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Ungelesen 13.11.14, 11:09   #31
starmann65
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Es wurden auch Upper hops genommen, die nur ein paar Sachen angeboten haben.
Halte ich eher für unwahrscheinlich, da man solche Upper eigentlich nur sehr geringfügig belangen kann [Strafrechtlich] und was
man so liest, scheint es ja so das man schon längere Zeit zugriff auf den Server des Portals hatte. Was natürlich dann auch nahe
legt, das vermutlich ein Insider diesen Zugang ermöglicht hat. Den Ermittlern geht es ja nicht nur darum diese Upploader zu
bestrafen, man will insider Informationen um noch gezielter gegen diese User vorzugehen.

Auszug:

Wie diese Hinweise an die Staatsanwälte zum Beispiel aussahen, erklärt Christine Ehlers von der GVU so:
"Wir haben uns die Uploader angesehen und geprüft, wie viele Titel von bestimmten Nicknames hochgeladen
wurden und wie oft diese anschließend abgerufen wurden." Die Profile der Uploader bei boerse.bz wurden so
gewissermaßen zu Archiven strafbarer Handlungen - denn der Upload solcher Dateien, womöglich gegen eine
Provision, gilt als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung. Dafür kämen "Geld-, aber auch Freiheitsstrafen in
Betracht", sagt Daniel Vollmert von der Staatsanwaltschaft Köln. Das Urheberrechtsgesetz sieht theoretisch
ein maximales Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft vor - pro Datei.

Entsprechend flexibel zeigen sich offenbar zumindest einige der Betroffenen: "Eine Vielzahl der Beschuldigten
kooperieren bereits, auch davon erhoffen wir uns weitere Erkenntnisse", sagt Vollmert. Was den Einzelnen
tatsächlich droht, hängt von ihrer Kooperationsbereitschaft ab, von der Anzahl der hochgeladenen Dateien,
den damit erzielten Einkünften, eventuellen Vorstrafen.

Eine ungeklärte Frage ist, wie die Ermittler im vorliegenden Fall überhaupt an die Adressen der Uploader kamen,
deren Wohnungen nun durchsucht wurden. Der Rückschluss muss über die IP-Adressen gelaufen sein, von denen
aus Links bei boerse.bz eingestellt wurden. Mit deren Hilfe lässt sich beim jeweiligen Internetprovider der Anschlussinhaber
erfragen - allerdings in der Regel nur bis zu sieben Tage lang, dann werden die entsprechenden Daten gelöscht.
Doch woher hatten die Ermittler diese IP-Adressen?

Der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs, der einen der nun Beschuldigten vertritt, ist sich sicher, "dass
die Strafverfolger Zugriff auf die Server von boerse.bz hatten, und zwar über einen Zeitraum von circa vier bis sechs
Wochen". Haben die Ermittler also einen der Betreiber umgedreht? Die Staatsanwaltschaft Köln wollte sich zu dieser
Frage nicht äußern, und auch die übrigen Beteiligten halten sich bei der Frage, woher die IP-Adressen kamen, bedeckt.
Spätestens in einem Gerichtsverfahren aber dürfte offengelegt werden, wie hier vorgegangen wurde.
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