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myGully |
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08.05.17, 00:43
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2014
Beiträge: 3
Bedankt: 0
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Geld verdienen über eigene Webseite/ Recht
Kurz und knapp:
Ich habe eine Webseite auf der Leute etwas freiwillig spenden können, wenn diese der Meinung sind das man seine Sache gut macht.
Wie sieht es da mit den Rechten aus? Muss ich ein Kleingewerbe anmelden oä.?
Ziel ist es ja nicht Gewinn zu machen, aber die Möglichkeit besteht.
Ich kann mir schlecht vorstellen das ich einfach die Seite erstelle und das Geld behalten darf, auch wenn es sich evtl. nur um Centbeträge handelt.
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08.05.17, 12:53
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#2
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.094
Bedankt: 3.138
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Dazu solltest du dir entweder bei einem Steuerberater Auskunft einholen
oder ganz oldschool zum Finanzamt gehen.
Dort ist man verpflichtet Auskunft zu geben.
Es gibt fuer alles Bemessungsgrenzen und Freistellungsgrenzen.
Uncle Sam wittert in erster Linie erst einmal Unrat, wenn er auf DICH aufmerksam wird. Das musst du dann auch belegen koennen; wollen
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09.05.17, 13:12
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 696
Bedankt: 275
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Hallo ronnos,
ja du benötigst ein Gewerbe bzw. solltest eines anmelden. Je nach Besucher solltest du die Spendenfunktion weg lassen und lieber Adsense u.a. Möglichkeiten der Monetarisierung anstreben. Das kannst du ja dann im Impressum oder in der Fußzeile / Footer angeben, dass deine Arbeit durch Werbung auf der Seite etc. finanziert wird.
Dann merk dir mal folgendes: Wer eine Geweinnerzielungsabsicht verfolgt/hat muss dies beim zuständigen Gewerbeamt (oft dem Ordnungsamt unterstellt) anzeigen. Dazu zählen Webseiten in 99% der Fälle, die Einnahmen generieren.
MfG
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10.05.17, 11:34
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#4
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.094
Bedankt: 3.138
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Mal unabhaengig vom Begriff "Gewinn".
In erster Linie wuerdest du "Umsatz" generieren.
Umsatz und der moegliche daraus- resultierende Gewinn-, der auch nach Abzug aller Aufwendungen u.U. auch ins Minus rutschen kann, sind grundsaetzlich meldepflichtig. Siehe U.-Steuer usw. usw...
wie schon gesagt es gibt Grenzen.
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10.05.17, 11:56
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#5
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.950
Bedankt: 12.100
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Moin,
Nur zum Verständnis. Du bietest auf Deiner Webseite etwas an das an sich kostenlos ist. Und wer das, was Du da anbietest gut findet, der kann Dir einen Betrag X spenden.
Ich habe bei ersten Lesen gedacht, Du hättest eine Webseite auf der nur ein Aufruf dir etwas zu spenden zu sehen ist.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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11.05.17, 11:42
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.091
Bedankt: 11.613
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guck doch auf Patreon.com wenn du so von deiner Sache überzeugt bist. Da kannst du deine Seite anmelden.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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12.05.17, 10:57
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#7
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Munich-Area
Beiträge: 67
Bedankt: 33
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was bietest du an? hast du die entsprechenden rechte an dem, was du anbietest? die "spende" geht an dich? leitest du die "spende" an jemanden weiter? bist du ein wohltätiger verein? wie hoch sind die "spenden" durchschnittlich im jahr?...dein post sagt eigentlich NULL aus.
prinzipiell sehe ich da keine spende im steuerrechtlichen sinn. somit ist es in jedem fall UMSATZ, der der steuer zu unterwerfen ist. geg. falls ist zu prüfen, ob eine kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG vorliegt, dann fällt zumindest mal die umsatzsteuer weg.
ach ja...das fa geht grundsätzlich von einer gewinnerzielungsabsicht aus. die feststellung der "liebhaberei" kommt zu 99% aller fälle erst nach langandauerenen rechtsbehelfverfahren zustande...wenn überhaupt
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