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myGully |
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28.06.12, 16:00
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 117
Bedankt: 39
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5 in Englisch/wie kann man ausgleichen Gym Nrw EF
also hier mal kurz mein problem,bin in der EF(10klasse) aufm gym in nrw und habe eine 5 in englisch.mein beratungslehrer(auch mathelehrer) meinte zu mir dass er es sich noch überlege mir eine 3 in mathe zu geben,dann wäre die sache ja geklärt.aber er hat halt noch gefragt ob ich vllt einen naturwissenschaftlichen schwerpunkt habe.da hab ich ihm gesagt ich hätte zb physik,da meinte er ich könnte es mit diesem fach theroretisch auch ausgleichen. da ich noch nie in so einer situation war weiß ich auch nicht genau wie die vorschriften dafür sind und bin mir nicht ganz wohl bei dieser sache,da mein lehrer auch schnell noch wo hin musste.
vllt was ja einer von euch was genaueres,da so ne nachprüfung ja nicht so toll ist :P
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28.06.12, 17:14
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 442
Bedankt: 635
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Frag einen Lehrer oder den Direktor? lol
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28.06.12, 17:33
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 193
Bedankt: 42
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Da in diesem Board vermutlich eher weniger Leute aus dem Bildungswesen unterwegs sind können dir die meisten sowieso nur mit Persönlicher Erfahrung und "Hörensagen" helfen - würde auch am einfachsten mit dem jeweiligen Professor oder direkt mit dem Direktor sprechen - ist ja keine Sache für die man sich groß Schämen müsste, und in der Noten Konferenz erfahren es eh alle Professoren die dich iwie betreffen inkl. Direktor
LG
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28.06.12, 19:16
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#4
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Hast du denn in keinem anderen Hauptfach einen Dreier?
Wenn du nur 4er und einen 5er hast, sieht es leider Mau aus.
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29.06.12, 09:30
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 7
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Also, da solltest du auf deinen Mathelehrer hoffen.
§9 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung
in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
(4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen
Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden.
Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen
Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende
Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer
Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs.
2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem
anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen
Fällen ist eine Versetzung nicht möglich."
Viel Glück !
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