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nikopolski 19.10.16 19:44

Habe ich Sonderkündigungsrecht, bei täglich langsamen Internet?
 
Hi,

Weiß jemand, ob ich bei meinem Internetprovider ein außerordentlches Kündigungsrecht habe, wenn dieser die versprochene Bandbreite zu festen Zeiträumen niemals einhält?

Ich bezahle eine 100MB/s Leitung für Netflix.
Aber von 15:00-23:00Uhr jeden Tag in der Woche kannst du bei mir streaming völlig vergessen, da habe ich höchsten s 0,5-1MB/s.

Schätze mal die können die ganzen Fernsehschauer nicht bewältigen.

Das kann doch nicht sein, dass ich Nachts vllt. 5MB die Sekunde geladen bekomme, aber eigentlich ja zu festen Zeiten mein Fernsehen haben möchte.

ThreeChord 19.10.16 21:18

Was für einen Vertrag hast du genau?
Steht da was von "bis zu" drin?
Ist die Geschwindigkeit nur bei Netflix schlecht oder auch bei allen anderen Seiten?
Wenn nur bei Netflix: Steht in deinem Vertrag irgendwas davon das die Geschwindigkeit von 100MB/s zu Netflix garantiert wird?

Webapache 21.10.16 07:54

Bevor Du allerdings in den "Angriff" übergehest, schau im Router unter den Systemmeldungen nach, wie schnell die Geschwindigkeit zwischen Router und DSLAM ist.
Messungen solltest Du grundsätzlich nicht im WLAN, sondern per LAN mit ausgeschaltetem WLAN in der Nacht so um 01:00 Uhr machen.
Messungen werden nicht in MB pro Sekunde, sondern in MBit/s gemacht!
Sollte es sich bei Deiner Leitung um eine BNG Technik handeln, dann erfrage das.

Trooperger 14.11.16 19:45

Hallo,

Erste Frage Kabel oder DSL ?
Zweite Anbieter.
Dritte Frage was für Endgeräte + art der verbindung.

Ob bis zu steht spielt bei einer größeren abweichung keinerlei rolle mehr.

Caerwynn 08.01.17 18:43

weiter stellt sich die frage:
hast du deinen provider informiert, ein stoerticket aufgegeben, hast du deinem provider die moeglichkeit zu einer loesung fuer dein problem gegeben
nicht zu vergessen die fragen von webapache
benutzt du zb. zusaetzliche technologie (powerline, sind zwischengerate wie switche/hubs verbaut, desweiteren ahst du die einstellungen bei deinem laptop/pc ueberprueft (zb. verhaut win10 manchmal die auto negotiation und bindet die netzwerkkarte dann mal gerne 10mbit ein usw. wenn du selber kein plan von dem ganzen gedoens hast ^^ frag

Menox01 13.01.17 11:35

Ein Trick für alle die nicht mehr bei Mutti wohnen aber noch eine haben (oder Kumpel).
Ich bin selber in die Lage gekommen, das ich immer verdammt langsames Internet von der Telekom bekommen habe. Der Vertreter sagte, wenn ich dauerhaft eine 2000er Leitung habe, ist der Vertrag bis zu 16000 erfüllt (Dicke Backen habe ich gemacht).
Nun denn, es kündigte sich ein lokaler Provider an den ich jetzt aus Eigenschutz nicht nenne, welcher sich hier mit einer garantierten I-Net Gewchwindigkeit breitmachen will. Was also tun? Vertrag läuft noch 1,5 Jahre. Ich habe einfach angerufen und gesagt das ich leider wieder umziehe. Die Adresse wo ich hinziehe will, wollte die für die Ummeldung des Tarifes haben. Ach wie Schaaaaade da ist ja bereits ein Telekomvertrag. Naja Herr..... dann haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von 3 Monaten war ich also ohne jeglichen Nachweis aus dem Vertrag raus und nun beim neuen Provider. Also Fic...t euch Telekom, nun habe ich euch verarscht.

vodooman 13.01.17 12:43

@menox01 belese dichmal zum Thema Umzug und Telekom.
Auch wenn am neuen Wohnort schon 1 Vertrag vorhanden ist,dann musst du deinen Vertrag trotzdem weiterhin bezahlen oder erfüllen. Da gibt es ein BGH Urteil. Du hast nur ein Sonderkündigungsrecht wenn der Vertrag von der Telekom nicht erfüllt werden kann an dem neuen Wohnort.

Vodoo

Caerwynn 15.01.17 21:33

oder wenn du stirbst ^^ oder ins ausland gehst (nachweislich) ansonsten zahlst du ^^

SilasGun 25.01.17 18:20

Bli Bla Blubb

Wenn man dauerhaft weniger als 70% der Leistung erhält kann man fristlos kündigen. Bankeinzug sperren, fertig.
Der Anbieter muss dich vor Gericht ziehen, macht dies bei einer Fehlleistung von unter 80% aber nicht.
Falls doch hat man mit einer 70% erhaltenen Dienstleistung gewonnen.

Menox01 31.01.17 18:40

@vodooman
belese dichmal zum Thema Umzug und Telekom.
Auch wenn am neuen Wohnort schon 1 Vertrag vorhanden ist,dann musst du deinen Vertrag trotzdem weiterhin bezahlen oder erfüllen. Da gibt es ein BGH Urteil. Du hast nur ein Sonderkündigungsrecht wenn der Vertrag von der Telekom nicht erfüllt werden kann an dem neuen Wohnort.



Und warum hat es genau SO bei MIR geklappT?????

csesraven 02.02.17 20:13

Selbst mit der "Bis zu" Klausel muss laut BGH ca 50% der Leistung vorhanden sein.

Wie das jetzt ist, wenn die Leistung zu den wirklich wichtigen Zeiten so grottig ist, im Schnitt aber vll. ganz okay, weiß ich nicht.

Caerwynn 04.02.17 07:41

Zitat:

Zitat von SilasGun (Beitrag 29646503)
Bli Bla Blubb

Wenn man dauerhaft weniger als 70% der Leistung erhält kann man fristlos kündigen. Bankeinzug sperren, fertig.
Der Anbieter muss dich vor Gericht ziehen, macht dies bei einer Fehlleistung von unter 80% aber nicht.
Falls doch hat man mit einer 70% erhaltenen Dienstleistung gewonnen.


^^ (hatte eigentlich nen text vorbereitet aber mir dann ueberlegt heute nett zu sein von daher von mir nur ein shcallendes auslachen an dich)


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