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Problem mit WordPress

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Ungelesen 08.08.13, 18:49   #1
Farrake
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Standard Problem mit WordPress

Hallo erstmal,

Ich bin zZ dabei eine Seite per WordPress zu gestalten, jedoch hat sich das schwieriger erwiesen als gedacht :/
Folglich zu meinem Problem: Unzwar will ich bestimmte artikel auf z.b. 2 Seiten gleichzeitig posten.
Hier ein kleines bespiel:
Ich habe z.b. 4 Seiten eine Hauptseite wo ALLE news reinkommen, eine nur für filme, eine nur für Spiele und noch eine für Handy´s (alles oben im in der seiten auswahl)
Ich will nun also was über CS:GO schreiben, das soll sowohl auf der Hauptseite als auch unter Spiele erscheinen, wie stell ich das ein?

Hoffe auf baldige hilfe, hab den ganzen tag damit schon zugebracht -.-


Solong, Farrake!!
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Ungelesen 19.08.13, 00:14   #2
weberleins
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Standard

Also, wenn es egal ist, wo welcher Artikel auf der Startseite steht - dann verstehe ich Dein Problem ehrlich gesagt nicht.

Standard-Startseite -> alle Artikel erscheinen dort
Menü -> eine Kategorie als Menüpunkt anlegen -> nur die Artikel aus dieser Kategorie sind dort

auf beiden Seiten gleichzeitig. Wenn entsprechend eingestellt, auch auf beiden in voller Länge.


Willst Du allerdings, dann würde Deine Frage irgendwie Sinn machen, auf der Startseite Kategorien anlegen und in denen dann die Post aus diesem Bereich anzeigen lassen (beispiel: bild.de... nach den Schlagzeilen erst "News", dann "Politik" danach "Unterhaltung" - und jeweils ein paar Artikel aus den jeweiligen Kategorien) dann musst du dir query_posts() mit seinen Parametern cat= und posts_per_page= anschauen.

Beispiel:
PHP-Code:
<?php query_posts($query_string "&cat=2,3,5&posts_per_page=3"); ?>
würde jeweils 3 Artikel aus den Kategorien 2, 3 und 5 auf der Startseite anzeigen. Zuerst 3 Artikel aus Kategorie 2, dann 3 Artikel aus Kategorie 3.... Sind zuwenig Artikel in einer Kategorie, erscheinen einfach weniger auf der Startseite.

Das ganze sollte in die index.php. Referenz dafür: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 22.08.13, 10:31   #3
Farrake
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Hey, das Problem hab ich inzwischen gelöst, jedoch habe ich nun ein neues Problem :/ ich will auf jeder Seite (Menü punkten) ein anderes Hintergrund Bild haben, sodass z.b. in Games ein Kerle von crysis steht und bei Handys verschiedene Handys abgebildet werden. Das hab ich hingekommen, jedoch hab ich eine Readmore Funktion mit eingebaut und wenn ich darauf drücke um mir den ganzen Artikel durch zu lesen, zeigt er mir wieder das Haupt Hintergrund Bild an -. - kann ich irgendwie Hintergrund Bilder auf einzelne Kategorien zuweisen?
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Ungelesen 22.08.13, 10:58   #4
kuechler
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Hey, mit diesem Plugin WP-Backgrounds Lite kannst du für jeden Beitrag / jede Seite einen eigenen Background einfügen. Hab es leider nicht testen können aber denke es wird schon gehen.

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 25.08.13, 11:52   #5
Farrake
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Heyho
Danke erstmal an alle die geholfen haben Hab das problem jedoch ohne plugin gelöst bekommen, indem ich etwas in der style.css umgeschrieben habe.

Nun steh ich jedoch vor einem neuen Problem, worüber ich mir jetzt schon ein paar tage den kopf zermader :/

Unzwar wie ja schon beschrieben will ich z.b. einen Crysis kerle auf eines der Hintergrund bilder packen, da ich jedoch werbung auf der Seite habe, muss ich dann nun Crytek bzw und oder den puplisher und co anschreiben und fragen ob ich das verwenden darf? wie verhält sich das z.b. mit den handys? wenn ich verschiede handys als hintergrundbild machen will? muss ich dann z.b. an Samsung, LG, u.s.w. eine Mail/anrufen?

Solong!
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Ungelesen 25.08.13, 19:48   #6
kuechler
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Von vielen Herstellern gibt es Pressemappen mit entsprechenden offiziellen Bildern. Diese sind meist "Fair Use", d.h. du darfst sie im konkreten Zusammenhang (z.B. wenn du eine Review schreibst) verwenden. Zur Sicherheit kannst du dich ja noch mal beim Hersteller erkundigen.

Bilder einfach aus *Google nehmen* ist natürlich nicht einfach so erlaubt, da das copyright beim Ersteller / Fotografen liegt.

Natürlich kannst du auch selber ein Bild deines Handys machen und dieses verwenden, da das copyright des Bildes bei dir liegt.

Also am besten auf der Website des Herstellers schauen oder Bilder von Plattformen wie pixabay.de oder pixelio.de beziehen.
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Ungelesen 25.08.13, 22:11   #7
weberleins
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Zitat:
Zitat von kuechler Beitrag anzeigen
...Natürlich kannst du auch selber ein Bild deines Handys machen und dieses verwenden, da das copyright des Bildes bei dir liegt. ....
Sorry, aber was ist das denn für eine unqualifizierte und vor allem FALSCHE Aussage. Ist die Gestaltung eines Produktes (oder auch die Verpackung) geschützt, darf man nicht einfach so Fotos machen und die veröffentlichen. In Deutschland kommt dann zwar noch die sogenannte "Schöpfungshöhe" ins Spiel, aber die wird dann, in der Regel, erst durch ein Gerichtsverfahren zu klären sein - mit offenem Ausgang.

Und wenn wir hier z.B. von Crysis reden, dann reden wir unter Umständen von einem Screenshot - und Bäng biste dran. Bildschirmfotos sind zu 99,99% urheberrechtlich geschützt.

Grundsätzlich gilt eine ganz einfache Regel: Erlaubnis vom Rechteinhaber einholen. Diesem muss dabei ganz eindeutig gesagt werden für welchen Zweck man die Bilder verwenden will. Und ganz eindeutig bedeutet nicht "für eine Webseite" - da gehört auch dazu was für einen Zweck die Webseite hat. Testest Du Spiele wie z.B. Crysis oder machst gar eine Fanseite - mit Sicherheit kein Problem die Genehmigung zu bekommen. Bietest Du aber Spiele zum illegalen Download an oder machst einen Public Server auf - dann wirst Du auch die Bilder wohl eher nur illegal verwenden können...
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Ungelesen 25.08.13, 22:40   #8
kuechler
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Das kannst du gerne netter sagen, ich dachte ich verzichte auf den Absatz: *ich bin kein Anwalt usw und kann für meine Aussagen keine Gewährleistung geben*. Außerdem wüsste ich nicht warum meine Aussage falsch sein sollte und vor allem unqualifiziert...

Klar fotografierst du ein Produkt eines Herstellers das geschützt ist usw, aber wäre ja sinnlos wenn ich das nicht veröffentlichen darf? Was machen dann alle Leute die Produkt Reviews schreiben, unboxing Videos drehen usw.
Wenn ich ein Bild eines Autos mache darf ich es wohl in meinem nicht kommerziellen Blog auf jeden Fall als Hintergrund verwenden!!

Zitat:
"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."
Zitiert nach Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?
Wird eine Marke nämlich nicht markenmäßig benutzt, also zum Anpreisen einer Ware oder Dienstleistung, sondern lediglich abgebildet, etwa, um über die Marke zu berichten oder zu kommentieren
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Bei Screenshots gibts auch spezielle Regelungen, wenn du sicher sein willst beim Hersteller anfragen, aber warum sollte er es verbieten...
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Ungelesen 26.08.13, 00:05   #9
weberleins
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Sorry, aber ich kann es nicht viel netter sagen, wenn jemand, ohne es offensichtlich genau zu wissen, Behauptungen wie
Zitat:
Natürlich kannst du auch selber ein Bild deines Handys machen und dieses verwenden, da das copyright des Bildes bei dir liegt.
aufstellt.

Das von Dir angerissene EUGH-Urteil kannst Du dahin schieben wo die Sonne nie scheint. Das ist nämlich genau der Ort, wo das EUGH dieses Urteil von 2007 mittlerweile auch hin hat - weil es mit weiteren Urteilen extrem präziser in der Vergangenheit wurde.

Seiten auf denen jeder, egal ob er Ahnung hat oder nicht, antworten kann, als Referenzen für die eigene Aussage heran zu ziehen - dazu muss ich mich nicht wirklich äußern, oder?

Kleiner Hinweis: Zu dem Urheberrechtsgesetz gehören auch Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte.

Außerdem ziehst Du jetzt einen anderen Fall heran - in dem Du auf einmal von
Zitat:
meinem nicht kommerziellen Blog
sprichst, der Threadersteller jedoch ein paar Posts vorher (übrigens genau vor Deiner falscher Aussage) selber ausdrücklich
Zitat:
da ich jedoch werbung auf der Seite habe
sagt.

Mach mal ein z.B. Bild vom Schloss Sanssouci vom frei zugänglichen Schlosspark aus. Aufgrund der Panorama- oder Straßenbildfreiheit, die es übrigens längst nicht in jedem Land gibt, theoretisch kein Problem, oder? Falsch, selbst das BGH hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2010 entschieden, das der Besitzer des Schlosses (in diesem Fall die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) das Recht hat dafür Geld zu verlangen. Warum? Weil denen auch der Park gehört und auch wenn Du da einfach rein darfst, verstößt Du dann gegen das Recht am Bild der eigenen Sache.

Ähnlich verhält es sich, wenn Du ein Bild von z.B. einem iPhone machst. Das Design ist geschützt (und in dem Beispiel durch einige Prozesse Apple vs. Samsung ist auch die Schöpfungshöhe schon anerkannt) und wenn Apple nicht will, das Du ein Foto von einem iPhone veröffentlichst, dann verbieten sie Dir das einfach. Ausnahme: Du berichtest bzw. kommentierst das iPhone - da sind wir noch bei Deinem genannten Urteil.

Der TE will aber über Computerspiele berichten und da dann z.B. ein Bild von Crysis im Hintergrund haben. Sprich, es kann durchaus sein das er über "Diablo" schreibt und im Hintergrund ist "Crysis" zu sehen. In diesem Fall macht er sich die Marke "Crysis" so zu nutze, das er die Bekanntheit ausnutzt um die Popularität seiner Seite zu steigern. Und wenn der Rechteinhaber von Crysis was dagegen hat - dann wars das, und Kosten dürfte es auch.

Ich hoffe ich konnte Dir die Problematik etwas näher bringen, den ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht. Im Einzelfall wird dies immer ein Richter zu entscheiden haben - aber eine Aussage "ich mach ein Foto davon und darf es auf jeden Fall verwenden" ist definitiv falsch. Weil pauschaliert.

Und nur, weil "Wo kein Ankläger, da kein Richter" noch immer stimmt, stimmt es nicht, das es nicht einen Ankläger geben könnte.

Edit sagt: Noch eine Kleinigkeit: Eine Pressemappe ist für einen speziellen Kreis Personen, man nennt sie Journalisten. Journalisten sind per Definition Menschen die "hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt" (anerkannte Definition des Deutscher Journalisten-Verbandes). Nicht Menschen die mal auf einer Webseite auch über dieses oder jenes schreiben. Dies bedeutet im Umkehrschluss das man nicht einfach eine Pressemappe, und eventl. darin bereitgestellte Fotos, nehmen und verwenden kann. Selbst (Online-)Shops dürfen nicht einfach Produktbilder, die in einer Pressemappe zur Veröffentlichung freigegeben wurden, für die Produktpräsentation verwenden. Auch die brauchen die Genehmigung durch den Rechteinhaber. Oder machen ein eigenes Bild - das muss aber das Produkt "in einer neutralen oder vorteilhaften Weise darstellen" - auch wieder ein Punkt, der notfalls vor Gericht geklärt werden müsste.

Und zur Benutzung fremder Bilder noch ein kleines Beispiel: In den Fällen "Marions Kochbuch" wurde massenweise Bilder die z.B. ein Brötchen, einen Eistee oder auch Mettenden gezeigt haben abgemahnt. Der Betreiber der Seite "Marions Kochbuch" hat in allen Fällen Recht bekommen (Ausnahmen wurde nur bei Störerhaftungsfällen (und da auch erst in 2ter Instanz) gemacht). Sprich: selbst banalste Bilder mit banalsten Inhalt unterliegen einem Schutz!
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Ungelesen 26.08.13, 06:10   #10
Farrake
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Alles klar, vielen dank euch beiden!!

Na dann werd ich wohl die tage mal ein paar Mails raus schicken müssen :/


Solong! Farrake
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