Sonderkündigung DSL bei Umzug
Hallo,
in 2 Monaten ziehe ich um. An meinem neuen Ort wird es keinen 100er Aschluss mehr geben. Daher wollte ich den Vertrag als außerordentliche Kündigung beenden. Welches Datum gilt für die 3 Monatsfrist? Meine jetzige Kündigung oder der Meldetermin. Die Hardware(Router) möchte der Anbieter natürlich zurück. Muss ich das Porto für das Paket bezahlen oder kann ich es dem Anbieter in Rechnung stellen? |
1. Beim Umzug wird es meist gekündigt, wenn es keine direkte Verbindung gibt, daher deinen Anbieter anrufen und nachfragen. (Musst aber früh genug bescheid sagen, meist 3 Monaten zuvor.)
2. versteh ich nicht. Welche "meine jetzige Kündigung"? Die 3 Monatsfrist heißt, mindestens 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages. (2 Monate und 28 Tage, wird der Vertrag verlängert) Wenn ich mich nicht irre, ist das Datum vom Poststempel gültig 2. Porto musst du zahlen. |
Dachte auch 3 Monaten vorher kündigen reicht.
Jedoch nicht bei Vodafone(Ehemals Kabel Deutschland), dort sagt man mir 3 Monate ab Ummeldung.:mad: |
Zitat von [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Zitat:
Zitat:
|
Wenn am neuen Wohnort nicht die gleiche Bandbreite von Deinem jetzigen Anbieter geboten werden kann, hast Du ohne wenn und aber ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten ohne weitere Kosten. Als Kündigungsfristbeginn zählt dabei die Meldung an den Provider.
Allgemein darf die Mindeslaufzeit durch Umzug nicht verlängert werden. Gebühren sind nicht zulässig. Kosten können nur entstehen, wenn Du Deinen Vertrag kündigen willst, obwohl Dein jetziger Vertrag am neuen Wohnort vom Anbieter weiter erfüllt werden kann oder Du Leistungen, wie Telefonnummernportierung, feste IP usw mitnimmst. Du kannst den Vertrag an einen Nachnutzer abgeben. |
Es gilt nicht die Bandbreite. es gilt die Verfügbarkeit des Anbieter.
Das sind zwei verschiedene Sachen. Je Anbieter ist es anders. Beim Umzug wird immer ein Preis erheben, dass ist meistens der Anschlusspreis. Nichts mit "Gebühren sind nicht zulässig". Bei Neukunden sieht es anders aus. |
Es gilt für den Anbieter, den aktuellen Vertrag erfüllen zu können. Kann der Anbieter nicht die im aktuellen Vertrag festgelegte Bandbreite am neuen Wohnort anbieten, so kann der Anbieter den Vertrag weiterhin nicht erfüllen. Deshalb besteht ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Abrechnungsdatum ab Benachrichtigung an den Anbieter, frühestens aber ab Datum des Auszugs.
Geregelt ist das im Tekommunikationsgesetz [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. Das Sonderkündigungsrecht kann NICHT durch AGB des Anbieters ausgeschlossen werden. Links dazu [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Zitat:
|
Wir meinen das selbe.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Zitat:
Zitat:
|
In einer Entscheidung des Amtsgericht Köln (Urteil vom 25.01.2016 - 142 C 408/15) heisst es: Die dreimonatige Frist beginnt ab Zugang der Kündigung beim Anbieter, die Kündigung ist aber frühestens zum Umzugstermin möglich. Damit kann die Sonderkündigung zum Auszugstermin, aber nicht früher, greifen.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Damit verstoßen die AGB gegen geltendes Recht und sind hinfällig. |
Danke vx2
Das Land*gericht München I hat in einem Urteil vom 01.02.2017 auch so gehandelt. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Zitat
Landgericht München I, Urteil vom 01.02.2017 Aktenzeichen: 37 O 13495/16 (nicht rechtskräftig) |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.