für viele Verletzte verantwortlich.

Ich weiß nicht warum Du Terroristen unbedingt in unserem Land behalten möchtest. Ich kann so etwas nicht nachvollziehen! (Ich meine damit ausdrücklich Anhänger/Mitglieder des IS.)


Eine Prüfung für die Gesellschaft? Also müssen wir die Opfer dieser Terroristen hinnehmen als Kollateralschäden? Könntest Du den Angehörigen von Terroropfern dies auch alles ins Gesicht sagen?
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Ungelesen 23.10.20, 11:17   #25
Shao-Kahn
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@Destiny: Machst Du das eigentlich absichtlich oder passiert das immer aus Versehen?

Willst Du den Unterschied zwischen "Per Gesetz darf nicht" und "Ich will das so" nicht erkennen oder ist das zu hoch?
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Ungelesen 23.10.20, 11:27   #26
Klopperhorst
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Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Dieser wichtige Aspekt des Grundgesetzes ist nicht verhandelbar und kann auch nicht geändert werden. Wäre dies möglich, wäre es heute der Terrorist der mit Todesfolge abgeschoben werden könnte, morgen der Kriminelle und übermorgen derjenige der zu lange Grundsicherung gebraucht hatte oder schlicht körperlich versehrt ist und nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.
Wieso sollte das nicht verhandelbar sein ? Es gibt Grauzonen, die man akzeptieren kann und muss. Wer allerdings durch Terrorhandlungen unser Grundgesetz mit den Füßen tritt sollte sich nicht, wenn es um die eigene Haut geht, auf sie berufen dürfen. Wer A sagt muss auch B sagen. Wenn dieser Person dann bei Abschiebung der Tod im Heimatland droht, dann hat er Pech gehabt.

Weder bei dem GG noch bei dem Asylrecht wurde ein systematischer Missbrauch bei der Erstellung vor zig Jahrzehnten in Erwägung gezogen. Dies gilt es nun zu berücksichtigen.

Geändert von Klopperhorst (23.10.20 um 11:35 Uhr)
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Kirkwscks4eva (23.10.20)
Ungelesen 23.10.20, 11:44   #27
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
. ein systematischer Missbrauch bei der Erstellung vor zig Jahrzehnten in Erwägung gezogen. Dies gilt es nun zu berücksichtigen.
Du verstehst es nicht, es ist kein Missbrauch unseres GG. Das hat einen Sinn und Zweck, nicht nur in schönen Zeiten. Unsere Grundgesetzväter und Mütter wußten was sie taten, nach der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten.
__________________
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Ungelesen 23.10.20, 11:47   #28
parlheinz
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Munich liegt da mit der Interpretation des Gesetzestextes ganz richtig, aber es ist ja bei weitem nicht so, dass der Grundgesetzgedanke so ganz eisern und in jedem Falle durchgezogen wird. Es wäre ja auch durchaus menschlich, man würde auch Leute, die wegen der Aufdeckung und Veröffentlichung von Kriegsverbrechen verfolgt werden, in Deutschland aufnehmen. Da fielen mir sofort zwei Namen ein, bei denen das nicht der Fall war. Deshalb erscheint mir das so, wie es jetzt gehandhabt wird, nicht besonders glaubwürdig, wenn gleichzeitig das menschliche Handeln bei Kriminellen, Gefährdern und Terroristen so toll umgesetzt wird.

.
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Ungelesen 23.10.20, 12:00   #29
Shao-Kahn
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Soll nun das Grundgesetz nach belieben ein- und ausgeschaltet werden?
Wer entscheidet dann, wann ein Fall nicht durch das Grundgesetz gedeckt wird?
Ist das "nur" bei Terroristen der Fall? Muss Terrorist nun genauer definiert werden oder fallen da alle drunter die Menschen getötet haben? Bedarf es hier einer Mindestanzahl von Todesopfern? Gibt es evtl. in den IS-umkämpfen Gebieten auch noch ganz normale Mörder? Wie sieht das aus, wenn der Terrorist einen deutschen Pass hat?

Können wir demnächst nicht auch Kinderschänder so behandeln? Kann man das GG neben der zeitlichen Außerkraftsetzung auch örtlich Außerkraft setzen? Dann könnte man in Bergisch Gladbach mal aufräumen. Aber man muss aufpassen, dass man auch die zeitliche Achse berücksichtigt, nicht dass die Verbrechen nachher gar keine Verbrechen mehr waren.

Es ist nicht immer fair, aber diese Dame wird nicht grundlos so dargestellt:

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Ungelesen 23.10.20, 12:23   #30
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Du verstehst es nicht, es ist kein Missbrauch unseres GG. Das hat einen Sinn und Zweck, nicht nur in schönen Zeiten.
Das hat das Versammlungsrecht auch. Es gilt in schönen und unschönen Zeiten. Für Alle. Hast du bei deinem letzten Wehklagen über einen "angefahrenen" Anti-AfD-Protestler, der AfD-Parteimitglieder an der Wahrnehmung ihres Versammlungsrechtes gehindert hat, sicherlich vergessen. Nur nochmal als Hinweis, das auch deine Person dazu neigt Gesetze so auszulegen, das sie mit der eigenen politischen Meinung konform sind.

Nun zum eigentlichen Thema zurück :

Na sicher ist es das. Es wird schließlich von einem IS-Terroristen, der einen Anschlag mit Tötungsabsicht als geduldeter Flüchtling in Deutschland plant, gebrochen. Dementsprechend sollte er sich darauf auch nicht mehr berufen dürfen. Es ist ein Geben und Nehmen. Ich nehme die Person auf, schütze Leib und Leben. Als Gegenleistung erwarte ich die Einhaltung der im Land gängigen Gesetze. Wenn es daran schon substantiell scheitert, dann ist der gute Wille Seitens des Staates verwirkt.
Bzw. sollte es sein. Findet ja in der Realität nicht statt. Der Geduldsfaden ist so lang das man sich schon wirklich dämlich anstellen muss, um als geduldeter Flüchtling so stark juristisch belangt zu werden, das Abschiebung die einzige logische Konsequenz sein kann.
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Ungelesen 23.10.20, 12:40   #31
Luke_Sky123
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Aber in einem Punkt sind wir uns einig......das genau solch Akzeptanz Futter der rechten Szene ist? Ich habe unser GG verstanden , wir sind alle gleich vor dem Gesetz!
Aber.....jetzt kommt das aber....wir sind Menschen und Menschen Urteilen zu 50% aus Persönlichen Gründen .....In bezug auf Richter meine ich, sie sollten oder dürften es natürlich nicht , aber wer sieht ob der Richter Objektiv oder Persönlich entschieden hat??klar hat jetzt nichts mit dem GG zu tun , war nur so ein Beispiel.

Beispiel Bergisch Gladbach , da fehlen mir einfach die Worte....ich bin Vater und hätte ....habe NIEMALS empfindungen für ein Kind!!! Allein der Gedanke , da bekomm ich Gänsehaut , also läuft doch bei den Menschen etwas unrund?? Jetzt kommt das GG wieder ins Spiel .....alle gleich .....sag das mal dir selber wenn dein Kind Misshandelt worden wäre ........Ich weis ja nicht wie Cool das ein Vater mit so einer Situation umgehen würde ......ich könnte es nicht , da wir Menschen sind und haben Gefühle. Ich möchte da jetzt nicht ausholen , würde in die falsche Richtung gehen.
Luke_Sky123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.10.20, 12:45   #32
MunichEast
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Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Es ist ein Geben und Nehmen.
Wie ich bereits sagte, Dir erschließt sich das Grundgesetz nicht. Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die brave Klosterschülerin und der Mörder, beide haben das gleiche Recht auf Leben. Nach dem Nationalsozialismus gibt es keinen Tod durch den Staat. Weder für Behinderte, Kriminelle noch andersenkende.

Die Gesetzgebung und Handlungen der Nationalsozialisten förderte schleichend die staatliche Tötung. Erst die Kriminellen, Behinderte und so weiter.

Unser Grundgesetz schiebt dieser schleichenden Abwertung von Leben bewußt einen Riegel vor. Parteien kommen und gehen, diese Grundhaltung im GG ist unveränderlich.

Aber egal wie oft ich Dir das erklären würde, es fehlt Dir der Wille jedes Leben als wertvoll zu erkennen. Das genau war unseren Vätern und Müttern des Grundgesetzes bewußt und wurde deshalb vorausschauend fest verankert.
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Klopperhorst
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Wie ich bereits sagte, Dir erschließt sich das Grundgesetz nicht. Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die brave Klosterschülerin und der Mörder, beide haben das gleiche Recht auf Leben.
Wir unterschlagen dieses Recht ja nicht der Person, wenn sie auf Grund ihres kriminellen Handelns nach einem fairen Prozess in ihr Heimatland abgeschoben wird. Das GG wird also geachtet Deswegen kann man auch gar nicht von einer staatlichen Tötung sprechen. Weshalb also die Beispiele des staatlichen Tötens in der NS-Zeit ? Soll das ein Buzzword sein um eine nicht notwendige Hypersensibilität hervorzurufen ?

Das einzige was diskutiert werden kann ist das für den Abgeschobenen mögliche Problem, das in seinem Heimatland auf ihn ein weiterer Gerichtsprozess wartet, der eventuell mit einer Todesstrafe enden könnte.

Das allerdings ist meines Erachtens nach ein Problem, mit dem sich der Beklagte mit der im Heimatland befindlichen Justiz auseinandersetzen muss. Das ist ein Thema, was uns nichts angeht.

Geändert von Klopperhorst (23.10.20 um 13:13 Uhr)
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Ungelesen 23.10.20, 13:58   #34
MunichEast
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Du monierst einen Aspekt des Grundgesetzes der wegen des Terrors der Nationalsozialisten extra geschaffen wurde. Die Nationalsozialisten entschieden über Leben und Tod. Das Grundgesetz will so etwas nie wieder erleben und schickt man einen Mörder in ein Land in den der gewaltsame Tod auf ihn wartet, dann hat der deutsche Staat wieder getötet. Nicht selbst aber wissentlich darauf hingearbeitet. Genau das verhindert das Grundgesetz. Jedes Leben ist gleich viel wert, der Staat hat keinen Ermessensspielraum aus gutem Grund. Es würde eine Domino Kette in Bewegung setzen, es schleichend ausgenützt werden.

Damit zeigt Deine Aussage mangelndes Verständnis von Ursache und Wirkung. Der Bezug zu den NS Zeiten ist Grundlage und kein Buzzword.
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Ungelesen 23.10.20, 14:32   #35
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Zitat:
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Du monierst einen Aspekt des Grundgesetzes der wegen des Terrors der Nationalsozialisten extra geschaffen wurde.
Nochmals : zu keinem Zeitpunkt wurde hier das GG in Verbindung mit dem Recht auf Leben ins Spiel gebracht.

Es geht hier generell um die Frage ob ein Mensch, der sich unter den schützenden Schirm des GG stellt und selbst kriminelle Aktivitäten durchführt die zB. gegen das Recht auf Leben verstoßen (Terrorismus), sich in einem zu seinen Lasten stattfindenden Prozess auf das GG berufen darf.

Genau deswegen stellt sich die Frage nach dem Prinzip von Geben und Nehmen, bzw. Belohnen und Bestrafen.

Und bezogen auf die staatliche Tötung unter dem Nationalsozialismus : Welche Tötungen meinst du ? Die Tötung von zum Tode verurteilten Schwerverbrechern oder komplett unschuldigen Menschen ? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Denn das GG wird sich bei der Frage bzgl. des Rechtes auf Leben nicht auf in dieser Zeit strafrechtlich verhängte Todesurteile gestützt haben.
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