Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 22.02.21, 17:54   #10
gonzelmann
Anfänger
 
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 29
Bedankt: 22
gonzelmann wird langsam von ratten respektiert | 133 Respekt Punktegonzelmann wird langsam von ratten respektiert | 133 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von winnie44 Beitrag anzeigen
Im Zweifel wäre das eben eine juristische Frage, ob der Tatbestand vollständig erfüllt ist.
Nunja, ich denke mal viel haengt von den Rechtsverdrehern... pardon, Rechtsbeistaenden ab, wie gut sie Grauzonen und Spielraeume in der Gesetzgebung und Rechtssprechung fuer ihre Argumente ausnutzen koennen.

Sollte tatsaechlich mal jemand ein Gericht ueberzeugen koennen, dass allein die Tatsache, dass eine Kopie eines kopiergeschuetztes Werk nicht vollstaendig ist, vor den Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen schuetzen oder sie milder kann (unabhaenig davon ob das Nuggeln selbst nun einen relevanten Straftatbestand darstellen wuerde oder nicht), dann haben die Uploader in Zukunft eine prima Versicherung gegen moegliche Klagen/Schadensersatzanforderungen von Rechteinhabern: Vor dem Uppen einfach mal hier oder da eine Minute aus dem Film rausschneiden (oder den Film als zwei unabhaengige Haelften unter verschiedenen OCH-Accounts anbieten {*}), und schon gelten mindernde Umstaende. Ja, waere das nicht schoen? ;-)


{*} natuerlich so gestaltet, dass es dann idealerweise ein Problem fuer die Rechteinhaber wird, diese unterschiedlichen Accounts ein- und demselben Rechtsverletzer zuzuordnen.
gonzelmann ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei gonzelmann:
knuddeln (10.09.22)