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ronnos 07.05.17 23:43

Geld verdienen über eigene Webseite/ Recht
 
Kurz und knapp:

Ich habe eine Webseite auf der Leute etwas freiwillig spenden können, wenn diese der Meinung sind das man seine Sache gut macht.

Wie sieht es da mit den Rechten aus? Muss ich ein Kleingewerbe anmelden oä.?
Ziel ist es ja nicht Gewinn zu machen, aber die Möglichkeit besteht.

Ich kann mir schlecht vorstellen das ich einfach die Seite erstelle und das Geld behalten darf, auch wenn es sich evtl. nur um Centbeträge handelt.

Caplan 08.05.17 11:53

Dazu solltest du dir entweder bei einem Steuerberater Auskunft einholen
oder ganz oldschool zum Finanzamt gehen.
Dort ist man verpflichtet Auskunft zu geben.
Es gibt fuer alles Bemessungsgrenzen und Freistellungsgrenzen.
Uncle Sam wittert in erster Linie erst einmal Unrat, wenn er auf DICH aufmerksam wird. Das musst du dann auch belegen koennen; wollen

Backo 09.05.17 12:12

Hallo ronnos,


ja du benötigst ein Gewerbe bzw. solltest eines anmelden. Je nach Besucher solltest du die Spendenfunktion weg lassen und lieber Adsense u.a. Möglichkeiten der Monetarisierung anstreben. Das kannst du ja dann im Impressum oder in der Fußzeile / Footer angeben, dass deine Arbeit durch Werbung auf der Seite etc. finanziert wird.

Dann merk dir mal folgendes: Wer eine Geweinnerzielungsabsicht verfolgt/hat muss dies beim zuständigen Gewerbeamt (oft dem Ordnungsamt unterstellt) anzeigen. Dazu zählen Webseiten in 99% der Fälle, die Einnahmen generieren.


MfG

Caplan 10.05.17 10:34

Mal unabhaengig vom Begriff "Gewinn".
In erster Linie wuerdest du "Umsatz" generieren.
Umsatz und der moegliche daraus- resultierende Gewinn-, der auch nach Abzug aller Aufwendungen u.U. auch ins Minus rutschen kann, sind grundsaetzlich meldepflichtig. Siehe U.-Steuer usw. usw...
wie schon gesagt es gibt Grenzen.

Melvin van Horne 10.05.17 10:56

Moin,

Nur zum Verständnis. Du bietest auf Deiner Webseite etwas an das an sich kostenlos ist. Und wer das, was Du da anbietest gut findet, der kann Dir einen Betrag X spenden.

Ich habe bei ersten Lesen gedacht, Du hättest eine Webseite auf der nur ein Aufruf dir etwas zu spenden zu sehen ist.

painjester 11.05.17 10:42

guck doch auf Patreon.com wenn du so von deiner Sache überzeugt bist. Da kannst du deine Seite anmelden.

superpam75 12.05.17 09:57

was bietest du an? hast du die entsprechenden rechte an dem, was du anbietest? die "spende" geht an dich? leitest du die "spende" an jemanden weiter? bist du ein wohltätiger verein? wie hoch sind die "spenden" durchschnittlich im jahr?...dein post sagt eigentlich NULL aus.
prinzipiell sehe ich da keine spende im steuerrechtlichen sinn. somit ist es in jedem fall UMSATZ, der der steuer zu unterwerfen ist. geg. falls ist zu prüfen, ob eine kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG vorliegt, dann fällt zumindest mal die umsatzsteuer weg.

ach ja...das fa geht grundsätzlich von einer gewinnerzielungsabsicht aus. die feststellung der "liebhaberei" kommt zu 99% aller fälle erst nach langandauerenen rechtsbehelfverfahren zustande...wenn überhaupt


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