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Strafzettel..

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Ungelesen 04.02.12, 13:30   #1
naster c
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Standard Strafzettel..

MoinMoin!
Ich habe mal eine Frage..:
Ich habe mir einen alten Audi 100 gekauft für den Winter und diesen bei mir abgestellt (er ist abgemeldet)!
3Tage später hatte ich ein Zettel dran >40Euro Strafe und das Auto muss sofort weg
ABER:
Die Parkplätze auf dem der Audi stand gehören der Wohnungsbaugesellschaft..habe extra nochmal nachgefragt!
Der Wohnungsbaugesellschaft ist es egal ob das Auto angemeldet ist oder nicht!

Die 40Euro bezahlen..Ja oder Nein?!?
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Ungelesen 04.02.12, 13:40   #2
Spammerman
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Wenn der Wagen vom öffentlichen Verkehrsraum aus zugänglich ist musst Du zwangsläufig bezahlen.

Steht der Wagen auf einem abgesperrten Stellplatz (in Garage, hinter einem Gartentor oder Zaun) ist er nicht mehr von außen direkt zugänglich - dann brauchst Du den Zettel nicht zu bezahlen.

Zweiteres wird aber wohl nicht der Fall sein - ich nehme an, der ist von der Straße aus ohne Überwindung von Hinternissen erreichbar.

Und in D gibt es halt die Vorschrft, dass alle Fahrzeuge die im Einflussbereich des öffentlichen Raumes versichert (und angemeldet) sein müssen. Der Wohnungsgesellscaft ist das natürlich egal ob Du einen Strafzettel bekommst.
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Ungelesen 04.02.12, 13:43   #3
AlittleR2D2
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Ist der Parkplatz als Privatparkplatz oder Privatgrundstück gekennzeichnet ? Wenn ja dürftest Du dort das Auto abstellen . Aber ich würde ersteinmal gegen diesen ich denke mal Bußgeldbescheid Einspruch einlegen .
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Ungelesen 04.02.12, 14:09   #4
aknx7
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Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Wenn der Wagen vom öffentlichen Verkehrsraum aus zugänglich ist musst Du zwangsläufig bezahlen.

Steht der Wagen auf einem abgesperrten Stellplatz (in Garage, hinter einem Gartentor oder Zaun) ist er nicht mehr von außen direkt zugänglich - dann brauchst Du den Zettel nicht zu bezahlen.

Zweiteres wird aber wohl nicht der Fall sein - ich nehme an, der ist von der Straße aus ohne Überwindung von Hinternissen erreichbar.
Statt so viel zu schreiben solltest Du Dich besser informieren, nichs der gleichen.


Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Und in D gibt es halt die Vorschrft, dass alle Fahrzeuge die im Einflussbereich des öffentlichen Raumes versichert (und angemeldet) sein müssen. Der Wohnungsgesellscaft ist das natürlich egal ob Du einen Strafzettel bekommst.
Sorry Winetou aber es ist Schwachsinn !

Die Vorschrift besagt, dass im öffenzlichen Verkehrsraum alle FZ zugelessen werden müssen- ausgeschlossen davon sind private Wege und Parkpläze. Mit der öffentlichen zugang hat das nichts zu tun.

Die einzige Frage ist ob Du auf diesem Parkplatz einen Dir angewiesenen Stellplatz hast - ob Du dafür zahlst ? Im Klaren - Hast Du einen Mietvertrag für einen Stellplatz ?

Falls nicht kann der Eigentümer kann verlangen, dass Du das Fahrzeug sofort entfernst. Hast eiene Mietvertrag kann er Dir den Buckel runterrutschen, das Zettel ist dan Makulatur.

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Ungelesen 04.02.12, 14:29   #5
Spammerman
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Hier wird erläutert was öffentlicher Verkehrsraum ist:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Und da müssen Fahrzeuge angemeldet/versichert sein.
Spammerman ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.12, 14:58   #6
aknx7
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Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Hier wird erläutert was öffentlicher Verkehrsraum ist:
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Und da müssen Fahrzeuge angemeldet/versichert sein.
He, he, hast ja eingestellt, vermutlich aber selber nicht gelesen oder nicht verstanden, aus Deinem Link

Der Garagenvorplatz eines Wohnhauses gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum (OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2000 - VerkMitt. S. 86).
Das Gericht hat dazu u. a. Folgendes ausgeführt:: „Verkehrsflächen sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Benutzung zur Verfügung stehen (BGH NZV 1998, 418; OLG
Düsseldorf NJW 1988, 922; BayObLG NJW 1983, 129).“


Müssen sie nicht, nur der Eigentüner hat das Recht die Polizei zur hilfe zuziehen, von selbst dürfen sie nicht tätig werden - Privatgelende !

Parkplätze
Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums gilt die StVO.


Auf Priveten Parkplätzen kann es schon anders aussehen, auch wenn RvL jeder kennt und anwendet.

Davon abgesehen, dass Du einen Link zum portal und nicht auf dier StVO / StVZO einstellst.

aknx7 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.12, 16:14   #7
Spammerman
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Wir werden sehen.

Bislang stellt Du nur Behauptungen ohne irgendwelche Belege auf.
Und nach meiner Meinung (die sich auch mit dem von Dir zitierten oberen Abschnit deckt) ist irgendein Stellplatz zunächst mal im öffentlichen Bereich.
Sollte das so sein darf man da nicht einfach ein Fahreug ohne Zulassung parken.
Nicht anderes schrieb ich bereits oben.

Da wir aber beide (oder zumindest ich) nicht 100% genau wissen wo und wie sein Fahrzeug abgestellt ist ist alles weitere Mutmaßung.
Aber darin scheinst Du ja gut zu sein.
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Ungelesen 04.02.12, 16:24   #8
naster c
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also die Parkplätze sind schon an der Strasse aber sie sind Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft.
Extra gemietet habe ich nix und im Mietvertrag steht auch nichts extra von einem Stellplatz.
Ich habe extra noch mal nachgefragt!!!
Die WBG hat die Polizei nicht gerufen...die fahren hier öfter mal spazieren
naster c ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.12, 17:48   #9
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Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Bislang stellt Du nur Behauptungen ohne irgendwelche Belege auf.
Und nach meiner Meinung (die sich auch mit dem von Dir zitierten oberen Abschnit deckt) ist irgendein Stellplatz zunächst mal im öffentlichen Bereich.
Sollte das so sein darf man da nicht einfach ein Fahreug ohne Zulassung parken.
Nicht anderes schrieb ich bereits oben.
Wer / was regelt die Zulassung zum Verkehr ?


Lerne erstmak was öffentlicher Verkehr / Parkplatz ist. Die Zutrittmöglichkeit entscheidet hier nicht über das vovon wir reden. Dein Autor verwechselt dort auch einige Sachen.

Öffentlicher Verkehr ist alles das wo Du rauf gehen kannst. Kein öffentlicher Raum ist das wo Du ohne einwilligung des Eigentümer oder von ihm beauftragte personen zuttrit haben.

Ein Parkplatz den Du angemietet hast ist zwar öffentlich, aber aus der Vorschrift ausgenommen damit man solche FZ dort abstellen kann.

Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Da wir aber beide (oder zumindest ich) nicht 100% genau wissen wo und wie sein Fahrzeug abgestellt ist ist alles weitere Mutmaßung.
Aber darin scheinst Du ja gut zu sein.
Hasi, Du stellst eine Behauptung auf ohne eine Rechtsquelle anzugeben, die ein Hans Wurst geschrieben hat und erwartest dass es jeder wie ein junger Pelikan schluckt. Mag sein, des es in Deinen Kreisen durch kommt, in meinen ncht.

Und sprich bitte nur über Dich und nicht über die andere, die im gegenteil bescheid wissen.

Im gegenteil zu Dir habe ich schon so etwas mit zwei Wohngesellschaft durchgenommen.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Zitat:
Zitat von naster c Beitrag anzeigen
also die Parkplätze sind schon an der Strasse aber sie sind Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft.
Extra gemietet habe ich nix und im Mietvertrag steht auch nichts extra von einem Stellplatz.
Ich habe extra noch mal nachgefragt!!!
Die WBG hat die Polizei nicht gerufen...die fahren hier öfter mal spazieren
Woher willst Du das wissen ?

Ohne Mietvertrag auf ein Stellplatz. ohne Zustimmung des Eigentümers darfst Du auf privaten Eigentum nichts abstellen. Hast noch glück gehabt, dass der Eigentümer es nicht abschleppen lassen hat und Dir die Kosten in Rechnung gestellt hatte.

Komst Du der Aufforderung nicht nach kann es passieren.

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Ungelesen 04.02.12, 18:01   #10
naster c
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Zitat:
Zitat von aknx7 Beitrag anzeigen


Woher willst Du das wissen ?

Ich habe jetzt schon zwei mal geschrieben,dass ich bei der Wohnungsbaugesellschaft angerufen habe und gefragt habe,ob das okay ist,wenn mein auto da steht(agmedlet).
die haben nix dagegen!!!
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Ungelesen 04.02.12, 18:29   #11
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Ich denke mal in diesem Fall ist der Parkplatz immer noch öffentlicher Raum der für alle Zugänglich ist . Ich denke mal auch das Du in diesem Fall bezahlen mußt .
Ich kenne hier in Berlin einige Genossenschaften wo der Mieterparkplatz eingezäunt ist und per Schranke oder Poller zusätlich gesichert ist . Dort würde man bestimmt keine Probleme haben einen abgemeldeten PKW abzustellen .
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Ungelesen 05.02.12, 17:51   #12
Markus2004
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Du wirst auf jeden Fall zahlen müssen.
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