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[Internet] EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

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Ungelesen 30.04.24, 22:11   #1
Uwe Farz
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Standard EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das hier dürfte für etliche "MyGulli" User von besonderem Interesse sein:

Zitat:
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Traurige Wende beim Schutz der Privatsphäre“

Der Europäische Gerichtshof ändert seine bisher grundrechtsfreundliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung und erlaubt in einem Urteil die anlasslose Überwachung sogar bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechte-Organisationen sind entsetzt und sprechen von einer „Wende“.

30.04.2024 um 16:36 Uhr - Markus Reuter - in Überwachung - 8 Ergänzungen


Der EuGH erlaubt jetzt mehr anlasslose Überwachung.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erheblich ausgeweitet. Nicht nur sagt das Gericht in seiner Pressemitteilung, dass „die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte“ darstelle, sondern sieht auch deren Erhebung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen als rechtmäßig an. Geklagt hatten verschiedene Digital-Rights-Organisationen, unter ihnen La Quadrature du Net gegen das französische Anti-Piraterie-System HADOPI.

Laut dem Gericht ist eine Vorratsdatenspeicherung zulässig, „wenn die nationale Regelung Speichermodalitäten vorschreibt, die eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleisten und es damit ausschließen, dass genaue Schlüsse auf das Privatleben der betreffenden Person gezogen werden können.“

Der Europäische Gerichtshof hatte bislang immer gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geurteilt, so zum Beispiel gegen die deutsche Variante der Massenüberwachung. Das Gericht hatte in den letzten Jahren wiederholt eine anlasslose Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten deutlich abgelehnt.

Gleichzeitig hatte er aber in Ausnahmefällen erlaubt, IP-Adressen zu speichern, um schwere Kriminalität zu bekämpfen und schwere Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zu verhüten. Im letzten Jahr hatte sich schon angedeutet, dass es zu einem anderen Umgang mit der Überwachung kommen könne. Dennoch ist die Enttäuschung bei Datenschützer:innen und Grundrechte-Organisationen über das Urteil groß.

„Möglichkeit der Massenüberwachung“

Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64 sprach von „Ganz schlechten Nachrichten“. Chloé Berthélémy vom Dachverband europäischer Digitalorganisationen sagt: „Das heutige Urteil des EuGH zum französischen Anti-Piraterie-System HADOPI stellt eine traurige Wende in der europäischen Rechtsprechung zum Schutz des Grundrechts auf Privatsphäre im Internet dar.“ Der Gerichtshof habe beschlossen, „die bisherige Rechtsprechung zum Zugang zu Daten privater Unternehmen aufzuweichen, um Internetnutzer leichter identifizieren zu können.“ In einem breiteren politischen Kontext der zunehmenden Unterdrückung von Journalistinnen, Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft in Europa untergrabe dieses Urteil auf gefährliche Weise das Recht, online anonym zu bleiben.

La Quadrature du Net nennt das Urteil in einer Erklärung „enttäuschend“. Der EuGH habe seine bisherige Rechtsprechung erheblich verwässert, was sich nicht nur auf den Fall Hadopi auswirke. „Mit diesem neuen Urteil wird der Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr standardmäßig als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte angesehen. Infolgedessen lässt der Gerichtshof die Möglichkeit einer Massenüberwachung des Internets zu“, so die Digitalorganisation aus Frankreich.

Auch La Quadrature stuft das Urteil als „wichtige Wende in der EU-Rechtsprechung“ ein. Der Gerichtshof habe mit dem Urteil den „massenhaften, automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt, die mit der bürgerlichen Identität und dem Inhalt einer Kommunikation verbunden sind“. Dieser Zugriff könne laut dem Gericht sogar zu Bagatellzwecken und ohne vorherige Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde erfolgen.
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Die sind halt gut vernetzt - die Leute von der Content Mafia.
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Ungelesen 01.05.24, 15:55   #2
Uwe Farz
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Standard

Ein Gastkommentar vom französischen Pendant "La Quadrature du Net" als Ergänzung zum Eingangsartikel:

Zitat:
EuGH-Urteil: Gericht lässt Massenüberwachung des Internets zu

Der EuGH hat gerade den massenhaften und automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt. Mit dem heutigen Urteil räumt das Gericht ein, dass es seine Rechtsprechung ändern wird, wenn seine Urteile nicht umgesetzt werden. Ein Gastkommentar.

30.04.2024 um 18:03 Uhr - Gastbeitrag - in Überwachung - 9 Ergänzungen


Der Europäische Gerichtshof ändert seine Rechtsprechung in Sachen Vorratsdatenspeicherung.



Dies ist ein übersetzter Beitrag der französischen Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches die Vorratsdatenspeicherung erheblich ausweitet. Gastbeiträge geben nicht zwangsläufig die Haltung der Redaktion wider.

In seinem Urteil vom 30. April 2024 teilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Einschätzung der Rechtmäßigkeit des massiven Überwachungssystems von Hadopi. Das Urteil ist enttäuschend. Der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung erheblich verwässert, was sich nicht nur auf den Fall der französischen Behörde Hadopi auswirkt.

Mit diesem neuen Urteil wird der Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr standardmäßig als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte angesehen. Infolgedessen lässt der Gerichtshof die Möglichkeit einer Massenüberwachung des Internets zu.

Der EuGH hat den massenhaften automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt, die mit der bürgerlichen Identität und dem Inhalt einer Kommunikation verbunden sind. Dieser Zugriff kann zu Bagatellzwecken und ohne vorherige Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde erfolgen.

Wende in der Rechtsprechung

Das Urteil vom 30. April 2024 stellt eine wichtige Wende in der EU-Rechtsprechung dar. Nach einem Jahrzehnt des juristischen Kampfes, in dem sich die europäischen Regierungen bewusst dafür entschieden haben, die vielen früheren EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu respektieren und umzusetzen, haben die Polizeien in ganz Europa gerade den Kampf gewonnen. Mit dem heutigen Urteil räumt der EuGH ein, dass er seine Rechtsprechung irgendwann ändern wird, wenn seine Urteile nicht umgesetzt werden. Dies ist eine beunruhigende Schwächung der Autorität des Gerichtshofs angesichts des Drucks der Mitgliedstaaten.

Während der EuGH im Jahr 2020 die Auffassung vertrat, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellte und der Zugriff auf die IP-Adressen zusammen mit der zivilen Identität des Internetnutzers nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen durfte, trifft dies nun nicht mehr zu. Der EuGH hat seine Argumentation umgekehrt: Er ist nun der Ansicht, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen standardmäßig keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte mehr darstellt und dass ein solcher Zugriff nur in bestimmten Fällen einen schwerwiegenden Eingriff darstellt, der durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert werden muss.

Im Hinblick auf unseren Fall und die Besonderheit von Hadopi in Frankreich fordert der Gerichtshof Hadopi lediglich auf, sich etwas weiterzuentwickeln. Er ist der Ansicht, dass in bestimmten „atypischen“ Situationen der Zugriff auf die IP-Adresse und die bürgerliche Identität im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Privatsphäre darstellen kann (zum Beispiel wenn das Material Rückschlüsse auf politische Meinungen, die sexuelle Orientierung usw. zulässt); er ist auch der Ansicht, dass ein solcher Zugriff im „Wiederholungsfall“ einen schwerwiegenden Eingriff darstellt, und verlangt daher, dass der Zugriff auf die IP-Adressen nicht „vollständig automatisiert“ sein darf. In allen anderen Fällen stellt der EuGH jedoch eindeutig fest, dass Hadopi massiv und automatisiert auf die bürgerlichen Identitäten von Personen zugreifen kann.

EuGH gibt Online-Anonymität auf

Mit anderen Worten: Die abgestufte Reaktion (benannt nach dem von Hadopi angewandten Verfahren, das darin besteht, mehrere Warnungen zu verschicken, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn der Internetnutzer seine Verbindung nicht „sichert“) wird eine andere Form annehmen müssen. Der französische Gesetzgeber wird sich einen komplizierten Mechanismus ausdenken müssen, um eine Art unabhängiger externer Kontrolle des Zugriffs auf die bürgerliche Identität durch Hadopi zu gewährleisten. Während Hadopi derzeit nicht verpflichtet ist, sich einer externen Kontrolle zu unterziehen, muss sich die Behörde nun einer solchen unterziehen, wenn sie in diesen „atypischen“ Fällen oder im Falle eines „wiederholten Verstoßes“ auf die Identität zugreifen will. Mit anderen Worten: Externe Bedienstete von Hadopi werden für das Anklicken eines „Validierungs“-Buttons verantwortlich sein, während Hadopi heute selbst die Genehmigung erteilt.

Ganz allgemein hat diese Entscheidung des EuGH vor allem das Ende der Online-Anonymität bestätigt. Während der Gerichtshof im Jahr 2020 feststellte, dass ein in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verankertes Recht auf Online-Anonymität existiert, gibt er es jetzt auf. Leider setzt er der Online-Anonymität ein faktisches Ende, indem er der Polizei einen umfassenden Zugang zur zivilen Identität, die mit einer IP-Adresse verbunden ist, und zum Inhalt einer Kommunikation gewährt.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dieses Urteil wird ohne Frage sowas wie einen Dammbruch auslösen.
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Geändert von Uwe Farz (01.05.24 um 19:12 Uhr) Grund: c
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