Wir meinen das selbe.
Zitat
Zitat:
Kann der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht in gewohnter Qualität und Umfang anbieten, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Bedauerlicherweise gilt die Kündigung nicht per sofort oder zum Auszugsdatum sondern es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Da dem Anbieter ein Ausgleich für die vorzeitige Vertragsauflösung zugebilligt wird, ist die Kündigung erst mit Umzug in die neue Wohnung möglich. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, hat diese Regelung Vorrang
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Und das ist das, was "tageszusammenfassung" als Info erhalten hat.
Zitat:
Zitat von tageszusammenfassung
Dachte auch 3 Monaten vorher kündigen reicht.
Jedoch nicht bei Vodafone(Ehemals Kabel Deutschland), dort sagt man mir 3 Monate ab Ummeldung.
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Gruß Schmicky
Geändert von Schmicky (26.11.17 um 22:34 Uhr)
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