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Ausbildung zur Fachkraft für Lager-Logistik mit IHK Prüfung

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Ungelesen 17.12.11, 22:12   #1
gabbanaut78
LEBER_KLEISTER
 
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Standard Ausbildung zur Fachkraft für Lager-Logistik mit IHK Prüfung

Ich befinde mich grad in einer Umschulung zur Fachkraft für Lager-Logistik und suche Infos zur Prüfung vor der IHK, und erfahrungsberichte (nur ernstgemeint !!!)
denn diese Umschulung ist für mich die letzte Chance habe 3 Berufe aber verdienen tut man nix.
Deshalb will ich die Prüfung vor der IHK mit bestnote abschliessen.
vielen dank schonmal vorab.
gabbanaut78 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.04.12, 02:14   #2
harman24
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ERLÄUTERUNGEN ZUM PRÜFUNGSVERFAHREN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG
Fachkraft für Lagerlogistik
ERL-FLL Änderungen vorbehalten 07.02.2008
ÜBERSICHT
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan
der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1. Praktische Arbeitsaufgaben
2. Prozesse der Lagerlogistik
3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Der erste Prüfungsbereich beinhaltet eine praktische Prüfung; die
Prüfungen in den Bereichen 2 bis 4 werden schriftlich durchgeführt.
In jedem Prüfungsbereich können bis zu 100 Punkte erreicht werden,
wobei folgender Notenschlüssel zugrunde gelegt wird:
100 bis 92 Punkte Note 1 - sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte Note 2 – gut
unter 81 bis 67 Punkte Note 3 - befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte Note 4 - ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte Note 5 - mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte Note 6 - ungenügend
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
• im Gesamtergebnis,
• im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben,
• im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche
• und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen
Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches
Praktische Arbeitsaufgaben mit "ungenügend" bewertet, so ist die
Prüfung nicht bestanden.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen
Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
Prüfungsbereich Prozent
Praktische Arbeitsaufgaben
a) Aufgabe 1
b) Aufgabe 2
25
25
Prozesse der Lagerlogistik 25
Rationeller und qualitätssichernder
Güterumschlag
15
Wirtschafts-und Sozialkunde 10
Gesamtergebnis 100
Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein
Prüfungszeugnis, in dem das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, und
die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsbereiche und dem
Gesamtergebnis als Punktzahl und Prädikat ausgewiesen ist.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung ist dies dem Prüfungsteilnehmer
kurz zu erläutern und auf Wiederholungsmöglichkeit
hinzuweisen. Bei Auszubildenden sollte ebenfalls auf die Möglichkeit
der Verlängerung hingewiesen werden. Abweichungen vom
Normalfall sind im Prüfungsprotokoll festzuhalten.
EINZELHEITEN
Praktische Arbeitsaufgaben
Im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben soll der Prüfling in
insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus
verschiedenen Prüfungsbereichen durchführen. Innerhalb dieser Zeit
wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch
geführt. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe und
Teilaufgaben zielorientiert unter wirtschaftlichen, technischen,
organisatorischen und zeitlichen Vorgaben selbständig planen,
durchführen und kontrollieren kann sowie Sicherheits- und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie
qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann. Als
Aufgabengebiete kommen insbesondere in Betracht:
1. Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher
Informations- und Kommunikationsmittel,
2. Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter
Berücksichtigung eines Tourenplans,
3. versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern
der Ladung,
4. Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung
der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit und der
Wegzeiten,
5. Feststellen und Dokumentieren von Mängeln, Ergreifen von
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Der Bewertung ist ebenfalls der 100-Punkte-Schlüssel zugrunde zu
legen, wobei beide Arbeitsaufgaben jeweils mit 50 vom Hundert zu
gewichten sind. Um eine ausreichende Leistung im Prüfungsbereich
Praktische Arbeitsaufgaben zu erzielen, müssen mindestens 50
Punkte erreicht werden. Wird dies nicht erreicht, ist auch die
Abschlussprüfung insgesamt nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit
"mangelhaft" und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens
"ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder
nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit mangelhaft
bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine
mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der
Prüfung den Ausschlag geben kann. In einer Dauer von ca. 15 Minuten
werden vom Prüfungsausschuss mündliche Fragen gestellt, die
sich auf den in der Ausbildungsordnung für diesen Prüfungsbereich
vorgesehenen Inhalt beziehen.
Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung
erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung festgelegten 100-Punkte-
Schlüssel. Bei der Ermittlung des neuen Ergebnisses für den
Prüfungsbereich werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und
der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins gewichtet:
Punkte schriftlich x 2
+ Punkte mündliche
Ergänzungsprüfung : 3
= neue Punktzahl des
Prüfungsbereiches = Note
entsprechend Punkteschlüssel
Noch vor Beginn der Prüfung im Bereich "Praktische Arbeitsaufgaben"
erhalten die Prüfungsteilnehmer von der IHK einen Ausdruck
mit dem vorläufigen Ergebnis der schriftlichen Prüfung zugesandt.
Weist dieses die obengenannten Leistungen aus, ist diesem
Ausdruck auch ein Antragsformular für die mündliche Ergänzungsprüfung
beigefügt.
Das Antragsformular muss - sofern der Prüfungsteilnehmer die
mündliche Ergänzungsprüfung ablegen möchte - zu der Prüfung im
Bereich "Praktische Arbeitsaufgaben" mitgebracht werden. Dadurch
soll gewährleistet sein, dass der Prüfungsausschuss nach Abnahme
der Praktischen Arbeitsaufgabe dem Prüfling mitteilen kann, ob dem
Antrag stattgegeben wird und wann die mündliche Ergänzungsprüfung
stattfindet. Für diese Prüfungsteilnehmer endet die Prüfung
erst nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn durch die mündliche Ergänzungsprüfung
im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen
erzielt wurden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann entsprechend den Regelungen
von § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG zweimal wiederholt werden, frühestens
zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Der Prüfungsteilnehmer kann sich auf Antrag von der Wiederholung
der Prüfungsbereiche befreien lassen, in denen er mindestens
ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erreicht hat, sofern
er sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der
Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung
anmeldet und an der nächstmöglichen Prüfung teilnimmt.
Auf Verlangen des Auszubildenden ist die Ausbildungszeit bis
zur nächstmöglichen Prüfung zu verlängern, höchstens jedoch um
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ShortyG2505 (17.07.18)
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