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myGully |
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21.12.11, 00:13
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 11
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Rechnung erhalten
Moin,
habe leider Gottes eine Rechnung von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] erhalten (schon die Mahnung von einem Inkassounternehmen)
Es ist eine xxx-seite, allerdings habe ich NIE irgendetwas gekauft dort. (Hatte mich angemeldet, aber fake daten benutzt)
Vorab: Ich bin noch Minderjährig.
Die wollen jetzt 75 € von mir haben. Habe den Support angeschrieben, die meinten ich müsse den Betrag bezahlen, und anhand meiner IP können Sie belegen das ich etwas gekauft habe etc.
Habe aber auch direkt am Tag der Anmeldung direkt an den Support geschrieben:
Hier mal der Emailverkehr:
Könnt ihr mir da helfen ? Möchte nix zahlen da ich nur einmal auf dieser Seite war, und da ich noch Minderjährig bin kann ich ja noch keinen vollen Kaufvertrag abschließen, wenn meine Eltern nicht damit einverstanden sind, richtig ?
Lg
Scoxz
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21.12.11, 05:11
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 0
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Ich sag mal so, dich können sie eigentlich nicht zum bezahlen zwingen, da du:
lt §106 BGB nur beschränkt Geschäftsfähig bist.
das heißt alle Verträge die du schließt, sind schwebend unwirksam ( Ausnahmen sind u.a. wenn du etw. von deinem Taschengeld ( eigenem Geld ) kaufst, §110 BGB, oder wenn du für etw. keine Gegenleistung bringen musst, etw. also Geschenkt bekommst, §107 BGB ).
Unwirksam schwebend heißt, dass wenn deine Eltern mit einem Vertrag nicht einverstanden sind, dieser auch nicht zustanden kommt.
Der Punkt hier dürfte aber sein, das es sich um eine Straftat handelt => du bzw deine Eltern werden dafür zur Rechenschaft gezogen. Kenne mich hier leider nicht weiter aus, hoffe ich habe helfen können.
Edit: Der Vertrag ist auch nach §134 BGB nichtig, da er gegen ein bestehendes Gesetz verstößt ( Pornos ab 18 )
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21.12.11, 06:01
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#3
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.468
Bedankt: 1.057
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Das der Vertrag schwebend unwirksam ist ändert aber nichts daran, das der TE sich strafrechtlich schuldig gemacht hat.
@TE
Ich hoffe der Anwalt hat Zeit und Lust dir Göre mal etwas Benehmen beizubringen, dann endet das Ganze nämlich sicherlich vor einem Amtsgericht.
Sorry, aber was du da abgezogen hast war offensichtlich vorsätzlich und obendrein noch dämlich ausgeführt. Das gehört einfach bestraft !
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21.12.11, 07:57
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.172
Bedankt: 3.131
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Das ist immer problematisch, da du diese Verträgen nicht einfach so kündigen kannst.
Das heisst, du bezahlst für die Zugangsdaten zu einem Dienst. Er steht dir direkt nach der Registrierung zur Verfügung, und deshalb haben sie das Recht, auch für die Mindestlaufzeit (in diesem Fall 1 Monat) den entsprechenden Betrag einzufordern.
Und auch dieser war dir bewusst, da du vor Eingabe deiner Daten (Egal, ob Fake oder nicht) den Tarif auswählen musstest. Und logischerweise loggen sie die Registrierungs - Ip.
Und damit können sie ganz schnell den Anschlußinhaber ausfindig machen. Das müssten aber dann im Grunde deine Eltern sein, oder nicht?
Dann wäre die nächste Frage, hast du deine Emailadresse mit deinen Realdaten angegeben? Denn dort würde z.b dein Name in der Email stehen, mit der du den Support anschreibst.
Was schriftlich kommt, würde dann auf deinem Namen kommen. (Wenn du deinen Eltern nicht traust was zu sagen)....
Aber das ändert nix, das sie im Recht sind, und wahrscheinlich diese Forderung ausstehen, sprich Mahnbescheid etc...
Deshalb geb ich El Gobb vollkommen recht, rede mit deinen Eltern und stottere den Betrag da ab.
Es waren 25€, jetzt schon das dreifache und es wird auch noch deutlich mehr....
Oder du allein setzt dich mit dem Inkassobüro auseinander und zahlst den Betrag in Raten ab. 3 X 25, oder so..
Und editiere mal die Bildgröße...
Mfg
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21.12.11, 12:28
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 59
Bedankt: 611
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Was ich nicht verstehe:
Du bist minderjährig, gehst wissentlich einen Vertrag ein, gibst wissentlich falsche Daten an und heuelst nun rum wegen 75 Euro?
Also ehrlich es kommt dich günstiger die 75 Euro zu zahlen als alles andere womit du dich straffähig gemacht hast.
In diesem Sinne...
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21.12.11, 14:16
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 0
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Wie gesagt der Vertrag ist prinzipiell nichtig laut §134 BGB weil er gegen ein bestehendes Gesetz verstößt, ABER der TE hat sich strafbar gemacht
Ich würde an seiner Stelle einfach bezahlen. Sein Fehler, sein Problem auch wenn er nicht zahlen müsste. ( könnte aber halt verklagt werden wegen Täuschung o.Ä. und den entstandenen Kosten )
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22.12.11, 00:56
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 11
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Danke an euch.
Werde versuchen auszuhandeln, den Betrag in Raten abzustottern.
Aus Fehlern lernt man, jetzt ärger ich mich erst richtig über so ein Quatsch.
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22.12.11, 10:35
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 249
Bedankt: 899
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hast du den brief per post bekommen oder nur per email?
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07.01.12, 00:30
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#9
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Süchtiger Newbie Nerd
Registriert seit: Oct 2010
Ort: austria
Beiträge: 49
Bedankt: 1.629
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du brauchst keine angst haben das ist nur abzocke einfach ignorieren ..
solange du nicht einen direkten brief von der inkasso mit einen rechtsgültigen stempel bekommst oder vom anwalt mit rechtgültigen stempel kannen sie nichts tun ..die schüchtern leute nur ein weil sehr viele zahlen...genau wie top-of-software.de
war das selbe bei mir
__________________
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07.01.12, 09:26
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.172
Bedankt: 3.131
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@desserttain
Wenn man eine Registrierung vornimmt, wo man im Vorfeld die dadurch entstehenen Kosten einsehen kann, bzw. sich einen Tarif auswählen muss, dann ist es keine Abzocke.
Der Zugang steht dort direkt nach Anmeldung zur Verfügung, das heisst, man nimmt das Angebot auf jeden Fall für die Mindestlaufzeit ab. Das ist bei "seriösen" Anbietern in der Regel ein Monat, bzw. 30 Tage.
Also ist dein Vergleich definitiv so nicht richtig. top-of-software, oder opendownloads, etc verstecken die Kosten, darüber hinaus bieten sie Downloads an, die vom Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei xxx-Seiten hast du Zugriff auf Videomaterial, das vom Hersteller/Produzent nicht kostenlos angeboten wird.
Inkassobüros-/Vertreter haben im Grunde auch keine Rechte, ausser das Mahnverfahren vor Gericht durchzuführen. Diese dürfen einen zwar anschreiben, aber man braucht sie A) nicht in die Wohnung reinlassen,, B) man kann ihnen sogar Haus- und Hofverbot aussprechen. Was auch vorkommt, das sobald sie eine Telefonnummer haben dort stetig anrufen... Auch dagegen kann man eine Unterlassung aussprechen. Das ist nämlich immer noch Sache vom Gericht, bzw. dem Gerichtsvollzieher.
Also kann man nicht sagen, das eine kostenpflichtige Anmeldung im Netz gleich Abzocke ist.
Sicher kann man alles aussitzen und abwarten, aber man soll sich dann nicht beschweren, wenn man dann die deutlich höheren Kosten zahlen muss.
Mfg
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09.01.12, 00:15
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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hi,
ich hatte mal sowas ähnliches mit ner seite, auf der es .gif dateien gab. war damals auch noch minderjährig und habe fake daten bei der anmeldung benutzt; genau wie du habe ich nichts heruntergeladen. dann kam die rechnung über 50€ ins haus geflattert... haben uns dann bei unsrem anwalt erkundigt --> habe nicht auf weitere mahnungen geantwortet und kein lebenszeichen von mir gegeben. hab nie wieder was von denen gehört.
mfg
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