Hi zusammen,
also ich habe folgendes Problem - ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Und diese würde ich gerne abkürzen d.h. ich würde meine Abschlussprüfung gerne schon im November diesen Jahres anstatt im Mai 2011 machen.
Meine schulichen Leistungen liegen in den letzten Jahren so zwischen 1,6 und 1,9 d.h. zum verkürzen gar kein Problem. Laut Ausbildungsgesetz braucht man mindestens einen Schnitt von 2,49 zum Verkürzen.
Jetzt habe ich mir von der IHK das Formular zur Vorzeitigen Zulassung zur AP runtergeladen und feststellen müssen dass der Betrieb auf dem Formular unterschreiben muss - da kann ich zu 100 % garantieren dass die nicht zustimmen würden!
Jetz ist meine Frage - ist das bei meinem Schnitt eine reine Formalität d.h. der Betrieb muss eigentlich zustimmen bzw. Kenntniss nehmen oder können die das wirklich verweigern!?!?
Hat da jemand eine Ahnung - ich will nicht direkt beim Sachbearbeiter der IHK anrufen weil meine Chefin ziemlich dicke mit dem ist
Gruß & THX
Fuzzy