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Überstunden während einer Ausbildung

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Ungelesen 18.10.15, 23:14   #1
FießerFettsack
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Standard Überstunden während einer Ausbildung

Ich habe mich jetzt mal versucht im Internet über dieses Thema schlau zu machen.
Bei ein paar dingen bin ich mir jetzt jedoch immernoch nicht 100% sicher.

1.) Muss ein Azubi überhaupt überstunden leisten?
Ich habe zum Beispiel einen Vertrag wo Überstunden überhaupt nicht erwähnt werden, und im Vertrag steht noch zusätzlich "Keine Tarifbindung", der Chef sagt jedoch er kann 20-40 Überstunden pro Monat verlangen. (Vertrag sagt 8 Stunden / Tag und 40 / Woche gesamt)
Nachdem ich mich versucht habe schlau zu machen heißt es auch sehr oft Azubis dürfen nichtmal Überstunden machen außer in Notfällen (Personalmangel zählt nicht), wie viel ist da dran?
So wie ich das herausgelesen habe darf ich Überstunden Sanktionslos verweigern?

2.) Muss man Minusstunden ausgleichen?
So wie ich das verstanden habe muss das ein Azubi nämlich nicht wenn ihm am Ende des Monats ein paar Stunden fehlen, diese seien "bezahlte Freistunden"

3.) Was passiert wenn ich zuviele Überstunden als Azubi habe? Wie muss es ausgeglichen werden?
Ich erhalte pro Überstunde 6,00€ muss auch meine Stunden "fälschen", sprich: angeben dass ich keine Überstunden geleistet hätte.
Der Chef des Betriebs begründet dies damit dass er mir sonst meine Standard-Azubi-Vergütung zahlen müsste (etwa 3€ / Stunde).
Kann er meine Überstunden wirklich mit dem mikrigen Azubi Gehalt ausgleichen?
Oder muss er allgemein mehr zahlen bzw. mir Freizeit geben?

Sprich: Muss ich mir das gefallen lassen da ich ansonsten sogar noch weniger Geld bekomme oder kann ich sagen dass ich dies als Freizeit ausgleich möchte?


Danke für die Hilfe
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Ungelesen 19.10.15, 00:01   #2
Thorasan
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Da sowas auch von den Bundesländern und den einzelnen Verträgen abhängen kann: Wende dich an deinen Ausbildungsleiter bei der IHK und besprich das mit ihm/ihr direkt. Die kann es dir ganz genau erklären, notfalls sogar direkt einschreiten und/oder deinen Chef über die Rechtslage informieren.
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Ungelesen 19.10.15, 00:23   #3
tomcrswer
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Zitat:
Zitat von FießerFettsack Beitrag anzeigen
1.) Muss ein Azubi überhaupt überstunden leisten?
Ich habe zum Beispiel einen Vertrag wo Überstunden überhaupt nicht erwähnt werden, und im Vertrag steht noch zusätzlich "Keine Tarifbindung", der Chef sagt jedoch er kann 20-40 Überstunden pro Monat verlangen. (Vertrag sagt 8 Stunden / Tag und 40 / Woche gesamt)
Nachdem ich mich versucht habe schlau zu machen heißt es auch sehr oft Azubis dürfen nichtmal Überstunden machen außer in Notfällen (Personalmangel zählt nicht), wie viel ist da dran?
So wie ich das herausgelesen habe darf ich Überstunden Sanktionslos verweigern?
  • Bei volljährigen Azubis beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden. Diese Zahl ist jedoch kein Freifahrtschein für den Chef, seine Auszubildenden tatsächlich auch so lange arbeiten zu lassen. Denn es gilt die Arbeitszeit die im Vertrag steht – alles was darüber hinaus geht, sind Überstunden! [1]
  • Im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern muss ein Auszubildender Überstunden nur freiwillig machen. Denn die im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Dementsprechend müssen Überstunden immer dem Ausbildungszweck dienen. Das bedeutet, es muss ein Ausbilder anwesend sein. Auch die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten während der Überstunden ist nicht zulässig. [1]
  • Nach dem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] liegt die tägliche Höchstarbeitszeit bei acht Stunden, sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. [1]


Zitat:
Zitat von FießerFettsack Beitrag anzeigen
2.) Muss man Minusstunden ausgleichen?
Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden! [2]


Zitat:
Zitat von FießerFettsack Beitrag anzeigen
3.) Was passiert wenn ich zuviele Überstunden als Azubi habe? Wie muss es ausgeglichen werden?
Ich erhalte pro Überstunde 6,00€ muss auch meine Stunden "fälschen", sprich: angeben dass ich keine Überstunden geleistet hätte.
Der Chef des Betriebs begründet dies damit dass er mir sonst meine Standard-Azubi-Vergütung zahlen müsste (etwa 3€ / Stunde).
Kann er meine Überstunden wirklich mit dem mikrigen Azubi Gehalt ausgleichen?
Oder muss er allgemein mehr zahlen bzw. mir Freizeit geben?

Sprich: Muss ich mir das gefallen lassen da ich ansonsten sogar noch weniger Geld bekomme oder kann ich sagen dass ich dies als Freizeit ausgleich möchte?
§17 des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] besagt: „Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“ Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen Überstunden also besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Als Bezahlung nennt die Handwerkskammer Düsseldorf einen Richtwert von 1/100 der Ausbildungsvergütung pro Stunde. Um die Überstunden schriftlich geltend zu machen, genügt ein Hinweis an den Ausbilder, dass noch Überstunden offen sind. Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Ausbilder eine schriftliche Vereinbarung über einen Ausgleich für die Überstunden abzuschließen. [1]

Quellen:
[1] [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[2] [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Frag im zweifelsfall beim Betriebsrat, einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt nach.



Noch ein Wort in eigener Sache:
Man kann als Azubi eine ganze Menge Rechte einfordern. Man sollte allerdings vor dem "Rechtsweg" zweierlei bedenken:
  1. Will mich der Chef systematisch ausnutzen oder bleibt es bei Ausnahmen?
  2. Will bzw. werde ich nach der Ausbildung im selben Betrieb weiter arbeiten?
tomcrswer ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 19.10.15, 00:27   #4
Rasiererkönig
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Thorasan hat das prima geschildert.

Halte Dich an die schriftliche Vereinbarung, also 40 Stunden/Woche. Was dort nicht drinnen steht verweigerst Du. Ruhig Blut, keine Schimpfereien oder sowas.

Unter 18 Jahren gelten auch evtl. noch Jugendschutzrechte.

Edit: Tom war schneller. :-)
Rasiererkönig ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 22.10.16, 03:32   #5
Kakukk90
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Dein chef muss dir garkeine vergüting in Geldform geben das ist schwachsinn. Du hast das recht einen Ausgleich in Form von Freizeit zu kriegen. Im fall das du minderjährig bist darfst du keine machen. Überstunden verjähren nicht als Azubi sondern sind über die volle ausbildungszeit gültig und können ausbezahlt werden am ende der ausbildung. lass dich nicht ausbeuten oder wechsel den betrieb.
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Ungelesen 22.10.16, 07:38   #6
K:Laus
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Mittlerweile dürfte er es schon geregelt haben.

Wieso graben eigentlich manche immer wieder veralterte Themen aus ?
K:Laus ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.10.16, 21:34   #7
Bon$ai
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Weil die Leute heutzutage einfach nur zu blöde sind um auf das Erstellungsdatum zu achten.
Bon$ai ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.10.16, 21:36   #8
quoterra
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Azubi´s dürfen keine Überstunden und du darfst dies auch verweigern.
quoterra ist offline   Mit Zitat antworten
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