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Ungelesen 01.01.17, 12:30   #1
Cobra9
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Standard Kündigungsfrist in Probezeit, befristeter Vertrag

Hallo in die Runde,

eine Frage die mich gerade etwas bewegt wäre wie berechne Ich eine Kündigungsfrist richtig.

Ich hab am 4.07.2016 bei einer Firma angefangen. Mittlerweile hat sich rausgestellt es ist nicht wirklich das passende. Probezeit laut Vertrag 6 Monate. Rechne Ich falsch oder kann Ich bis 4.01.2017 nicht ohne Probleme kündigen, mit einer Frist von 14 Tagen.
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Ungelesen 01.01.17, 12:46   #2
Fietze
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M.E. hättest du spätestens am 20.12. 2016 zum 4.1. 2017 kündigen müssen. Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 14 Tage ohne festen Tag.
Willst du jetzt noch kündigen, musst du m.E. spätestens am 14.1. zum 15.2. kündigen. Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
Cobra9 (01.01.17)
Ungelesen 01.01.17, 13:05   #3
MartHan
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"Während der Probezeit fallen Mitarbeiter nicht unter den allgemeinen Kündigungsschutz, (konkret geht es um § 1 KSchG). Das heißt: Die zwei Wochen Kündigungsfrist gelten in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhälnisses für beide Seiten. Auch dem Mitarbeiter steht diese verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen zur Verfügung, wenn er die Firma doch noch verlassen möchte.

Zudem ist im Falle einer Kündigung der Zugang der Kündigung ausschlaggebend, nicht das Kündigungsende. Die Folge: Arbeitgeber (oder auch Mitarbeiter) können noch am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen."

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

D.h wenn du am 04.01.2017 deine Kündigung einreichst (oder früher), bist du dort noch 2 Wochen angestellt.
Bei einer Kündigung ab dem 05.01.2017 wären es 4 Wochen.
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I know of no reason why the gunpowder treason
Should ever be forgot.“
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MartHan bedankt:
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Ungelesen 01.01.17, 14:55   #4
Cobra9
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Vielen lieben Dank. Hilft mir weiter.
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Ungelesen 01.01.17, 14:59   #5
Cobra9
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
M.E. hättest du spätestens am 20.12. 2016 zum 4.1. 2017 kündigen müssen. Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 14 Tage ohne festen Tag.
Willst du jetzt noch kündigen, musst du m.E. spätestens am 14.1. zum 15.2. kündigen. Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Mir ging es eigentlich nur im die Frage ob es reicht am 4.01.2017 zu kündigen wegen der Kündigungsfrist von 14 Tagen. Nicht das aus den 14 Tagen die 4 Wochen werden.

Ich habe ein klasse Angebot, weiss aber erst am 3.01.2017 auch 1000% mit einer Unterschrift ob der Vertrag zustande kommt. Mündliche Zussage gab es vom Chef der Firma. Nur zwischen Sagen und Unterschreiben gibt es massive Unterschiede. Da Ich am jetzigen Arbeitsplatz komplett was anderes mache wie laut Arbeitsvertrag sowie andere Kleinigkeiten ganz anders in der Realität sind, wie eben besprochen, werde Ich das neue Angebot dann auch annehmen. Nur Ich wäre schön blöd vorab zu kündigen und dann mit Null dazustehen
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Ungelesen 01.01.17, 15:00   #6
Cobra9
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@Sigismund_Alzheimer;29505820]Latsch mal zu deinem Örtlichen Giftmischer . . . irgendwas finden immer

Fullqoute nicht erlaubt


Danke, aber Ich will nicht krankfeiern. Arbeiten wll Ich schon, aber auch als das was wo Ich eingestellt wurde und zu den abgesprochenen Punkten. Auf Theater habe Ich keine Lust. Neue Stelle ist in Reichweite. Ging wie geschrieben nur um die Fristen.
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Ungelesen 01.01.17, 15:58   #7
testerstaron
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testerstaron gewöhnt sich langsam dran | 30 Respekt Punkte
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Wo liegt das Problem?
Geh am 3.1 zur neuen Firma und unterschreibe den neuen Vertrag. Sage dem neuen Chef, das du nicht weist, ob du eine Kündigungszeit von 2 oder 4 Wochen hast.

Wenn es eine "gute Firma" ist, wird sie warten und wenn sie nicht wartet, weist du das es eine scheiss Firma ist. Und du kannst froh sein, das du dort nicht angefangen hast.

Glaube mir, mit Ehrlichkeit , kommt man am weitesten.
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Ungelesen 01.01.17, 16:59   #8
MartHan
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Also ich weiß, dass man in dem Forum nicht viel erwarten kann, sobald es um seriöse Dinge geht, aber wie kann man nur solch einen Schwachsinn schreiben [@Sigismund_Alzheimer & @testerstaron)

Es geht hier um eine rein rechtliche Frage und nicht um eure Ideen wie man aus dem Vertrag "Hollywoodreif" rauskommt.

Zitat:
Zitat von testerstaron Beitrag anzeigen
Wo liegt das Problem?
Geh am 3.1 zur neuen Firma und unterschreibe den neuen Vertrag. Sage dem neuen Chef, das du nicht weist, ob du eine Kündigungszeit von 2 oder 4 Wochen hast.

Wenn es eine "gute Firma" ist, wird sie warten und wenn sie nicht wartet, weist du das es eine scheiss Firma ist. Und du kannst froh sein, das du dort nicht angefangen hast.

Glaube mir, mit Ehrlichkeit , kommt man am weitesten.
Wie sieht das denn bitte beim neuen Arbeitgeber aus, wenn sich jemand für eine Stelle zum Datum X bewirbt und zu dem Tag noch gar nicht freigegeben ist? Der kann sich doch nur fragen, ob es dem Bewerber wirklich ernst ist, wenn er die vertraglichen Gegebenheiten nicht einmal kennt, bzw. wieso er sich nicht früher darum gekümmert hat.

Ich denke in diesem Fall hat der Threadersteller sein Anliegen zu lange verschleppt. Glücklicherweise noch im zeitlichen Rahmen (hoffe ich zumindest). Kenne ich selber, vor allem in den jüngeren Jahren. Aber mit der Erfahrung kommt die Weisheit. Manchmal dauert das auch schon mal 10 Jahre

Ich kann euch nur raten, hier Google als Basis-Informationssuche und nicht ein Download-Portal Forum als Bezug zu nutzen. Ist zumindest meine Meinung.
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