Vermute mal er hatte die Qual der Wahl:
1. Selbst Kündigen
oder
2. Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber und Strafanzeige
Und da war Alternative eins seiner Meinung nach die bessere Wahl. Eventuell liegen ja noch andere Sachen aus dem Laden zu Hause.
Zitat:
du kannst dich dazu äusern in dem brief steht eine frist drinne musst gut begründen warum ist dein arbeitsvermittler der meinung das es kein triftiger grund
|
Aber dabei nicht lügen. Denn der alte Arbeitgeber wird hier in der Regel auch befragt. Und dann kommt das mit den Pfandbons ehe raus. Der wird nämlich sicher nicht für dich Lügen.
Zitat:
die sperre ist dan ab den 01.04.2013 ab 01.07.2013 würdest du dan wieder deinen normalen satz bekommen
|
Rechne aber damit, wenn du Zwischenzeitlich wieder einen Job haben solltest, das du die fehlenden Monate Sperre rückwirkend erstatten mußt. Also lege dir in dem Fall Geld zurück.
Und auch beim Termin klären, wer in den drei Monaten deine Krankenkasse bezahlt. Zumindest bei Arbeitslosengeld 1, ohne Ansprüche auf Harz4, muß man die selber bezahlen. Wie es in deinem Fall ist, weiß ich aber nicht.