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Ungelesen 13.04.19, 18:32   #5
xOneRepublicx
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In der Einladung die per E-Mail gekommen ist wurde die Kostenübernahme nicht ausgeschlossen. Meinen Anspruch habe ich schon mit Fristsetzung "14 Tage" in Verzug gesetzt die verstrichen ist - danach habe ich per Fax und zusätzlich nochmal per Mail eine Zahlungserinnerung / 1 Mahnung mit zusätzlichen "5" Tagen als Zahlungsziel gesetzt, die jetzt auch verstrichen ist.

Das Amtsgericht der Firma ist jetzt jetzt auch nicht so weit weg. Aber das würde ich gerne in Kauf nehmen. Lohnen tut es sich sicherlich nicht bei 20,- aber es geht mir hier einfach um das Prinzip.

Wie sieht es denn mit den Kosten aus, wenn ich im Recht bin und die nötigen Beweise erbringen kann? Klar, muss ich erstmal in Vorkasse gehen. Aber ist das nicht so das immer der Verlierer zahlt?
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kingsonic (20.04.19)