Küche, nun wer Vertrag unterschreibt (Kredit etc) ist erstmal dran gebunden.
Es würde nur ganz ganz kleine Möglichkeiten geben vielleicht da doch was zu machen, danach sieht es bei dir aber absolut nicht aus.
Du wirst zu 99,9 Prozent alleine Abzahlen.
Schuldscheine Freunde damit hast DU nix zu tun!
Ob die Schreiben überhaupt korrekt sind und was bringen wäre zuerst mal so zu überprüfen! Wenn das passt, dann ja müsste Verzug für sie macht werden, eben mit Schreiben...
Egal ob Brief oder Einwurfeinschreiben, sooooo einfach gerichtsverwertbar ist das auch nicht. Beispiel kein Name auf Briefkasten (und sie hat dafür einen Zeugen). Oder weiterleitung an ein Postfach und schon ist sense mit Einschreiben. Wenn sie da gar nicht (angeblich mehr) wohnt (woanders gemeldet).
Nun erst nach Verzug setzen könnten jetzt Kosten (Anwalt/Gericht) auf sie Abgewälzt werden. ABER schau erst mal ob überhaupt bei dir was zu holen ist. Wenn sie kein Vermögen hat und auch nicht viel verdient (Pfändungsgrenzen). Dann schmeist ihr dem vorlorenen Geld nur noch mehr hinterher! Gericht, Mahnbescheid, Anwalt, Gerichtsvollzieher kosten alle nicht zu knapp Geld!
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