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Ärger mit DHL und Deinhandy.de

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Ungelesen 17.04.24, 21:17   #1
Rassalam
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@Imma

Mit Verlaub auch wenn das Thema Alt ist, du erzählst totalen Schwachsinn. Ein Deutscher Netzbetreiber wird niemals aufgrund einer Meldung von dir das Ding sperren, er kann es gar nicht. Er kann es höchstens Orten und das macht er erst, wenn du bei der Polizei warst und Anzeige erstattest und den Schriebs denn dem Netzbetreiber zeigst, vorher macht er nichts.

Dazu kommt das es auch nur geht, wenn das Handy an ist und die Sim-Karte eingelegt ist und es mit dem Netz verbunden ist. Ist es an und ne Sim-Karte drin, das Handy aber im Flugmodus ist es auch nicht möglich.

Die Bundespolizei widerlegt deine Aussagen übrigens auf ihrer eigenen Webseite, kannst ja mal google benutzen. Aber bitte hör auf zu trollen.

Und übrigens, der Netzbetreiber kann selbst, wenn du die Anzeige gemacht hast und alle Unterlagen einreichst, die Ortung verweigern, da selbst bei einem Diebstahl, der Wert der Schützenswerten Daten des Diebes höher wiegt, als der Wert des 180-1000 Euro Smartphones. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Ortung.


Mal so als Beispiel, wenn du an einer Samsung Aktion teil nimmst und eine Handy eintauscht für Rabatt und dieses an Teqcycle schickst musst du vorher sogar die Googlesperre entfernen wegen dem Schutz gegens zurücksetzen. Das kann nicht mal Teqcycle oder Samsung offiziell. Und für ein Smartphone werden sie bestimmt nicht sagen wie schnell sie doch eigentlich die Sicherheitsfeatures ihres eigenen Smartphones aushebeln können.
Manchmal denkt man echt wo ihr sowas immer aufschnappt.

Soweit kommt das noch das du das Handy deiner Freundin bezahlt hast, Kaufvertrag und Imei hast, sie sich von dir trennt, du ne Anzeige wegen "Diebstahl" machst und am Ende das System dazu nutzt deine Freundin zu stalken.

Weniger Fernsehen, mehr Fakten bitte. Nimms mir nicht übel aber deine Story ist mal Dezent und zu 100% gelogen.

Geändert von Rassalam (17.04.24 um 21:29 Uhr)
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