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myGully |
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07.11.12, 17:49
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#36
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 160
Bedankt: 193
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Bin dabei
Aber in mir rumort es langsam doch.
Da sind vor allem mal die Aussagen, aus anderen Foren,
daß in der Regel nachdem Mahnbescheid auch die Klageschrift kommt.
Klagefreudig wären sie speziell bei Hörbüchern und Alben.
Von Filmen (Constantin) hört man hingegen noch nichts.
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12.11.12, 14:45
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#37
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3
Bedankt: 15
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Die Kanzlei Waldoof verschickt in letzer Zeit diese Briefe mehrfach, mir wurde durch Kontakte berichtet das die nun auch Mahnbescheide verschicken und vor Gericht ziehen. Vor Ort trifft man dann u.U. 2 Waldi's, 1x Anwalt und 1x Praktikant (Wahrscheinlich zum Namenstanz).
Hier ein Artikel: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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18.11.12, 11:36
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#38
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Vorgehensweisen eines Abgemahnten: Hat schon vielen geholfen Ihre dreijährige Wartezeit unbeschadet zu überstehen.
Kann ich Dir nur wärmstens an Herz legen/empfehlen.
Dies ist immer noch die effektivste Vorgehensweise bei einer Abmahnung,
wenn jemand nicht bezahlen will oder keinen Vergleich anstrebt. Man nennt es
auch „Stille Verteidigung“. Von anderen gut gemeinten Ratschlägen rate ich persönlich ab. Aber wie schon gesagt Du hast es in Deiner Hand wie und ob Du reagierst.
1. man gibt eine mod. UE ab
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
- Link: schlafende Hunde wecken [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
- Link: Wie? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.
Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
3. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei cappenberg:
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18.11.12, 16:43
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#39
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 831
Bedankt: 354
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Nun wirds wohl nix mehr mit den Forderungen durchsetzen.
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386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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25.01.13, 05:46
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#40
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 23
Bedankt: 2
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Ich nutze einfach mal dieses Thema.
Gestern kam von Landesgricht München ein Schreiben bzgl dieser Sache hier. Nach ewigen googeln (die ersten 10 Seiten beinhalten ja hauptsächlich Anwälte für die Abgemahnten) musste ich feststellen, dass München sehr für die Abmahner ist.
Zu dem Schreiben: Es ist gefühlte 300 Seite dick. Es sind alle Briefe die ich bisher bekommen habe dabei. Ebenso das IP-Protokoll und es wird gefragt wie ich weiterverfahren möchte (Gericht, Anwalt, Zahlen, etc). Meldefrist 2 Wochen.
Hat schon jmd erfahrung damit?
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25.01.13, 08:50
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#41
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 831
Bedankt: 354
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siehe oben cappenberg Punkt 5.
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22.04.16, 11:04
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#42
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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Gibt es Neuigkeiten zum Thema "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung"?
Hab den Brief jetzt auch bekommen und bin nicht sicher - da meine Suche ansonsten keine Erfahrungsberichte erbracht hat - wie ich vorgehen soll. Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen?
Oder gibt es jetzt - nach 3 Jahren - genauere Infos, ob W&F nach einem derartigen Schreiben ernst machen? Vielleicht hat sich ja was an der Sach - oder Rechtslage geändert.
Dazu sei gesagt, daß ich vor dieser Abmahnung hier schon einmal eine andere von W&F bekommen habe (2 getrennte Fälle natürlich), und für die Erste bekam ich kein derartiges Schreiben.
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23.04.16, 10:07
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#43
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Newbie
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 57
Bedankt: 35
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Darf man fragen was genau dir vorgeworfen wird?
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15.05.16, 06:01
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#44
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2014
Ort: http://ul.to/ref/9080748
Beiträge: 41
Bedankt: 22
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Zitat:
Zitat von cappenberg
Vorgehensweisen eines Abgemahnten: Hat schon vielen geholfen Ihre dreijährige Wartezeit unbeschadet zu überstehen.
Kann ich Dir nur wärmstens an Herz legen/empfehlen.
Dies ist immer noch die effektivste Vorgehensweise bei einer Abmahnung,
wenn jemand nicht bezahlen will oder keinen Vergleich anstrebt. Man nennt es
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1. man gibt eine mod. UE ab
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
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2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.
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3. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
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ok, lang ist es her, aber ich hab da mal eine frage zu punkt 3.
ich habe im märz ein schreiben zu gerichtlichen mahnverfahren bekommen. habe einen widerspruch abgegeben und "bisher" ist wieder ruhe.
beginnt die 3 jährige verjährungsfrist jetzt wieder mit ablauf des jahres 2016?
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30.08.16, 17:09
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#45
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2014
Ort: http://ul.to/ref/9080748
Beiträge: 41
Bedankt: 22
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ok. weiss wohl keiner! bisher ist noch immer ruhe *toi toi toi*
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30.08.16, 20:58
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#46
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Durch einen Mahnbescheid wird die Verjährungsfrist gehemmt. Die Kanzlei hat jetzt wieder eine Menge Zeit, um das Klageverfahren einzuleiten.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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30.08.16, 21:56
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#47
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 2
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Eigene Erfahrung:
1. nix bei bittorrent runterladen (ip-adressen sichtbar)
2. ip-sniffer den die anwälte benutzen sind illegal
3. Massenabmahnung sind illegal
4. auf gar keinen Fall reagieren (totstellen)..du warst es nicht... und fertig (kann ja jemand zB dein W-lan gehackt haben)
5. provider darf soweit ich weiß , deine real-adresse nicht rausgeben...hat meiner aber damals auch gemacht (shit telekom, die hat meinen namen immer falsch geschrieben, deshalb wußte ich woher der Wind wehte )
6. auf gar keinen fall, die unterlassungserklärung unterschreiben oder Strafe bezahlen (Der Fisch hat angebissen und Schiss vor weiteren Schritten)
7. Nach ein paar Wochen kommt eine Forderung, die emens höher ist ca. 20000 EUR mit androhung eines gerichtsverfahrens...scheiss drauf!!!
8. Das sind Anwaltskanzeien, die nix können und wollen schnelles Geld verdienen. Die treiben sich sogar in diesem Forum rum und raten Dir zu zahlen...vergiss die Spacken....die können gar nix...vorallem nicht jeden hier verklagen xD
8. Schon 2 x mit totstellen davongekommen (und 2 x war es bittorrent )
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30.08.16, 22:01
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#48
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 2
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Die versuchen einen enormen emotionalen Druck aufzubauen, da du zusammenknickst und bezahlst....Vergiss es einfach und meide Bittorrent ;P
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06.09.16, 09:48
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#49
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 470
Bedankt: 924
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Zur Problematik "Abmahnung" habe ich schon im Jahre 2012 etwas geschrieben, als ich abgemahnt wurde. Nachfolgender Post hat nicht nur mir geholfen, sondern im meinem privaten Umfeld hat es auch die ein oder andere Abmahnung gegeben und ALLE sind bisher verlustfrei (ausser an Nerven ) davon gekommen:
Zitat:
Als Erstes heißt es 'Ruhe bewahren', nichts unüberlegtes tun und auf keinen Fall die gegnerische Seite kontaktieren.
Ich selbst bin abgemahnt worden, weil ich seiner Zeit noch über den Esel gezogen habe.
Ich habe mir die erforderliche Informationen von dieser Seite gholt:
Ich habe dann folgendes gemacht:
1.) Modifizierte UE abgeben----Auf keinen Fall die UE des Abmahnanwalts unterschreiben, dann hängst du für ewig und drei Tage am Fliegenfänger, da du dann die UE für das gesamte musikalische Angebot der betroffenen Firma abgibst...für die nächsten 30 Jahre.
Gibst du die UE nicht ab, ist das ein Grund für die Gegenseite, ein gerichtliches Verfahren gegen dich einzuleiten, mit der Folge, dass weitere Kosten auf dich zukommen.
2.) NICHT zahlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abmahnanwälte das Prozeßrisiko scheuen.
Nach Auskunft eines befreundeten RA kalkulieren die Abmahnanwälte mit einer Erfolgsquote von 25%. Der Rest ist ihnen egal....hauptsache diese 25% zahlen.
Wie das ist, wenn jemand 1000 oder 2000 Musikstücke anbietet, dass kann ich dir auch nicht sagen.
Es werden nach Abgabe der UE, verstärkt "Bettelbriefe" des Abmahnawalts auf dich einprasseln. Empfehlung: Lesen, zur Seite legen und erstmal vergessen Hat bei mir geklappt.
3.) Es gehen einige Gerichte dazu über, beim Anbieten und Runterladen von einzelnen Musikstücken, diese mit 100 € pro Fall zu "deckeln".
4.) Einen RA brauchst du, nach meiner Einschätzung, zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Was jetzt erforderlich ist, schaffst du auch allein. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, Widerspruch einlegen und einen FACHANWALT aufsuchen.
Beim "Ziehen" eines Samplers entsteht folgende Problematik: Sollte die Abmahnkanzlei bei dir einmal Erfolgreich sein, d.h. du hast einmal gezahlt, dann stehen vermutlich noch weitere Kanzleien in der Warteschleife, um ihre Forderungen ebenfalls durch zu setzen.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn du weitere Fragen hast, PN an mich.
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06.09.16, 12:00
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#50
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Legende
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 15.878
Bedankt: 274.692
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Auch nicht schlecht denke ich.
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Gruß Orion6666
Für Reupp Thread Link und Titel.
Reupp nur auf Turbobit.
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