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2. Bildungsweg - Fachabitur 2.Fremdsprache

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Ungelesen 07.01.13, 21:51   #1
Tomelino
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Standard 2. Bildungsweg - Fachabitur 2.Fremdsprache

Grüße euch, ich habe da ein kleines Problem und hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich befinde mich gerade auf dem zweiten Bildungsweg und besuche eine Abendrealschule.
Mitte Januar bekomme ich meine Fachoberschulreife.

Ende des zweiten Semesters musste ich mich zwischen den Wahlpflichfächern Französich u. Wirtschaft entscheinden.
Ich wählte Französisch, wechselte aber nach ein paar Wochen zu Wirtschaft.

Für mich kein Problem, da ich mir als Ziel die Fachhochschulreife gesetzt habe und für diese keine zweite Fremdsprache benötige.

Im Dezember habe ich mich am Abendgymnasium angemeldet und alle Unterlagen vorgelgt.
Ein paar Tage zuvor war der Schuldirektor des Abendgymnasiums bei uns, und gab uns die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Alles war klar, alle die das Fachabi machen möchten, egal ob mit Französisch oder ohne, kommen direkt in das zweite Semester des Abendgymnasiums.

Heute dann der Schlag ins Gesicht.
Ich musste noch ein Passfoto nachreichen und wurde dann direkt auf ein "kleines" Problem hingewiesen.
Ich darf mein Fachabitur machen, muss aber ins Vorsemester, wie alle anderen die ebenfalls keine zweite Fremedsprache gewählt haben.
Begründung; 2. Fremdsprache ist auch beim Fachabi pflicht und da ich keine zwei Semester Franz. vorweisen kann, muss ich von 0 starten und ebenfalls Franz. belegen.

Mein Problem ist nun, obwohl ich nur mein Fachabitur machen möchte, muss ich eine 2. Fremdsprache(Französisch) belegen.

Ist das ein Denkfehler meinerseits, oder ist die 2.Fremdsprache weiterhin nicht nötig für das Fachabitur?

Die Fremdsprache an sich ist für mich nicht das Problem, es ist das komplette Jahr welches ich durch diese Misere verlieren werde!


Wisst ihr was hier Sache ist und was ich für Möglichkeiten habe?



Gruß Tom
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Ungelesen 07.01.13, 22:16   #2
funtick
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Du wirfst hier mit zwei unterschiedlichen Begriffen um dich, einmal die fachgebundene Hochschulreife (Fachabi) und der Fachhochschulreife, dass beide ist ein enorm großer Unterschied. Ich gehe mal davon aus das du letzteres, die Fachhochschulreife meinst. Generell ist es so das nur für die Hochschulreife und deren gleichgestellten Abschlüsse eine zweite Fremdsprache von Nöten ist. Daher benötigst du im Normalfalle für die Fachhochschulreife nur eine Fremdsprache. So ist auf jedenfall die Situation in BW, wie sie bei dir in NRW (?) ist weiß ich nicht, kannst du aber bequem auf dem Portal des Bildungsministerium deines Landes nachlessen.
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Ungelesen 07.01.13, 22:56   #3
Tomelino
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Hier in NRW sagen wir zur Fachhochschulreife auch Fachabi.
Es geht jedenfalls um die Fachhochschulreife!

So wie du das sagst, war mir das ebenfalls bekannt, und bis zur Anmeldung im Dezember auch noch alles klar.
Heute kommt mir der Direktor dann mit solch einer Geschichte ...

Gruß Tom
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Ungelesen 08.01.13, 14:07   #4
funtick
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Gerade nochmal in deinem speziellen Fall nachgelesen. Dabei bin ich zum Ergebnis gekommen das du nach der zweisemestrigen Einführungsphase zur Fachhochschulreife noch zwei Semester Kursphase belegen musst. In dieser Kursphase ist es verpflichtent zwei Leistungs- und vier Grundkurse zu belegen. Unter den 6 Kursen muss Deutsch, Mathe und eine Fremdsprache sein. Nur für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. Daher würde ich einfach noch mal Anrufen und darauf Hinweisen das du die Fachhochschulreife anstrebst und nicht die alg. Hochschulreife. Für die Fachhochschulreife benötigst du mit Sicherheit nur eine Fremdsprache, sie hier zu den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Ich zitiere:
Zitat:
V. Prüfung
1. Allgemeine Grundsätze
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei Bereichen - muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich - abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungsgänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung als erfüllt.
Ich denke jetzt ist alles geklärt und auch mit entsprechendem Nachweis untermauert.
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